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Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

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3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 22<br />

3.2.2.1.1 Risikokomponenten<br />

Das für Kredite an <strong>Unternehmen</strong> zu unterlegende Eigenkapital wird anhand der Risikokomponenten<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), Erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Ausfalls (EAD), Verlustquote<br />

bei Ausfall (LGD) und effektive Restlaufzeit (M) bestimmt. Bei der Verwendung <strong>des</strong> IRB-<br />

Basisansatzes sind die Banken angehalten, die Ausfallwahrscheinlichkeit bankintern zu schätzen, während<br />

die weiteren Komponenten EAD, LGD und M in Abhängigkeit der Kreditart und der jeweiligen Besicherung<br />

bankenaufsichtlich vorgegeben werden. 93 Wählen die Kreditinstitute den fortgeschrittenen<br />

Ansatz, so müssen die genannten Risikoparameter bankintern geschätzt werden.<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)<br />

Aufgrund der Vorgabe <strong>des</strong> Baseler Ausschusses, dass die Ausfallwahrscheinlichkeiten sowohl im Basis-<br />

als auch im fortgeschrittenen Ansatz <strong>von</strong> den Banken geschätzt werden müssen, gelten die folgenden<br />

Ausführungen gleichermaßen für beide Vorgehensweisen. Die Bankenaufsicht fordert <strong>von</strong> den<br />

Banken dabei die Berücksichtigung einer einheitlichen Schätzung der PD sowohl bei der Kreditvergabe<br />

und bei der internen Allokation <strong>von</strong> Eigenkapital als auch beim Risikomanagement und der Unterneh-<br />

menssteuerung. 94<br />

Die PD entspricht beim IRB-Ansatz der Ein-Jahres-PD der für den Kreditnehmer intern ermittelten Ratingklasse,<br />

wobei eine Min<strong>des</strong>t-Ausfallwahrscheinlichkeit <strong>von</strong> 0,03% festgelegt ist. Kreditnehmer, die<br />

einer Ausfallklasse (Default-Klasse) zugeordnet werden, erhalten eine PD <strong>von</strong> 100%. 95<br />

Bei der Schätzung der PD müssen die Banken sicherstellen, dass die Ergebnisse „einen langfristigen<br />

Durchschnitt der auf ein Kalenderjahr bezogenen Ausfallrate der Kreditnehmer in einer Risikoklasse<br />

darstellen“ 96 , wobei die Schätzungen insgesamt auf historischen Erfahrungen und empirischen Ergebnissen<br />

(und damit nicht auf subjektiven Annahmen) basieren müssen. 97 Ergänzend wird <strong>von</strong> den Banken<br />

gefordert, dass sie Informationen und Techniken verwenden, die auf langjährigen Erfahrungen im<br />

Rahmen der Schätzung der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit je Ratingklasse basieren. 98 Für<br />

die Schätzung der durchschnittlichen PD pro Ratingklasse können Banken beispielsweise eine oder<br />

mehrere der folgenden Methoden einsetzen: 99<br />

• interne Ausfalldaten,<br />

• Mapping auf externe Daten und<br />

• statistische Ausfallmodelle.<br />

93 Vgl. Brezski/Claussen/Korth (2004), S. 66.<br />

94 Vgl. Brezski/Claussen/Korth (2004), S. 67 f.<br />

95 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 285.<br />

96 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), Tz. 447.<br />

97 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 449.<br />

98 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 461.<br />

99 Vgl. auch im Folgenden Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 461-462.

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