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Geschäftsbericht 2009

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Dem Prüfungsausschuss obliegt neben der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse die<br />

Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung<br />

des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung,<br />

des Lageberichts, Konzernlageberichts sowie des Corporate-Governance-Berichts. Des<br />

Weiteren hat der Prüfungsausschuss auch die Auswahl des Abschlussprüfers vorzubereiten<br />

sowie dessen Unabhängigkeit zu überprüfen und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten.<br />

Eine wichtige Funktion kommt dem Prüfungsausschuss im Rahmen der Überwachung und<br />

Kontrolle des Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems<br />

zu. Dem Prüfungsausschuss gehören Mag. Helmut Kern als Vorsitzender,<br />

Dkfm. Dr. Hannes Androsch sowie Mag. Herbert Schweiger an. Im Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurden<br />

fünf Sitzungen abgehalten.<br />

Vergütungsbericht<br />

Vorstand<br />

Da der Aufsichtsrat der bwin infolge seiner geringen Anzahl von Mitgliedern keinen eigenen<br />

Vergütungsausschuss eingerichtet hat, ist für die Gestaltung der Vorstandsvergütung der<br />

gesamte Aufsichtsrat verantwortlich. Als Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder ein fixes<br />

Jahresgehalt. Darüber hinaus sind den Vorstandsmitgliedern außerhalb des ESOP erfolgsabhängige<br />

Aktienoptionen eingeräumt worden.<br />

Vergütung Vorstand<br />

In TEUR Manfred Bodner Norbert Teufelberger<br />

Fixe Bezüge 550 550<br />

Variable Bezüge 0 0<br />

Sachbezüge 0 0<br />

Summe 550 550<br />

Der bare Aufwand für die Entlohnung der Vorstandsmitglieder (inklusive variabler und<br />

erfolgsabhängiger Komponenten) belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 1.100 (Vorjahr: TEUR<br />

1.100). Aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen wurde zwei Vorstandsmitgliedern<br />

im Geschäftsjahr 2006 eine von diesen hinterlegte gerichtlich angeordnete Kaution in<br />

Höhe von jeweils TEUR 300 ersetzt. Vor dem Hintergrund eines schwebenden Verfahrens weist<br />

die Gesellschaft diesen Betrag als Forderung aus.<br />

Im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses stehen dem jeweiligen Vorstandsmitglied<br />

Abfertigungsansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, somit abhängig<br />

von der Höhe der Bezüge und der Dauer der Dienstzugehörigkeit, zu. Für den Fall, dass ein<br />

Vorstandsmitglied abberufen wird, ohne dass ein vom Vorstandsmitglied verschuldeter Grund<br />

vorliegt, der in sinngemäßer Anwendung des § 27 AngG bwin zur Entlassung berechtigt, hat<br />

das Vorstandsmitglied Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die Restlaufzeit des Ver trags<br />

(somit derzeit bis 31.12.2012). Für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots<br />

(§ 1 Z 1 ÜbG) oder eines Pflichtangebots (§§ 22 ff ÜbG) sehen die Vorstandsverträge vor, dass<br />

die Vorstandsmitglieder berechtigt sind, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden,<br />

wobei in diesem Fall dem Vorstandsmitglied das volle Entgelt für die Restlaufzeit des Vertrags<br />

zu zahlen ist. Eine betriebliche Altersvorsorge ist nicht vorgesehen.<br />

11<br />

bwin 09<br />

Brief der Vorstandsvorsitzenden<br />

Corporate-Governance-Bericht<br />

Bericht des Aufsichtsrates<br />

Verantwortung<br />

Konzernlagebericht<br />

Konzernabschluss<br />

Serviceangaben

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