Investition & Finanzierung - von Prof. Dr. Marcus Schäfer
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Einteilung <strong>von</strong> Fremdkapital<br />
Unterteilung <strong>von</strong> Fremdkapital nach Dauer der Kapitalüberlassung<br />
Einteilung<br />
Laufzeit<br />
Kurzfristig<br />
T ≤ 90 Tage/1 Jahr<br />
Mittelfristig<br />
90 Tage/1 Jahr < T ≤ 4 Jahre/5Jahre<br />
Langfristig<br />
4 Jahre/5 Jahre < T<br />
Langfristiges Fremdkapital<br />
Langfristige Darlehen<br />
• Grundlage des Darlehens ist § 607 BGB (1): Wer Geld oder eine andere vertretbare Sache als Darlehen<br />
empfangen hat, ist verpflichtet, dem Darleiher das Empfangene in Sachen <strong>von</strong> gleicher Art, Güte und Menge<br />
zurückzuerstatten<br />
• Dauer des Darlehens<br />
− Darlehenscharakter erfordert, dass Geld (oder andere vertretbare Sache) erst nach Ablauf einer vereinbarten<br />
Nutzungszeit zurückerstattet werden muß<br />
− Bei Darlehen auf unbestimmte Zeit hängt Fälligkeit <strong>von</strong> Kündigung durch Gläubiger oder Schuldner ab.<br />
Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (Darlehen > 300 DM) bzw. 1 Monat (Darlehen ≤ 300 DM)<br />
− Jederzeitige Zurückforderung des Darlehens ist nicht möglich<br />
• Langfristige Darlehen haben Laufzeit <strong>von</strong> mehr als 4 bzw. 5 Jahren<br />
<strong>Investition</strong> & <strong>Finanzierung</strong> 39 <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Marcus</strong> <strong>Schäfer</strong>