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Geschäftsbericht 2009

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bwin 09<br />

Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen<br />

an Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern<br />

die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft.<br />

Die wichtigsten Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS,<br />

die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, und Schätzungsunsicherheiten,<br />

durch die ein Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres<br />

eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich<br />

wird, sind folgende:<br />

• Die Einschätzung hinsichtlich der positiven Beurteilung der Risiken, dass in der laufenden<br />

Betriebsprüfung durch die österreichischen Finanzbehörden der Rechtsmeinung der<br />

Gesellschaft gefolgt wird (vgl. „Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten“).<br />

• Die Einschätzung hinsichtlich der positiven Beurteilung der Risiken, dass die vermittelten<br />

Sportwetten nach dem deutschen Rennwett- und Lotteriegesetz nicht zu versteuern<br />

sind (vgl. „Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten“) und dass in den<br />

bestehenden Märkten weiterhin Sportwetten, Poker sowie Casino- und virtuelle Games<br />

angeboten werden können.<br />

• Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, Kundenstöcke, Verwertungsrechte,<br />

Software, Sachanlagen und Beteiligungsansätze erfolgt auf Basis von Einschätzungen der<br />

künftig zu erwartenden Zahlungsströme (teilweise anhand von Vorschaurechnungen).<br />

Zu den erfassten Wertminderungen und dabei getroffenen Annahmen vgl. (22), zu den<br />

betroffenen Buchwerten vgl. die Erläuterungen zu den Posten der Bilanz.<br />

• Zu den in der Bilanz nicht erfassten Verpflichtungen aufgrund von Bürgschaften,<br />

Garantien und sonstigen Haftungsübernahmen werden regelmäßig Einschätzungen<br />

vorgenommen, ob eine bilanzielle Erfassung im Abschluss zu erfolgen hat (vgl. Sonstige<br />

Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten).<br />

• Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und sonstige abzugsfähige temporäre Differenzen<br />

werden nur insofern aktiviert, als eine Realisierung innerhalb eines vertretbaren<br />

Zeithorizonts wahrscheinlich ist.<br />

• Zu den Rechts- und Beratungskosten, die der Gesellschaft für ihre Beratung und Ver -<br />

tretung der Rechtsstreitigkeiten anfallen, werden regelmäßig Einschätzungen vorgenommen,<br />

ob die dafür gebildeten Rückstellungen ausreichend sind.<br />

• Hinsichtlich der mit den Verkäufern der Anteile an der Ongame Gruppe neu vereinbarten<br />

bedingten Kaufpreisverpflichtung wird regelmäßig eine Einschätzung vorgenommen,<br />

ob bwin wieder in den US-Markt eintreten kann. Zum Bilanzstichtag wurde nicht davon<br />

ausgegangen, dass diese Verpflichtung eintreten wird (vgl. „Sonstige Verpflichtungen<br />

und ungewisse Verbindlichkeiten“).<br />

• Die Einschätzung, dass bwin e.K., Neugersdorf, unter Berücksichtigung der vertraglichen<br />

Vereinbarungen mit Herrn Dr. Pfennigwerth, als nach der At-equity-Methode in den<br />

Konzernabschluss einzubeziehendes Unternehmen eingestuft wird.

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