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Regulatorische Behandlung des Kreditrisikos von Unternehmen ...

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1 Einleitung 2<br />

wurde 1961 durch das Kreditwesengesetz (KWG) abgelöst, welches 1997 zuletzt im Rahmen der 6.<br />

KWG-Novelle reformiert wurde. 6<br />

Im Rahmen der europäischen und internationalen Harmonisierung der Bankenaufsicht sind in den<br />

Folgejahren zahlreiche Empfehlungen vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 7 veröffentlicht worden,<br />

die zu großen Teilen in die nationale Bankenaufsicht eingearbeitet wurden. Ein Meilenstein stellt<br />

hierbei der 1988 veröffentlichte Eigenkapitalakkord (Basel I) <strong>des</strong> Baseler Ausschusses dar, der vor<br />

allem den Umfang der <strong>von</strong> den Banken eingegangenen Kreditrisiken (und später auch der Marktpreisrisiken)<br />

anhand <strong>des</strong> jeweils vorhandenen haftenden Eigenkapitals begrenzen sollten. 8 Aktuell werden<br />

im Rahmen geplanter bzw. bereits in Umsetzung befindlicher Neuregelungen vor allem die Min<strong>des</strong>tanforderungen<br />

an das Kreditgeschäft (MaK), die Min<strong>des</strong>tanforderungen an das Risikomanagement<br />

(MaRisk) und die Neue Eigenkapitalvereinbarung <strong>des</strong> Baseler Ausschusses (Basel II), die im Juni<br />

2004 unter dem Titel „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards – A<br />

Revised Framework“ 9 im Rahmen <strong>des</strong> vierten Konsultationspapiers veröffentlicht wurde, diskutiert. Die<br />

MaK werden dabei voraussichtlich in die MaRisk integriert, welche wiederum als Grundlage für einen<br />

Teilbereich der Neuen Eigenkapitalvereinbarung dienen. 10 Aus diesem Grund befasst sich der vorliegende<br />

Beitrag mit der Darstellung und Interpretation der neuen Eigenkapitalvereinbarung. Die Betrachtung<br />

fokussiert dabei ausschließlich die regulatorische <strong>Behandlung</strong> <strong>des</strong> <strong>Kreditrisikos</strong> <strong>von</strong> <strong>Unternehmen</strong>,<br />

wie sie in der zurzeit aktuellen Version <strong>von</strong> Basel II (Juni 2004) empfohlen wird.<br />

In Kapitel 2 werden hierzu im Vorfeld die Gründe für eine Bankenaufsicht und das Spannungsfeld<br />

zwischen regulatorischen und ökonomischen Anforderungen an eine Kreditrisikoquantifizierung dargestellt.<br />

Kapitel 3 zeigt anschließend den grundlegenden Aufbau der neuen Eigenkapitalvereinbarung<br />

und im weiteren Verlauf die Anforderungen sowie die Ausgestaltung der Min<strong>des</strong>tkapitalforderungen für<br />

Kredite an <strong>Unternehmen</strong> auf. Der Beitrag schließt in Kapitel 4 mit einer Zusammenfassung und einem<br />

kurzen Ausblick.<br />

6 Vgl. Homölle (1999), S. 1.<br />

7 Im Folgenden als Baseler Ausschuss bezeichnet.<br />

8 Vgl. Thelen-Pischke (2005), S. 140.<br />

9 Siehe Basel Committee on Banking Supervision (2004).<br />

10 Vgl. Angermüller/Eichhorn/Ramke (2004), S. 833.

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