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IKZ-ENERGY Nr. 10-2013

IKZ-ENERGY AKTUELL - Was bedeutet dezentrale Energieversorgung für die Zukunft? - Ein Bericht über die BATTERY STORAGE in Stuttgart vom 30.9 – 2.10.2013. - „Die Energiewende ist eingeschlafen“ - Licht und Schatten auf der 14. Renexpo in Augsburg. - soNNENENERGIE - Hochleistungs-Vakuumröhren für mehr Energieeffizenz - Gebäudeintegrierte CPC-Vakuumröhren-Kollektoren vereinen mehrere Funktionen. - Einfach drüber schweben - Mini-Helikopter mit Wärmebildkameras werden immer beliebter. - Bessere schadenaufnahme mit Elektrolumineszenz Die mobile Elektrolumineszenz (EL)-Messung ist schnell, verlässlich und preiswert. Solarstrom speichern und bedarfsgerecht verbrauchen Eine kleine Marktübersicht über PV-Batteriespeichersysteme. - Safety first - Normgerechte Montageanleitungen für Solarmodule. Mehrfachnutzen durch intelligente Kombination - Wirtschaftliche Bestandsoptimierung durch Nutzung von Photovoltaik. Leistungen gegen Leistung ... oder wie man den Umsatz nachhaltig steigern kann. - GEoTHERMIE Für einen zuverlässigen Betrieb Geothermische Wärmequelle für den Wärmepumpenprozess.

IKZ-ENERGY AKTUELL - Was bedeutet dezentrale Energieversorgung für die Zukunft? - Ein Bericht über die BATTERY STORAGE in Stuttgart vom 30.9 – 2.10.2013. - „Die Energiewende ist eingeschlafen“ - Licht und Schatten auf der 14. Renexpo in Augsburg. - soNNENENERGIE -
Hochleistungs-Vakuumröhren für mehr Energieeffizenz - Gebäudeintegrierte CPC-Vakuumröhren-Kollektoren vereinen mehrere Funktionen. - Einfach drüber schweben - Mini-Helikopter mit Wärmebildkameras werden immer beliebter. - Bessere schadenaufnahme mit Elektrolumineszenz
Die mobile Elektrolumineszenz (EL)-Messung ist schnell, verlässlich und preiswert. Solarstrom speichern und bedarfsgerecht verbrauchen
Eine kleine Marktübersicht über PV-Batteriespeichersysteme. - Safety first - Normgerechte Montageanleitungen für Solarmodule. Mehrfachnutzen durch intelligente Kombination - Wirtschaftliche Bestandsoptimierung durch Nutzung von Photovoltaik.
Leistungen gegen Leistung ... oder wie man den Umsatz nachhaltig steigern kann. - GEoTHERMIE
Für einen zuverlässigen Betrieb Geothermische Wärmequelle für den Wärmepumpenprozess.

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Besser auf „Nummer sicher“ gehen<br />

Wie kann der Zugang einer Willenserklärung bewiesen werden?<br />

Erfahrungsgemäß besteht immer noch erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Frage, wie der Zugang wichtiger Willenserklärungen,<br />

wie z. B. der Kündigungs-, Widerrufs-, Anfechtungs-, Rücktritts- und Aufrechnungserklärung, im Streitfall nachgewiesen werden<br />

kann, da der Zugang Voraussetzung für die Auslösung von Rechtsfolgen ist. Dies ist umso brisanter, als es gerade bei solchen Erklärungen<br />

immer wieder vorkommt, dass der Empfänger deren Zugang wegen der damit verbundenen Nachteile im Rahmen eines<br />

Prozesses bestreitet.<br />

Sofern keine besondere Form vorgeschrieben<br />

ist (z. B. Schriftform für arbeitsrechtliche<br />

Kündigungen), können<br />

Willenserklärungen mündlich, per Post<br />

(als einfacher Brief, Einwurf-Einschrei-<br />

ben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben<br />

mit Rückschein), durch Fax,<br />

durch E-Mail oder durch einen Gerichtsvollzieher/Boten<br />

übermittelt werden. Es<br />

stellen jedoch nicht alle dieser Übermittlungsarten<br />

einen beweisbaren Zugangsnachweis<br />

dar.<br />

Für den Nachweis des Zugangs der Willenserklärung<br />

reicht nicht aus, dass diese<br />

abgegeben worden ist. Vielmehr muss der<br />

Erklärende den Zugang der Nachricht beweisen<br />

können, wenn er eine für ihn günstige<br />

Rechtsfolge herbeiführen will.<br />

1. Mündliche Erklärung<br />

Mündlich abgegebene Erklärungen können<br />

zu einer Beweisnot führen, wenn deren<br />

Zugang von der Gegenseite bestritten<br />

wird. Inwiefern dieser im Prozess durch<br />

Zeugen bewiesen werden kann, ist fraglich,<br />

sodass sich der Absender darauf nicht<br />

verlassen sollte.<br />

2. Brief<br />

Bei Briefen ist zwischen einem einfachen<br />

Brief, dem Einwurf-Einschreiben,<br />

dem Übergabe-Einschreiben und dem Einschreiben<br />

mit Rückschein zu unterscheiden.<br />

a) Einfacher Brief<br />

Die Absendung eines einfachen Briefs<br />

begründet noch keinen Nachweis für dessen<br />

Zugang. Auch nach den Grundsätzen<br />

des sog. Anscheinsbeweises kann nicht<br />

von dem Zugang des Briefs ausgegangen<br />

werden. Nach diesen Grundsätzen gilt<br />

eine Tatsache, der ein typischer Geschehensablauf<br />

zugrunde liegt, zugunsten<br />

der beweisbelasteten Partei als bewie-<br />

sen, sofern nicht die andere Partei die<br />

ernsthafte Möglichkeit eines anderen<br />

als des erfahrungsgemäßen Ablaufs be-<br />

weist. Ein solcher typischer Geschehensablauf<br />

liegt aber nur vor, wenn nach der<br />

Lebenserfahrung von einem bestimmten<br />

Ereignis auf eine bestimmte Folge<br />

geschlossen werden kann. Gerade diese<br />

Erfahrung lehrt jedoch, dass Postsendungen<br />

immer wieder einmal verloren gehen<br />

und daher den Empfänger nicht erreichen.<br />

Auch wenn die Zahl gering ist, ist<br />

weder der Verlust noch der Zugang einer<br />

Sendung typisch. Erschwerend kommt hinzu,<br />

dass der Empfänger kaum beweisen<br />

kann, ein Schreiben nicht erhalten zu haben,<br />

da es sich um eine negative Tatsache<br />

handelt. Es verbleibt daher dabei, dass der<br />

Absender die Beweislast, also die Folgen<br />

der Nichtbeweisbarkeit des Zugangs der<br />

Sendung, trägt.<br />

b) Einwurf-Einschreiben<br />

Bei dieser Form wird dem Erklärenden<br />

ein Einlieferungsbeleg ausgestellt. Bei Einwurf<br />

der Sendung in den Briekasten oder<br />

in das Postfach des Emfpängers erfolgt<br />

62 <strong>IKZ</strong>-EnErgy <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>

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