Als PDF-Datei herunterladen - Ärztblatt Sachsen-Anhalt
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Aktuelles zur Fortbildungszertifizierung<br />
Stand des<br />
individuellen<br />
Punktekontostandes<br />
EIV - ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Erfassung und<br />
Verteilung von Fortbildungspunkten<br />
Am 31. Dezember 2010 mussten alle Fachärzte, die seit<br />
dem 1.1.2006 oder früher in einer Hochschulklinik oder in<br />
einem Krankenhaus tätig sind, das einen Versorgungsauftrag<br />
mit den Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen hat,<br />
ihrem Arbeitgeber (Ärztlichen Direktor) den Nachweis, dass<br />
sie regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen haben,<br />
vorlegen.<br />
Der Nachweis erfolgte über ein von den Ärztekammern<br />
ausgestelltes Fortbildungszertifikat, das erteilt wird, wenn<br />
der Erwerb von mindestens 250 Fortbildungspunkten in<br />
einem Zeitraum von fünf Jahren belegt werden kann. Das<br />
betraf ca. 1500 Fachärzte in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>. Für 78% aller<br />
Fachärzte, die in einem Krankenhaus tätig sind, konnte die<br />
Ärztekammer das Zertifikat ausstellen.<br />
Nach wie vor erreichen die Ärztekammer viele Anfragen zur<br />
Problematik der Fortbildungspflicht von Fachärzten im<br />
Krankenhaus. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf<br />
die Internetseiten des „Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
der Ärzte und Krankenkassen“ verweisen. Unter der Adresse<br />
www.g-ba.de/institution/sys/faq/zur-faq-kategorie/24/<br />
Achtung Überprüfung!<br />
finden sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragestellungen<br />
zum Themenbereich Fortbildung im Krankenhaus.<br />
Die Ärztekammer führt seit 2005 für jede Kollegin und jeden<br />
Kollegen, die dem zugestimmt haben, ein Punktekonto mit<br />
den bereits erworbenen Fortbildungspunkten. Diese Konten<br />
sind im Regelfall auf dem aktuellen Stand und können auf<br />
der Homepage der Ärztekammer im Kapitel „Onlineservice“<br />
jederzeit eingesehen werden. Verzögerungen bei der Aktualisierung<br />
können sich ergeben, wenn die erworbenen Fortbildungspunkte<br />
nicht über den elektronischen Informationsverteiler<br />
(EIV) an die Ärztekammer gemeldet wurden. In<br />
diesen Fällen senden Sie uns bitte Ihre Einzelbescheinigungen<br />
zu. Sie werden dann manuell in das Punktekonto<br />
eingearbeitet.<br />
Abschließend unsere Bitte an die Veranstalter, nehmen Sie<br />
keine Änderungen auf den von der Ärztekammer zugesandten<br />
Anwesenheitslisten vor. Sollten sich Änderungen<br />
des Veranstaltungsdatums, des Themas oder des Veranstaltungsortes<br />
ergeben, teilen Sie uns dies rechtzeitig mit, damit<br />
wir Ihnen die geänderten Formulare vor Veranstaltungsbeginn<br />
zusenden können. Geschieht dies nicht, ist eine Zuordnung<br />
der Fortbildungspunkte zu den Teilnehmern nicht<br />
möglich.<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Fax oder Mail an<br />
die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der<br />
Ärztekammer <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>:<br />
Fax 0391 60547750<br />
Mail: akademie@aeksa.de | Prof. J. Gedschold, P. Jonzeck<br />
Aus gegebenem Anlass sieht sich die Ärztekammer <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in der Pflicht,<br />
die bisherigen Promotionsarbeiten ihrer Mitglieder stichpunktartig zu überprüfen.<br />
Bitte halten Sie hierfür ihre Originalarbeiten und ein digitalisiertes Exemplar bereit.<br />
Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf Seite 10 dieser Ausgabe.<br />
Verwenden Sie bitte immer Ihre Barcode-Etiketten,<br />
wenn Sie an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen<br />
und kleben Sie diese in die ausliegenden Teilnehmerlisten<br />
ein. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich eine<br />
Einzelbescheinigung ausstellen zu lassen, diese dient<br />
Ihnen als Nachweis, falls es einmal Probleme mit der<br />
Online-Punkteerfassung geben sollte. Aus gegebenem<br />
Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass<br />
handschriftliche Eintragungen in den Anwesenheitslisten<br />
bei der Registrierung der Punkte nicht berücksichtigt<br />
werden können.<br />
Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 22 (2011) 4 9