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Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

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3 Die neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II 24<br />

Im fortgeschrittenen IRB-Ansatz müssen Banken die CCF bzw. EAD für die verschiedenen Forderungsarten<br />

selbst schätzen, wobei die Schätzungen die Wahrscheinlichkeit <strong>von</strong> weiteren Kreditinanspruchnahmen<br />

bis zum und nach dem Zeitpunkt <strong>des</strong> Ausfalls berücksichtigen sollen. 105 Insgesamt<br />

soll die Schätzung einer langfristigen, ausfallgewichteten Durchschnitts-EAD für gleichartige Kredite<br />

und Schuldner entsprechen. Für die Fälle, in denen die Forderungshöhe vom Konjunkturverlauf stark<br />

abhängig ist, müssen die EAD-Schätzungen an einem konjunkturellen Abschwung ausgerichtet sein. 106<br />

Die Betrachtungsperiode bei der EAD-Schätzung sollte min<strong>des</strong>tens sieben Jahre und idealerweise<br />

einen Konjunkturzyklus umfassen. 107<br />

Die Schätzung <strong>des</strong> langfristigen, ausfallgewichteten Durchschnitts der EAD mithilfe der CCFs erfolgt<br />

grundlegend in drei Schritten: 108<br />

1. Schätzung <strong>des</strong> Kreditumrechnungsfaktors für jede historische Einzelbeobachtung,<br />

2. Schätzung <strong>des</strong> Kreditumrechnungsfaktors für eine Beobachtungsperiode (Querschnittsschätzung),<br />

3. Schätzung <strong>des</strong> Kreditumrechnungsfaktors auf Basis der vorliegenden Beobachtungsperioden<br />

(Längsschnittsschätzung).<br />

Am Beispiel <strong>von</strong> zugesagten Kreditlinien (beispielsweise Kontokorrentkredite 109 ) werden somit im ersten<br />

Schritt für jeden einzelnen ausgefallenen Kredit in der historischen Einzelbetrachtung ein CCF gemäß<br />

der folgenden Formel bestimmt, wobei tA den Ausfallzeitpunkt und tk den entsprechenden Kalkulationszeitpunkt<br />

bezeichnet: 110<br />

⎪⎧<br />

Inanspruchnahmet<br />

− Inanspruchnahme<br />

⎪⎫<br />

A<br />

tk<br />

CCF = max⎨<br />

; 0⎬<br />

(3-7)<br />

i<br />

⎪⎩<br />

Limitt<br />

− Inanspruchnahme<br />

⎪⎭<br />

k<br />

tk<br />

Um den Aspekt einer konservativen Schätzung <strong>des</strong> CCF zu berücksichtigen, werden negative Ergebnisse<br />

durch Null ersetzt. Um gemäß der Gleichung (3-7) eine CCF für jeden einzelnen Kredit i bestimmen<br />

zu können, müssen die Banken Kenntnis über das vergebene Limit sowie über die Inanspruchnahme<br />

zum Kalkulationszeitpunkt haben.<br />

Im Anschluss an die Berechnung der Einzel-CCFs kann nun im zweiten Schritt ein CCF für eine Betrachtungsperiode<br />

für zuvor festgelegte Segmente y (beispielsweise Differenzierung nach Kundengruppen<br />

oder Bonität) gemäß Gleichung (3-8) berechnet werden. Hy bezeichnet hierbei die Anzahl der ausgefallenen<br />

Kredite im jeweiligen Segment y.<br />

CCF<br />

y<br />

1<br />

=<br />

H<br />

y<br />

⋅<br />

H y<br />

∑<br />

i=<br />

1<br />

CCF<br />

i<br />

105 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 474.<br />

106 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 475.<br />

107 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), Tz. 478.<br />

108 Vgl. Hofmann/Lesko/Vorgrimler (2005), S. 49.<br />

109 Für die Berechnung der CCFi am Beispiel <strong>von</strong> Avalkrediten siehe Hofmann/Lesko/Vorgrimler<br />

(2005), S. 52. Das weitere Vorgehen verläuft in Analogie zum angegebenen Beispiel.<br />

110 Vgl. auch im Folgenden Hofmann/Lesko/Vorgrimler (2005), S. 50-52.<br />

(3-8)

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