IKZ-ENERGY Nr. 10-2013
IKZ-ENERGY AKTUELL - Was bedeutet dezentrale Energieversorgung für die Zukunft? - Ein Bericht über die BATTERY STORAGE in Stuttgart vom 30.9 – 2.10.2013. - „Die Energiewende ist eingeschlafen“ - Licht und Schatten auf der 14. Renexpo in Augsburg. - soNNENENERGIE - Hochleistungs-Vakuumröhren für mehr Energieeffizenz - Gebäudeintegrierte CPC-Vakuumröhren-Kollektoren vereinen mehrere Funktionen. - Einfach drüber schweben - Mini-Helikopter mit Wärmebildkameras werden immer beliebter. - Bessere schadenaufnahme mit Elektrolumineszenz Die mobile Elektrolumineszenz (EL)-Messung ist schnell, verlässlich und preiswert. Solarstrom speichern und bedarfsgerecht verbrauchen Eine kleine Marktübersicht über PV-Batteriespeichersysteme. - Safety first - Normgerechte Montageanleitungen für Solarmodule. Mehrfachnutzen durch intelligente Kombination - Wirtschaftliche Bestandsoptimierung durch Nutzung von Photovoltaik. Leistungen gegen Leistung ... oder wie man den Umsatz nachhaltig steigern kann. - GEoTHERMIE Für einen zuverlässigen Betrieb Geothermische Wärmequelle für den Wärmepumpenprozess.
IKZ-ENERGY AKTUELL - Was bedeutet dezentrale Energieversorgung für die Zukunft? - Ein Bericht über die BATTERY STORAGE in Stuttgart vom 30.9 – 2.10.2013. - „Die Energiewende ist eingeschlafen“ - Licht und Schatten auf der 14. Renexpo in Augsburg. - soNNENENERGIE -
Hochleistungs-Vakuumröhren für mehr Energieeffizenz - Gebäudeintegrierte CPC-Vakuumröhren-Kollektoren vereinen mehrere Funktionen. - Einfach drüber schweben - Mini-Helikopter mit Wärmebildkameras werden immer beliebter. - Bessere schadenaufnahme mit Elektrolumineszenz
Die mobile Elektrolumineszenz (EL)-Messung ist schnell, verlässlich und preiswert. Solarstrom speichern und bedarfsgerecht verbrauchen
Eine kleine Marktübersicht über PV-Batteriespeichersysteme. - Safety first - Normgerechte Montageanleitungen für Solarmodule. Mehrfachnutzen durch intelligente Kombination - Wirtschaftliche Bestandsoptimierung durch Nutzung von Photovoltaik.
Leistungen gegen Leistung ... oder wie man den Umsatz nachhaltig steigern kann. - GEoTHERMIE
Für einen zuverlässigen Betrieb Geothermische Wärmequelle für den Wärmepumpenprozess.
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Besser auf „Nummer sicher“ gehen<br />
Wie kann der Zugang einer Willenserklärung bewiesen werden?<br />
Erfahrungsgemäß besteht immer noch erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Frage, wie der Zugang wichtiger Willenserklärungen,<br />
wie z. B. der Kündigungs-, Widerrufs-, Anfechtungs-, Rücktritts- und Aufrechnungserklärung, im Streitfall nachgewiesen werden<br />
kann, da der Zugang Voraussetzung für die Auslösung von Rechtsfolgen ist. Dies ist umso brisanter, als es gerade bei solchen Erklärungen<br />
immer wieder vorkommt, dass der Empfänger deren Zugang wegen der damit verbundenen Nachteile im Rahmen eines<br />
Prozesses bestreitet.<br />
Sofern keine besondere Form vorgeschrieben<br />
ist (z. B. Schriftform für arbeitsrechtliche<br />
Kündigungen), können<br />
Willenserklärungen mündlich, per Post<br />
(als einfacher Brief, Einwurf-Einschrei-<br />
ben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben<br />
mit Rückschein), durch Fax,<br />
durch E-Mail oder durch einen Gerichtsvollzieher/Boten<br />
übermittelt werden. Es<br />
stellen jedoch nicht alle dieser Übermittlungsarten<br />
einen beweisbaren Zugangsnachweis<br />
dar.<br />
Für den Nachweis des Zugangs der Willenserklärung<br />
reicht nicht aus, dass diese<br />
abgegeben worden ist. Vielmehr muss der<br />
Erklärende den Zugang der Nachricht beweisen<br />
können, wenn er eine für ihn günstige<br />
Rechtsfolge herbeiführen will.<br />
1. Mündliche Erklärung<br />
Mündlich abgegebene Erklärungen können<br />
zu einer Beweisnot führen, wenn deren<br />
Zugang von der Gegenseite bestritten<br />
wird. Inwiefern dieser im Prozess durch<br />
Zeugen bewiesen werden kann, ist fraglich,<br />
sodass sich der Absender darauf nicht<br />
verlassen sollte.<br />
2. Brief<br />
Bei Briefen ist zwischen einem einfachen<br />
Brief, dem Einwurf-Einschreiben,<br />
dem Übergabe-Einschreiben und dem Einschreiben<br />
mit Rückschein zu unterscheiden.<br />
a) Einfacher Brief<br />
Die Absendung eines einfachen Briefs<br />
begründet noch keinen Nachweis für dessen<br />
Zugang. Auch nach den Grundsätzen<br />
des sog. Anscheinsbeweises kann nicht<br />
von dem Zugang des Briefs ausgegangen<br />
werden. Nach diesen Grundsätzen gilt<br />
eine Tatsache, der ein typischer Geschehensablauf<br />
zugrunde liegt, zugunsten<br />
der beweisbelasteten Partei als bewie-<br />
sen, sofern nicht die andere Partei die<br />
ernsthafte Möglichkeit eines anderen<br />
als des erfahrungsgemäßen Ablaufs be-<br />
weist. Ein solcher typischer Geschehensablauf<br />
liegt aber nur vor, wenn nach der<br />
Lebenserfahrung von einem bestimmten<br />
Ereignis auf eine bestimmte Folge<br />
geschlossen werden kann. Gerade diese<br />
Erfahrung lehrt jedoch, dass Postsendungen<br />
immer wieder einmal verloren gehen<br />
und daher den Empfänger nicht erreichen.<br />
Auch wenn die Zahl gering ist, ist<br />
weder der Verlust noch der Zugang einer<br />
Sendung typisch. Erschwerend kommt hinzu,<br />
dass der Empfänger kaum beweisen<br />
kann, ein Schreiben nicht erhalten zu haben,<br />
da es sich um eine negative Tatsache<br />
handelt. Es verbleibt daher dabei, dass der<br />
Absender die Beweislast, also die Folgen<br />
der Nichtbeweisbarkeit des Zugangs der<br />
Sendung, trägt.<br />
b) Einwurf-Einschreiben<br />
Bei dieser Form wird dem Erklärenden<br />
ein Einlieferungsbeleg ausgestellt. Bei Einwurf<br />
der Sendung in den Briekasten oder<br />
in das Postfach des Emfpängers erfolgt<br />
62 <strong>IKZ</strong>-EnErgy <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>