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Geschäftsbericht 2009

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Des Weiteren wurden dem Vorstand außerhalb des ESOP im März 2007 performanceabhängige<br />

Aktienoptionen eingeräumt. Da nach dem AktG die Ausgestaltung der Vorstandsverträge<br />

(hinsichtlich der fixen wie auch variablen Bestandteile) in den Zuständigkeitsbereich des<br />

Aufsichtsrates fällt, entschied auch in diesem Fall der Aufsichtsrat über die Details der Ausgestaltung<br />

sowie die Zuteilung der performanceabhängigen Optionen.<br />

Die mit der Ausübung sämtlicher Optionen in Zusammenhang stehenden Sperrfristen und<br />

Ausübungsfenster werden im Rahmen der Compliance-Richtlinie festgelegt und kommuniziert<br />

(für nähere Informationen wird auf das Kapitel „Aktienoptionen“ dieses Berichts<br />

verwiesen).<br />

Regel C-34: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat von bwin wendet hinsichtlich der einzurichtenden Ausschüsse die Bestimmungen<br />

des AktG bzw. des Corporate Governance Kodex unmittelbar an. Damit gelten diese<br />

Regelungen anstelle jener in der Geschäftsordnung.<br />

Regel C-36: Selbstevaluierung des Aufsichtsrates<br />

Der Aufsichtsrat beschäftigt sich ständig mit seiner Arbeit und einer entsprechenden Weiterentwicklung<br />

und hat für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> eine strukturierte und formelle Selbstevaluierung<br />

begonnen, diese ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.<br />

Regel C-53: Kriterien der Unabhängigkeit<br />

Bislang erfolgte keine formelle Festlegung von Kriterien zur Definition der Unabhängigkeit.<br />

Für Zwecke der Beurteilung der Unabhängigkeit im Rahmen dieses Berichts wird auf die<br />

Leitlinien in Anhang 1 des Kodex abgestellt.<br />

Regel C-66: Quartalsberichte nach IFRS<br />

Die Quartalsberichte für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurden unter Beachtung der IFRS aufgestellt,<br />

einzig mit der Ausnahme, dass sich die Angaben zur Segmentberichterstattung bzw. den<br />

Geschäftssegmenten noch nicht an den neuen Vorschriften des IFRS 8 orientierten. Diese<br />

wurden erstmals im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> angewendet.<br />

Regel C-83: Abschlussprüfung<br />

Eine dieser Regel entsprechende Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems<br />

wurde vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> nicht durchgeführt.<br />

7<br />

bwin 09<br />

Brief der Vorstandsvorsitzenden<br />

Corporate-Governance-Bericht<br />

Bericht des Aufsichtsrates<br />

Verantwortung<br />

Konzernlagebericht<br />

Konzernabschluss<br />

Serviceangaben<br />

Kodex fokussiert langfristige Wertschaffung, Transparenz<br />

und Unabhängigkeit der Aufsichtsräte

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