03.11.2013 Aufrufe

Frohe Weihnachten Ihnen allen Frohe Weihnachten Ihnen allen

Frohe Weihnachten Ihnen allen Frohe Weihnachten Ihnen allen

Frohe Weihnachten Ihnen allen Frohe Weihnachten Ihnen allen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ÖSTERREICH JOURNAL NR. 79 / 23. 12. 2009<br />

Österreich, Europa und die Welt<br />

12<br />

26. Feber 2001: Die formelle Unterzeichnung des »Vertrags von Nizza« in der Fassung vom Dezember 2000 durch die EU-Mitgliedsstaaten.<br />

Erste Reihe v.l.: Benita Ferrero-Waldner, Außenministerin, Österreich; Lydie Polfer, Ministerin für Auswärtige<br />

Angelegenheiten und Handel, Luxembourg; Robin Cook, British Staatssekretär für auswärtige und Commonwealth Angelegenheiten;<br />

Anna Lindh, Außenministerin, Schweden; Nicole Fontaine, Präsidentin des Europäischen Parlaments; Göran Persson,<br />

Premierminister, Schweden; Jacques Chirac, Präsident, Frankreich; Lionel Jospin, Premierminister, Frankreich; Romano Prodi,<br />

Präsident der Europäischen Kommission; Hubert Védrine, Außenminister, Frankreich; Lamberto Dini, Außenminister, Italien;<br />

Joschka Fischer, Außenminister, Deutschland; Josep Piqué i Camps, Außenminister, Spanien; Brian Cowen, Außenminister,<br />

Irland; Zweite Reihe v.l.: Jozias van Aartsen, Außenminister, Niederlande; Jaime Gama, Außenminister, Portugal; Erkki Tuomioja,<br />

Außenminister, Finnland; Louis Michel, Außenminister, Belgien; Giorgos Papandréou, Außenminister, Griechenland; Mogens<br />

Lykketoft, Außenminister, Dänemark. Foto: European Union, 2009<br />

beziehungsweise der nationalsozialsozialistischen<br />

Machtsphäre zugeschlagen wurden,<br />

präsent, ja er stellt nach wie vor ein Trauma<br />

dar. Es ist, wie es der deutsche Osteuropa-<br />

Historiker Werner Benecke formulierte, „das<br />

Trauma einer ganz konsequent mißachteten<br />

Souveränität. Obwohl man sich eine Zeitlang<br />

durchaus als Partner auf Augenhöhe<br />

gefühlt hat, wurde man am Ende – und das<br />

ist die Erfahrung vom August 1939 – Verhandlungsgegenstand<br />

von Größeren.“ 14 Es<br />

ist daher nur allzu leicht nachvollziehbar,<br />

daß die an Rußland angrenzenden Staaten<br />

heute äußerst sensibel reagieren, wenn russischerseits<br />

der Begriff des „nahen Auslands“<br />

ins Spiel gebracht wird.<br />

Hier setzt ein geändertes Souveränitätsverständnis<br />

an, das nicht mehr nur die Freiheit<br />

der Staaten, sondern auch deren<br />

Gleichheit begründet. Es wird zur Schutzklausel<br />

nach außen und schützt den Schwächeren<br />

gegen den Stärkeren. Souveränität<br />

wird dadurch zur Barriere gegen das Infragestellen<br />

anderer Nationen durch totalitäre<br />

Systeme oder weltrevolutionäre Ansprüche,<br />

wie dies bei der früheren Sowjetunion<br />

der Fall war. Damit wird eine psychologische<br />

Dimension angesprochen. Souveränität<br />

ist Ausdruck des gegenseitigen Respekts, sie<br />

verpflichtet zur Achtung der außenpolitischen<br />

Handlungsfreiheit und zur Beschränkung<br />

der gegenseitigen Gewaltausübung.<br />

Damit erwächst der Souveränität insbesondere<br />

eine Schutzfunktion gegenüber kleinen<br />

Staaten genau so wie gegenüber den Ansprüchen<br />

an der weltweiten Entwicklung seitens<br />

der Länder der so genannten Dritten und<br />

Vierten Welt.<br />

Diese Überlegungen führen zur Frage,<br />

inwieweit Herrschaft internationalisiert werden<br />

kann, ohne daß der Staat das aus seiner<br />

Sicht notwendige Mindestmaß an Selbständigkeit<br />

oder seine Eigenart an Demokratie<br />

verliert.<br />

Die Staatengemeinschaft setzt sich auch<br />

heute noch aus der Summe souveräner Staaten<br />

mit einer eigenen historischen Erfahrung,<br />

politischen Kultur und einem bestimmten<br />

Maß an innenpolitischer Gestaltungsfreiheit<br />

zusammen. Ihre Souveränität<br />

wird durch die internationale Ordnung legitimiert.<br />

Souveränität wird daher zu einem<br />

Gestaltungsprinzip internationaler Organisationen.<br />

In der Satzung der Vereinten Nationen<br />

ist der Grundsatz der souveränen<br />

Gleichheit ein Fundament der Zusammenarbeit.<br />

Im Artikel 2, Absatz 1 ist der Grundsatz<br />

der souveränen Gleichheit aller Mitglieder<br />

als Grundsatz der internationalen Organisationen<br />

verankert.<br />

Die heutige Wirklichkeit besteht zumindest<br />

in der Gemeinschaft der demokratischen<br />

Staaten nicht mehr aus der kompromißlosen<br />

Durchsetzung nationalstaatlicher Souveränität,<br />

wobei letztlich das Recht des Stärkeren die<br />

Oberhand behielt wie noch zu Beginn des<br />

20. Jahrhunderts. Dementsprechend hat sich<br />

im Völkerrecht wie in der Praxis der internationalen<br />

Beziehungen der Begriff der „begrenzten<br />

Souveränität“ („limited sovereignty“)<br />

eingebürgert. Vor allem die Europäische<br />

Union hat Verflechtungen und Abhängigkeiten<br />

geschaffen, die ausschließlich nationale<br />

Lösungsmuster kaum mehr zulassen.<br />

Letztlich soll nicht außer acht gelassen<br />

werden, daß der staatliche Souveränitätsbegriff<br />

durch eine gesellschaftspolitische Gestaltungssouveränität<br />

überlagert wird. Neue<br />

Akteure tragen zur Verflechtung und<br />

Internationalisierung der Problemlagen bei.<br />

Zu ihnen zählen weltumspannende Großkonzerne<br />

ebenso wie jene Organisationen<br />

der Zivilgesellschaft, die längst jenseits<br />

nationalstaatlicher Grenzen zu Akteuren der<br />

internationalen Politik geworden sind. Der<br />

Einbruch der Weltwirtschaft im Herbst 2008,<br />

der binnen kurzer Zeit und nahezu ohne<br />

»Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!