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Geschäftsbericht 2009

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bwin 09<br />

Corporate Governance Kodex<br />

Der Österreichische Corporate Governance<br />

Kodex ist ein internationalen<br />

Standards entsprechendes Regelwerk<br />

für die verantwortungsvolle Führung<br />

und Leitung von Unternehmen.<br />

Corporate-Governance-Bericht<br />

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex<br />

Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) liefert einen Ordnungsrahmen<br />

für eine verantwortliche, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete<br />

Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Der ÖCGK ist in Österreich<br />

all gemein anerkannt. Sowohl die aktuellen als auch die historischen Fassungen des ÖCGK –<br />

für den gegenständlichen Bericht gilt die Fassung vom Jänner <strong>2009</strong> – sind auf der Website<br />

www.corporate-governance.at veröffentlicht.<br />

Der ÖCGK enthält drei Regelkategorien: Während die so genannten L-Regeln im Wesentlichen<br />

die gesetzlichen Bestimmungen wiedergeben und daher verpflichtend einzuhalten sind,<br />

sollen die so genannten C-Regeln eingehalten werden, wobei eine Abweichung von diesen<br />

C-Regeln erklärt und begründet werden muss, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen.<br />

Darüber hinaus enthält der Kodex so genannte R-Regeln, die lediglich Empfehlungscharakter<br />

besitzen und deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist.<br />

Entsprechenserklärung über die Einhaltung der C-Regeln<br />

Die bwin Interactive Entertainment AG hat sich seit dem Geschäftsjahr 2002 zur Einhaltung<br />

des ÖCGK verpflichtet. Im Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurde von den folgenden C-Regeln abgewichen:<br />

Regeln C-4: Anträge zur Hauptversammlung<br />

Anträge, die Gegenstand der Tagesordnung zur Hauptversammlung waren und vorgelegen<br />

sind, wurden teilweise nicht gesondert auf der Webseite publiziert.<br />

Regel C-16: Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden<br />

Die Regelung, dass der Vorstand einen Vorsitzenden haben soll, widerspricht der erfolgreich<br />

gelebten Organisationsstruktur mit zwei Co-CEOs, die seit Beginn gemeinsam für die strategische<br />

Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens verantwortlich zeichnen.<br />

Regel C-18: Einrichtung einer internen Revision<br />

Aufgaben, die einer internen Revision ähnlich sind, wurden in den technischen Bereichen (IT)<br />

durch die Abteilung „Corporate Security“ sowie im kaufmännischen Bereich teilweise durch<br />

das Controlling wahrgenommen. Eine Berichterstattung zu den Ergebnissen der Revision<br />

durch diese Abteilung an den Prüfungsausschuss erfolgte erstmalig in diesem Geschäftsjahr.<br />

Seit März 2010 ist eine Stabsstelle („Internal Audit and Security“) im Organigramm der Gesellschaft<br />

berücksichtigt, die sich vollständig den Aufgaben einer internen Revision widmen soll.<br />

Regel C-28: Aktienbasierte Vergütungen (Stock-Option-Pläne)<br />

bwin hat bereits im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft mit Zustimmung der Hauptversammlung<br />

im Februar 2000 ein Employee Stock Option Program (ESOP) eingeführt, um die<br />

Mitarbeiter und Führungskräfte an das Unternehmen zu binden und am Erfolg teilhaben<br />

zu lassen. Dieses Optionsprogramm wurde seither – jeweils mit Zustimmung der Hauptversammlung<br />

– mehrmals abgeändert bzw. ausgeweitet, zuletzt in der Hauptversammlung vom<br />

19.5.<strong>2009</strong>. Im Rahmen des ESOP werden die Optionen vom Vorstand nach erfolgsabhängigen<br />

Kriterien zugeteilt.

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