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Als PDF-Datei herunterladen - Ärztblatt Sachsen-Anhalt

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Aktuelles zur Fortbildungszertifizierung<br />

Stand des<br />

individuellen<br />

Punktekontostandes<br />

EIV - ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Erfassung und<br />

Verteilung von Fortbildungspunkten<br />

Am 31. Dezember 2010 mussten alle Fachärzte, die seit<br />

dem 1.1.2006 oder früher in einer Hochschulklinik oder in<br />

einem Krankenhaus tätig sind, das einen Versorgungsauftrag<br />

mit den Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen hat,<br />

ihrem Arbeitgeber (Ärztlichen Direktor) den Nachweis, dass<br />

sie regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen haben,<br />

vorlegen.<br />

Der Nachweis erfolgte über ein von den Ärztekammern<br />

ausgestelltes Fortbildungszertifikat, das erteilt wird, wenn<br />

der Erwerb von mindestens 250 Fortbildungspunkten in<br />

einem Zeitraum von fünf Jahren belegt werden kann. Das<br />

betraf ca. 1500 Fachärzte in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>. Für 78% aller<br />

Fachärzte, die in einem Krankenhaus tätig sind, konnte die<br />

Ärztekammer das Zertifikat ausstellen.<br />

Nach wie vor erreichen die Ärztekammer viele Anfragen zur<br />

Problematik der Fortbildungspflicht von Fachärzten im<br />

Krankenhaus. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf<br />

die Internetseiten des „Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

der Ärzte und Krankenkassen“ verweisen. Unter der Adresse<br />

www.g-ba.de/institution/sys/faq/zur-faq-kategorie/24/<br />

Achtung Überprüfung!<br />

finden sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragestellungen<br />

zum Themenbereich Fortbildung im Krankenhaus.<br />

Die Ärztekammer führt seit 2005 für jede Kollegin und jeden<br />

Kollegen, die dem zugestimmt haben, ein Punktekonto mit<br />

den bereits erworbenen Fortbildungspunkten. Diese Konten<br />

sind im Regelfall auf dem aktuellen Stand und können auf<br />

der Homepage der Ärztekammer im Kapitel „Onlineservice“<br />

jederzeit eingesehen werden. Verzögerungen bei der Aktualisierung<br />

können sich ergeben, wenn die erworbenen Fortbildungspunkte<br />

nicht über den elektronischen Informationsverteiler<br />

(EIV) an die Ärztekammer gemeldet wurden. In<br />

diesen Fällen senden Sie uns bitte Ihre Einzelbescheinigungen<br />

zu. Sie werden dann manuell in das Punktekonto<br />

eingearbeitet.<br />

Abschließend unsere Bitte an die Veranstalter, nehmen Sie<br />

keine Änderungen auf den von der Ärztekammer zugesandten<br />

Anwesenheitslisten vor. Sollten sich Änderungen<br />

des Veranstaltungsdatums, des Themas oder des Veranstaltungsortes<br />

ergeben, teilen Sie uns dies rechtzeitig mit, damit<br />

wir Ihnen die geänderten Formulare vor Veranstaltungsbeginn<br />

zusenden können. Geschieht dies nicht, ist eine Zuordnung<br />

der Fortbildungspunkte zu den Teilnehmern nicht<br />

möglich.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Fax oder Mail an<br />

die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der<br />

Ärztekammer <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>:<br />

Fax 0391 60547750<br />

Mail: akademie@aeksa.de | Prof. J. Gedschold, P. Jonzeck<br />

Aus gegebenem Anlass sieht sich die Ärztekammer <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in der Pflicht,<br />

die bisherigen Promotionsarbeiten ihrer Mitglieder stichpunktartig zu überprüfen.<br />

Bitte halten Sie hierfür ihre Originalarbeiten und ein digitalisiertes Exemplar bereit.<br />

Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf Seite 10 dieser Ausgabe.<br />

Verwenden Sie bitte immer Ihre Barcode-Etiketten,<br />

wenn Sie an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen<br />

und kleben Sie diese in die ausliegenden Teilnehmerlisten<br />

ein. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich eine<br />

Einzelbescheinigung ausstellen zu lassen, diese dient<br />

Ihnen als Nachweis, falls es einmal Probleme mit der<br />

Online-Punkteerfassung geben sollte. Aus gegebenem<br />

Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass<br />

handschriftliche Eintragungen in den Anwesenheitslisten<br />

bei der Registrierung der Punkte nicht berücksichtigt<br />

werden können.<br />

Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 22 (2011) 4 9

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