Geschäftsbericht 2009
Geschäftsbericht 2009
Geschäftsbericht 2009
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Dem Prüfungsausschuss obliegt neben der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse die<br />
Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers, die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung<br />
des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung,<br />
des Lageberichts, Konzernlageberichts sowie des Corporate-Governance-Berichts. Des<br />
Weiteren hat der Prüfungsausschuss auch die Auswahl des Abschlussprüfers vorzubereiten<br />
sowie dessen Unabhängigkeit zu überprüfen und darüber dem Aufsichtsrat zu berichten.<br />
Eine wichtige Funktion kommt dem Prüfungsausschuss im Rahmen der Überwachung und<br />
Kontrolle des Internen Kontrollsystems, des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems<br />
zu. Dem Prüfungsausschuss gehören Mag. Helmut Kern als Vorsitzender,<br />
Dkfm. Dr. Hannes Androsch sowie Mag. Herbert Schweiger an. Im Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurden<br />
fünf Sitzungen abgehalten.<br />
Vergütungsbericht<br />
Vorstand<br />
Da der Aufsichtsrat der bwin infolge seiner geringen Anzahl von Mitgliedern keinen eigenen<br />
Vergütungsausschuss eingerichtet hat, ist für die Gestaltung der Vorstandsvergütung der<br />
gesamte Aufsichtsrat verantwortlich. Als Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder ein fixes<br />
Jahresgehalt. Darüber hinaus sind den Vorstandsmitgliedern außerhalb des ESOP erfolgsabhängige<br />
Aktienoptionen eingeräumt worden.<br />
Vergütung Vorstand<br />
In TEUR Manfred Bodner Norbert Teufelberger<br />
Fixe Bezüge 550 550<br />
Variable Bezüge 0 0<br />
Sachbezüge 0 0<br />
Summe 550 550<br />
Der bare Aufwand für die Entlohnung der Vorstandsmitglieder (inklusive variabler und<br />
erfolgsabhängiger Komponenten) belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 1.100 (Vorjahr: TEUR<br />
1.100). Aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen wurde zwei Vorstandsmitgliedern<br />
im Geschäftsjahr 2006 eine von diesen hinterlegte gerichtlich angeordnete Kaution in<br />
Höhe von jeweils TEUR 300 ersetzt. Vor dem Hintergrund eines schwebenden Verfahrens weist<br />
die Gesellschaft diesen Betrag als Forderung aus.<br />
Im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses stehen dem jeweiligen Vorstandsmitglied<br />
Abfertigungsansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, somit abhängig<br />
von der Höhe der Bezüge und der Dauer der Dienstzugehörigkeit, zu. Für den Fall, dass ein<br />
Vorstandsmitglied abberufen wird, ohne dass ein vom Vorstandsmitglied verschuldeter Grund<br />
vorliegt, der in sinngemäßer Anwendung des § 27 AngG bwin zur Entlassung berechtigt, hat<br />
das Vorstandsmitglied Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die Restlaufzeit des Ver trags<br />
(somit derzeit bis 31.12.2012). Für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots<br />
(§ 1 Z 1 ÜbG) oder eines Pflichtangebots (§§ 22 ff ÜbG) sehen die Vorstandsverträge vor, dass<br />
die Vorstandsmitglieder berechtigt sind, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden,<br />
wobei in diesem Fall dem Vorstandsmitglied das volle Entgelt für die Restlaufzeit des Vertrags<br />
zu zahlen ist. Eine betriebliche Altersvorsorge ist nicht vorgesehen.<br />
11<br />
bwin 09<br />
Brief der Vorstandsvorsitzenden<br />
Corporate-Governance-Bericht<br />
Bericht des Aufsichtsrates<br />
Verantwortung<br />
Konzernlagebericht<br />
Konzernabschluss<br />
Serviceangaben