Geschäftsbericht 2009
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bwin 09<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten werden der Kategorie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“<br />
zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Zinsaufwendungen werden<br />
nach Maßgabe der effektiven Zinsmethode erfasst.<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den fortgeführten<br />
Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, bewertet.<br />
Ertragsteuern<br />
Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten<br />
und Schulden in der Bilanz und deren für steuerliche Zwecke maßgeblichen<br />
Werten eingestellt. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung<br />
mit IAS 12 „Income Taxes“ nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Aktive latente<br />
Steuern auf Verlustvorträge werden in jenem Ausmaß gebildet, in dem mit einem Verbrauch<br />
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann.<br />
Aktienbasierte Vergütungen<br />
Aktienbasierte Vergütungstransaktionen über erhaltene oder erworbene Güter oder Dienstleistungen<br />
werden gemäß IFRS 2 zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert<br />
angesetzt. Nachdem der Ausgleich ausschließlich in Eigenkapitalinstrumenten erfolgt,<br />
werden diese als Erhöhung des Eigenkapitals angesetzt.<br />
Der Aufwand aus Vergütungstransaktionen für erhaltene Dienstleistungen (mit einem<br />
Ausgleich durch Aktienoptionen) wird über den Erdienungszeitraum der Aktienoptionen<br />
verteilt erfasst. IFRS 2 wurde im Geschäftsjahr 2005 erstmals angewendet, wobei nur jene<br />
Vergütungstransaktionen berücksichtigt wurden, die nach dem 7. November 2002 gewährt<br />
wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses IFRS noch nicht ausübbar waren.<br />
Soweit Marktbedingungen für die Gewährung der Optionen vereinbart wurden (Performance<br />
Options), wird im Zeitpunkt der Gewährung eine Einschätzung hinsichtlich der Erfüllung<br />
dieser Bedingungen getroffen und diese der Bewertung zugrunde gelegt. Änderungen dieser<br />
Einschätzung sind in der Folge nicht zu berücksichtigen. Anpassungen hinsichtlich Einschätzungen<br />
zu Erdienungsbedingungen (Zugehörigkeit zum Unternehmen) werden hingegen<br />
laufend berücksichtigt.<br />
Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmern<br />
Abfertigungsverpflichtungen<br />
Aufgrund gesetzlicher und einzelvertraglicher Verpflichtungen sind die österreichischen<br />
Unternehmen der bwin Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter, die vor dem 31. Dezember 2002<br />
eingetreten sind, im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige<br />
Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall<br />
maßgeblichen Bezug abhängig. Eine vergleichbare Verpflichtung besteht auch für<br />
die italienischen Unternehmen der bwin Gruppe. Für diese Verpflichtung wird bei der<br />
bwin Gruppe eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung erfolgt gemäß den Bestimmungen<br />
des IAS 19 „Employee Benefits“ nach der Projected-Unit-Credit-Methode. Versicherungstechnische<br />
Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam im Jahr des Entstehens erfasst.