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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 79 / 23. 12. 2009<br />

Österreich, Europa und die Welt<br />

6<br />

eine demokratischere politische Willensbildung<br />

(durch Stärkung der Rolle des<br />

Europäischen und der nationalen Parlamente)<br />

und<br />

Möglichkeit der finanziellen Soforthilfe<br />

für Drittländer.<br />

Das neue Europa-Parlament<br />

Mehr Macht, mehr Verantwortung<br />

Der Lissabon-Vertrag erweitert die Gesetzgebungskompetenz<br />

des Europäischen<br />

Parlaments, wie dessen Präsident Jerzy Buzek<br />

erklärte, das nunmehr bei fast <strong>allen</strong> EU-<br />

Gesetzen mitbestimmt und über deren Inkrafttreten<br />

entscheidet. In mehr als 40 zusätzlichen<br />

Bereichen kommt zukünftig das<br />

ordentliche Gesetzgebungsverfahren (bisher<br />

„Mitentscheidungsverfahren“ genannt) zur<br />

Anwendung, dazu gehören beispielsweise<br />

Foto: European Union Committee of the Regions<br />

Luc Van den Brande, Präsident des Ausschusses der Regionen – in unserem Bild mit<br />

dem Ersten Vizepräsidenten Michel Delebarre (li.) – nahm anläßlich der 82. Plenarsitzung<br />

zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Stellung.<br />

Foto: European Union, 2009<br />

Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen<br />

Parlaments, als einer der<br />

Redner beim Festakt in Lissabon<br />

die Landwirtschaftspolitik, Energiepolitik,<br />

Zuwanderungsfragen und die europäische<br />

Regionalförderung. Auch im Haushalt der<br />

EU wird es keine einzige Budget-Linie mehr<br />

geben, der das Parlament nicht zugestimmt<br />

hat. Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung.<br />

Als einzige EU-Institution, die<br />

aus direkten Wahlen hervorgeht, wird das<br />

Parlament in die Lage versetzt, dafür zu sorgen,<br />

daß die EU im Sinne der Bürger handelt<br />

und ihnen gegenüber demokratisch verantwortlich<br />

ist.<br />

Der Vertrag von Lissabon gibt dem Parlament<br />

mehr Möglichkeiten, Europa zu<br />

gestalten. Mehr Macht geht aber auch mit<br />

mehr Verantwortung einher – gegenüber den<br />

Bürgern, den nationalen Parlamenten und<br />

der Europäischen Union insgesamt.<br />

Jeder neue EU-Vertrag hat die Gesetzgebungskompetenz<br />

des Europäischen Parlaments<br />

gestärkt. Der Vertrag von Lissabon<br />

stellt nun das Parlament auf die gleiche Stufe<br />

mit dem Ministerrat, mit dem es nunmehr<br />

über die große Mehrheit der europäischen<br />

Gesetze entscheidet.<br />

Zukünftig bedürfen auch alle internationalen<br />

Abkommen, die die EU abschließt –<br />

einschließlich der Handelsabkommen – der<br />

Zustimmung der Europa-Abgeordneten.<br />

Der Vertrag von Lissabon macht aus dem<br />

Europäischen Parlament einen stärkeren<br />

Gesetzgeber, indem 40 zusätzliche Politikbereiche<br />

unter das bisherige „Mitentscheidungsverfahren“<br />

f<strong>allen</strong> (nunmehr als „ordentliches<br />

Gesetzgebungsverfahren“ bezeichnet),<br />

bei dem das Parlament gleiche Rechte<br />

wie der Ministerrat hat. Zu diesen Politikbereichen<br />

gehören z.B. Landwirtschaft,<br />

Energie, Einwanderung, Justiz und Inneres,<br />

Gesundheit und Strukturfonds.<br />

Bei der Aufstellung des Haushalts bekommt<br />

das Parlament nun eine größere<br />

Rolle, da die Unterteilung in obligatorische<br />

und nichtobligatorische Ausgaben-Arten<br />

abgeschafft worden ist. Das Parlament wird<br />

nunmehr gleichberechtigt mit dem Ministerrat<br />

über den gesamten EU-Haushalt bestimmen.<br />

Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung<br />

in mehreren Politikbereichen. Die<br />

Entscheidungen des Parlaments werden<br />

mehr als je zuvor den Alltag der EU-Bürger<br />

beeinflussen. Dabei wird das Parlament insbesondere<br />

auf die Achtung der in der Charta<br />

der Grundrechte festgeschriebenen Bürgerrechte<br />

achten.<br />

Die Europa-Abgeordneten werden eine<br />

neue Rolle innerhalb der EU und in den<br />

Beziehungen zu den anderen EU-Organen<br />

einnehmen. Zukünftig wird das Parlament<br />

den Präsidenten der Europäischen Kommission<br />

wählen und auch die (der) Hohe Vertreter(in)<br />

für die Außen- und Sicherheitspolitik<br />

benötigt die Zustimmung des Parlaments.<br />

Außerdem kann das Parlament entsprechend<br />

des Lissabon-Vertrags selbst Änderungen<br />

in den EU-Verträgen vorschlagen.<br />

Ausschuss der Regionen<br />

Der Lissabon-Vertrag macht den AdR<br />

zum Wächter über die Subsidiarität<br />

Erstmals können die gewählten regionalen<br />

und lokalen Vertreter in Europa vor dem<br />

Europäischen Gerichtshof neue EU-Rechtsvorschriften<br />

anfechten, die ihres Erachtens<br />

gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen –<br />

hinter diesem Prinzip steht der Gedanke, daß<br />

die Entscheidungen so bürgernah wie möglich<br />

getroffen werden sollten. Nachdem er<br />

sich 15 Jahre lang für dieses Recht stark gemacht<br />

hatte und es nun mit dem Inkrafttreten<br />

des Vertrags von Lissabon Realität geworden<br />

ist, legte der AdR nur wenige Tage nach<br />

dem Inkrafttreten des neuen EU-Vertrags die<br />

Bestimmungen für die Wahrnehmung dieses<br />

Rechts fest: Auf ihrer Plenartagung am 3.<br />

und 4. Dezember in Brüssel beschlossen die<br />

AdR-Mitglieder, daß sie in Zukunft über Kla-<br />

»Österreich Journal« – http://www.oesterreichjournal.at

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