Geschäftsbericht 2009
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bwin 09<br />
(„Other Comprehensive Income“) sowie Vorschläge zu Bezeichnungsänderungen von<br />
Abschlussbestandteilen. Die Gesellschaft wendet IAS 1 (revised 2007) seit dem 1.1.<strong>2009</strong> an<br />
und hat die Vergleichszahlen zum 31.12.2008 entsprechend angepasst.<br />
Im März <strong>2009</strong> hat das IASB Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ herausgegeben.<br />
Die Änderungen zu IFRS 7 betreffen im Wesentlichen verbesserte Anhangsangaben<br />
hinsichtlich Marktbewertungen („Fair Value Hierarchy“) und Liquiditätsrisiko. Die Änderungen<br />
sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.<strong>2009</strong> beginnen, anzuwenden, wobei<br />
keine Angaben für Vergleichsperioden erforderlich sind. Die Änderungen haben Einfluss auf<br />
die Anhangsangaben des Unternehmens.<br />
Im November 2008 hat das IASB den IFRS 8 „Geschäftssegmente“ veröffentlicht, der für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.<strong>2009</strong> beginnen, anzuwenden ist. Der IFRS 8<br />
schreibt die Identifizierung von Geschäftssegmenten basierend auf der internen Steuerung<br />
des Unternehmens („Management Approach“) vor. bwin hat die Segmentdarstellung auf<br />
Basis des Management Approach für <strong>2009</strong> erstellt und die Vorjahreszahlen entsprechend<br />
angepasst.<br />
Der vom IASB herausgegebene Standard IAS 23 (revised 2007) „Fremdkapitalkosten“, die<br />
Änderung zu IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“, die Änderung zu IAS 32 „Finanzinstrumente:<br />
Angaben“, zwei Änderungen des IAS 39 zur Umgliederung finanzieller Vermögenswerte<br />
und zur Neubeurteilung eingebetteter Derivate, der Sammelstandard „Verbesserung zu<br />
den IFRS 2008“, eine Änderung zu IAS 1 „Darstellung von Abschlüssen“, die Änderung des<br />
IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ und des<br />
IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“, welche ab dem 1.7.2008 bzw.<br />
ab dem 1.1.<strong>2009</strong> erstmals anzuwenden waren, hatten keine Auswirkungen auf den<br />
Konzernabschluss. Die Interpretation IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“, welche ab<br />
dem 1.1.<strong>2009</strong> erstmals anzuwenden ist, hatte ebenso keine Auswirkung auf den Konzernabschluss,<br />
da diese Regelung schon in Vorjahren angewendet wurde.