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Geschäftsbericht 2009

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bwin 09<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten<br />

Finanzielle Verbindlichkeiten werden der Kategorie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“<br />

zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Zinsaufwendungen werden<br />

nach Maßgabe der effektiven Zinsmethode erfasst.<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den fortgeführten<br />

Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, bewertet.<br />

Ertragsteuern<br />

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten<br />

und Schulden in der Bilanz und deren für steuerliche Zwecke maßgeblichen<br />

Werten eingestellt. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung<br />

mit IAS 12 „Income Taxes“ nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Aktive latente<br />

Steuern auf Verlustvorträge werden in jenem Ausmaß gebildet, in dem mit einem Verbrauch<br />

innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann.<br />

Aktienbasierte Vergütungen<br />

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen über erhaltene oder erworbene Güter oder Dienstleistungen<br />

werden gemäß IFRS 2 zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert<br />

angesetzt. Nachdem der Ausgleich ausschließlich in Eigenkapitalinstrumenten erfolgt,<br />

werden diese als Erhöhung des Eigenkapitals angesetzt.<br />

Der Aufwand aus Vergütungstransaktionen für erhaltene Dienstleistungen (mit einem<br />

Ausgleich durch Aktienoptionen) wird über den Erdienungszeitraum der Aktienoptionen<br />

verteilt erfasst. IFRS 2 wurde im Geschäftsjahr 2005 erstmals angewendet, wobei nur jene<br />

Vergütungstransaktionen berücksichtigt wurden, die nach dem 7. November 2002 gewährt<br />

wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses IFRS noch nicht ausübbar waren.<br />

Soweit Marktbedingungen für die Gewährung der Optionen vereinbart wurden (Performance<br />

Options), wird im Zeitpunkt der Gewährung eine Einschätzung hinsichtlich der Erfüllung<br />

dieser Bedingungen getroffen und diese der Bewertung zugrunde gelegt. Änderungen dieser<br />

Einschätzung sind in der Folge nicht zu berücksichtigen. Anpassungen hinsichtlich Einschätzungen<br />

zu Erdienungsbedingungen (Zugehörigkeit zum Unternehmen) werden hingegen<br />

laufend berücksichtigt.<br />

Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern<br />

Abfertigungsverpflichtungen<br />

Aufgrund gesetzlicher und einzelvertraglicher Verpflichtungen sind die österreichischen<br />

Unternehmen der bwin Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter, die vor dem 31. Dezember 2002<br />

eingetreten sind, im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige<br />

Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall<br />

maßgeblichen Bezug abhängig. Eine vergleichbare Verpflichtung besteht auch für<br />

die italienischen Unternehmen der bwin Gruppe. Für diese Verpflichtung wird bei der<br />

bwin Gruppe eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgt gemäß den Bestimmungen<br />

des IAS 19 „Employee Benefits“ nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Versicherungstechnische<br />

Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam im Jahr des Entstehens erfasst.

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