Geschäftsbericht 2009
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bwin 09<br />
Corporate Governance Kodex<br />
Der Österreichische Corporate Governance<br />
Kodex ist ein internationalen<br />
Standards entsprechendes Regelwerk<br />
für die verantwortungsvolle Führung<br />
und Leitung von Unternehmen.<br />
Corporate-Governance-Bericht<br />
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex<br />
Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) liefert einen Ordnungsrahmen<br />
für eine verantwortliche, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete<br />
Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Der ÖCGK ist in Österreich<br />
all gemein anerkannt. Sowohl die aktuellen als auch die historischen Fassungen des ÖCGK –<br />
für den gegenständlichen Bericht gilt die Fassung vom Jänner <strong>2009</strong> – sind auf der Website<br />
www.corporate-governance.at veröffentlicht.<br />
Der ÖCGK enthält drei Regelkategorien: Während die so genannten L-Regeln im Wesentlichen<br />
die gesetzlichen Bestimmungen wiedergeben und daher verpflichtend einzuhalten sind,<br />
sollen die so genannten C-Regeln eingehalten werden, wobei eine Abweichung von diesen<br />
C-Regeln erklärt und begründet werden muss, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen.<br />
Darüber hinaus enthält der Kodex so genannte R-Regeln, die lediglich Empfehlungscharakter<br />
besitzen und deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist.<br />
Entsprechenserklärung über die Einhaltung der C-Regeln<br />
Die bwin Interactive Entertainment AG hat sich seit dem Geschäftsjahr 2002 zur Einhaltung<br />
des ÖCGK verpflichtet. Im Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurde von den folgenden C-Regeln abgewichen:<br />
Regeln C-4: Anträge zur Hauptversammlung<br />
Anträge, die Gegenstand der Tagesordnung zur Hauptversammlung waren und vorgelegen<br />
sind, wurden teilweise nicht gesondert auf der Webseite publiziert.<br />
Regel C-16: Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden<br />
Die Regelung, dass der Vorstand einen Vorsitzenden haben soll, widerspricht der erfolgreich<br />
gelebten Organisationsstruktur mit zwei Co-CEOs, die seit Beginn gemeinsam für die strategische<br />
Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens verantwortlich zeichnen.<br />
Regel C-18: Einrichtung einer internen Revision<br />
Aufgaben, die einer internen Revision ähnlich sind, wurden in den technischen Bereichen (IT)<br />
durch die Abteilung „Corporate Security“ sowie im kaufmännischen Bereich teilweise durch<br />
das Controlling wahrgenommen. Eine Berichterstattung zu den Ergebnissen der Revision<br />
durch diese Abteilung an den Prüfungsausschuss erfolgte erstmalig in diesem Geschäftsjahr.<br />
Seit März 2010 ist eine Stabsstelle („Internal Audit and Security“) im Organigramm der Gesellschaft<br />
berücksichtigt, die sich vollständig den Aufgaben einer internen Revision widmen soll.<br />
Regel C-28: Aktienbasierte Vergütungen (Stock-Option-Pläne)<br />
bwin hat bereits im Zuge des Börsengangs der Gesellschaft mit Zustimmung der Hauptversammlung<br />
im Februar 2000 ein Employee Stock Option Program (ESOP) eingeführt, um die<br />
Mitarbeiter und Führungskräfte an das Unternehmen zu binden und am Erfolg teilhaben<br />
zu lassen. Dieses Optionsprogramm wurde seither – jeweils mit Zustimmung der Hauptversammlung<br />
– mehrmals abgeändert bzw. ausgeweitet, zuletzt in der Hauptversammlung vom<br />
19.5.<strong>2009</strong>. Im Rahmen des ESOP werden die Optionen vom Vorstand nach erfolgsabhängigen<br />
Kriterien zugeteilt.