Geschäftsbericht 2009
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Des Weiteren wurden dem Vorstand außerhalb des ESOP im März 2007 performanceabhängige<br />
Aktienoptionen eingeräumt. Da nach dem AktG die Ausgestaltung der Vorstandsverträge<br />
(hinsichtlich der fixen wie auch variablen Bestandteile) in den Zuständigkeitsbereich des<br />
Aufsichtsrates fällt, entschied auch in diesem Fall der Aufsichtsrat über die Details der Ausgestaltung<br />
sowie die Zuteilung der performanceabhängigen Optionen.<br />
Die mit der Ausübung sämtlicher Optionen in Zusammenhang stehenden Sperrfristen und<br />
Ausübungsfenster werden im Rahmen der Compliance-Richtlinie festgelegt und kommuniziert<br />
(für nähere Informationen wird auf das Kapitel „Aktienoptionen“ dieses Berichts<br />
verwiesen).<br />
Regel C-34: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat von bwin wendet hinsichtlich der einzurichtenden Ausschüsse die Bestimmungen<br />
des AktG bzw. des Corporate Governance Kodex unmittelbar an. Damit gelten diese<br />
Regelungen anstelle jener in der Geschäftsordnung.<br />
Regel C-36: Selbstevaluierung des Aufsichtsrates<br />
Der Aufsichtsrat beschäftigt sich ständig mit seiner Arbeit und einer entsprechenden Weiterentwicklung<br />
und hat für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> eine strukturierte und formelle Selbstevaluierung<br />
begonnen, diese ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.<br />
Regel C-53: Kriterien der Unabhängigkeit<br />
Bislang erfolgte keine formelle Festlegung von Kriterien zur Definition der Unabhängigkeit.<br />
Für Zwecke der Beurteilung der Unabhängigkeit im Rahmen dieses Berichts wird auf die<br />
Leitlinien in Anhang 1 des Kodex abgestellt.<br />
Regel C-66: Quartalsberichte nach IFRS<br />
Die Quartalsberichte für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurden unter Beachtung der IFRS aufgestellt,<br />
einzig mit der Ausnahme, dass sich die Angaben zur Segmentberichterstattung bzw. den<br />
Geschäftssegmenten noch nicht an den neuen Vorschriften des IFRS 8 orientierten. Diese<br />
wurden erstmals im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> angewendet.<br />
Regel C-83: Abschlussprüfung<br />
Eine dieser Regel entsprechende Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems<br />
wurde vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong> nicht durchgeführt.<br />
7<br />
bwin 09<br />
Brief der Vorstandsvorsitzenden<br />
Corporate-Governance-Bericht<br />
Bericht des Aufsichtsrates<br />
Verantwortung<br />
Konzernlagebericht<br />
Konzernabschluss<br />
Serviceangaben<br />
Kodex fokussiert langfristige Wertschaffung, Transparenz<br />
und Unabhängigkeit der Aufsichtsräte