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Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

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3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 40<br />

keine<br />

Anrechnung<br />

Anrechnung<br />

im Tier 2<br />

EL<br />

=<br />

Benchmark<br />

Cap<br />

Risikovorsorge<br />

Kapitalabzug<br />

(50% Tier 1 /<br />

50% Tier 2)<br />

Risikovorsorge<br />

Fall 1: Provisioning Excess Fall 2: Provisioning Shortfall<br />

Abbildung 3.2-1: Erwartete Verluste und Wertberichtigungen 188<br />

3.3 Diskussion der neuen Eigenkapitalvereinbarung<br />

Ein grundlegen<strong>des</strong> Ziel bei der Entwicklung der neuen Eigenkapitalvereinbarung ist die Entwicklung<br />

risikogerechterer Standards zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung und somit implizit die Verringerung<br />

der Divergenz zwischen ökonomischer und regulatorischer Eigenkapitalbestimmung. Dieses Ziel<br />

ist durch die Berücksichtigung <strong>des</strong> kreditnehmerindividuellen Risikos durch externe bzw. interne Ratings<br />

und durch eine weitergehende Anerkennung <strong>von</strong> Sicherheiten sowohl im Standard- als auch im<br />

IRB-Ansatz grundlegend erreicht worden. Hierin ist eine eindeutige Verbesserung gegenüber dem Baseler<br />

Akkord <strong>von</strong> 1988 zu erkennen, bei dem die Bestimmung der Eigenkapitalanforderung innerhalb<br />

einer Schuldnergruppe undifferenziert <strong>von</strong> dem individuellen Kreditrisiko vorgenommen wird und der<br />

Kreis der anerkennungsfähigen Sicherheiten sehr gering ist. Durch die risikosensitivere Betrachtungsweise<br />

bei Basel II führt somit ein Ansteigen der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers auch zu<br />

einer ökonomisch sinnvollen Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung. 189<br />

Bei separater Betrachtung der beiden Ansätze kann für den Standardansatz konstatiert werden, dass<br />

er vor allem durch eine geringe Komplexität gekennzeichnet ist und damit grundsätzlich ein praktikables<br />

Verfahren zur Bestimmung <strong>des</strong> regulatorischen Eigenkapitals auch für kleinere Banken darstellt. 190 Die<br />

Anwendung dieses Ansatzes stellt sich jedoch für europäische Banken als eher schwierig dar, da größere<br />

europäische <strong>Unternehmen</strong> im Gegensatz zu <strong>Unternehmen</strong> <strong>des</strong> US-amerikanischen Raums nicht<br />

durchgehend über ein externes Rating verfügen. Zudem werden viele Kredite an kleine und mittelständische<br />

<strong>Unternehmen</strong> vergeben, die in der Regel über kein externes Rating verfügen. Die Anwendung<br />

<strong>des</strong> Standardansatzes hätte in solchen Fällen die Auswirkung, dass Kredite an ungeratete Unterneh-<br />

188 In Anlehnung an Hofmann/Pluto (2005), S. 257.<br />

189 Vgl. Hofmann/Pluto (2005), S. 254.<br />

190 Vgl. auch im Folgenden Wilkens/Baule/Entrop (2004a), S. 65.

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