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Geschäftsbericht 2009

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bwin 09<br />

(„Other Comprehensive Income“) sowie Vorschläge zu Bezeichnungsänderungen von<br />

Abschlussbestandteilen. Die Gesellschaft wendet IAS 1 (revised 2007) seit dem 1.1.<strong>2009</strong> an<br />

und hat die Vergleichszahlen zum 31.12.2008 entsprechend angepasst.<br />

Im März <strong>2009</strong> hat das IASB Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ herausgegeben.<br />

Die Änderungen zu IFRS 7 betreffen im Wesentlichen verbesserte Anhangsangaben<br />

hinsichtlich Marktbewertungen („Fair Value Hierarchy“) und Liquiditätsrisiko. Die Änderungen<br />

sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.<strong>2009</strong> beginnen, anzuwenden, wobei<br />

keine Angaben für Vergleichsperioden erforderlich sind. Die Änderungen haben Einfluss auf<br />

die Anhangsangaben des Unternehmens.<br />

Im November 2008 hat das IASB den IFRS 8 „Geschäftssegmente“ veröffentlicht, der für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.<strong>2009</strong> beginnen, anzuwenden ist. Der IFRS 8<br />

schreibt die Identifizierung von Geschäftssegmenten basierend auf der internen Steuerung<br />

des Unternehmens („Management Approach“) vor. bwin hat die Segmentdarstellung auf<br />

Basis des Management Approach für <strong>2009</strong> erstellt und die Vorjahreszahlen entsprechend<br />

angepasst.<br />

Der vom IASB herausgegebene Standard IAS 23 (revised 2007) „Fremdkapitalkosten“, die<br />

Änderung zu IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“, die Änderung zu IAS 32 „Finanzinstrumente:<br />

Angaben“, zwei Änderungen des IAS 39 zur Umgliederung finanzieller Vermögenswerte<br />

und zur Neubeurteilung eingebetteter Derivate, der Sammelstandard „Verbesserung zu<br />

den IFRS 2008“, eine Änderung zu IAS 1 „Darstellung von Abschlüssen“, die Änderung des<br />

IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ und des<br />

IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“, welche ab dem 1.7.2008 bzw.<br />

ab dem 1.1.<strong>2009</strong> erstmals anzuwenden waren, hatten keine Auswirkungen auf den<br />

Konzernabschluss. Die Interpretation IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“, welche ab<br />

dem 1.1.<strong>2009</strong> erstmals anzuwenden ist, hatte ebenso keine Auswirkung auf den Konzernabschluss,<br />

da diese Regelung schon in Vorjahren angewendet wurde.

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