Geschäftsbericht 2005 - Kuehne + Nagel
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und Wertberichtigung von Aktiven<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2005</strong> wird Goodwill gemäss IFRS 3 zu Kosten abzüglich kumulierten<br />
Impairmentverlusten bewertet. Gleichzeitig wurden die kumulierten Abschreibungen auf<br />
Goodwill gegen den Buchwert verrechnet. Goodwill wurde der jeweiligen geldgenerierenden<br />
Einheit zugeordnet. Goodwill wird nicht mehr planmässig abgeschrieben. Gemäss IAS 36<br />
muss die Werthaltigkeit des Goodwills mindestens einmal pro Jahr überprüft werden, unabhängig<br />
davon, ob Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Wiederaufwertung von bereits<br />
getätigten Wertberichtigungen ist nicht gestattet. Diese neue Richtlinie wurde bereits im Jahre<br />
2004 für Firmenkäufe angewendet, die nach dem 31. März 2004 erfolgt sind. Die überarbeitete<br />
Richtline IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse betreffend, wurde ab diesem<br />
Zeitpunkt angewendet. Immaterielle Vermögenswerte in erworbenen Unternehmen wurden<br />
gemäss der überarbeiteten Richtlinie IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte verbucht (siehe<br />
nachfolgend).<br />
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte<br />
IAS 38 (überarbeitet) wurde für die Rechnungslegung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten<br />
aus Unternehmenszusammenschlüssen nach dem 31. März 2004 angewendet.<br />
Aufgrund der überarbeiteten Richtlinie musste die Gesellschaft den Rechnungslegungsgrundsatz<br />
für immaterielle Vermögenswerte anpassen. Demzufolge werden immaterielle Vermögenswerte<br />
getrennt von Goodwill aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb eines Unternehmens übernommen werden, sind getrennt vom Goodwill zu<br />
erfassen und planmässig über die Nutzungsdauer abzuschreiben, wenn sie auf vertraglichen<br />
oder anderen gesetzlichen Rechten basieren, separat übertragbar sind und ihr Verkehrswert<br />
verlässlich bestimmt werden kann. Ab dem 1. Januar <strong>2005</strong> wurden alle Immateriellen Vermögenswerte<br />
gemäss dem überarbeiteten IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte verbucht. Die<br />
neue Richtlinie für die Rechnungslegung von erworbenen Immateriellen Vermögenswerten<br />
aus Unternehmenszusammenschlüssen gilt auch für einzeln erworbene Immaterielle Vermögenswerte.<br />
Immaterielle Vermögenswerte werden weiterhin zu Kosten abzüglich kumulierter Abschreibungen<br />
und, falls vorhanden, abzüglich kumuliertem Impairmentverlust bewertet.<br />
IAS 1 Darstellung von Abschlüssen und IAS 27 Konzern- und separate<br />
Einzelabschlüsse<br />
Die Anwendung von IAS 1 (überarbeitet) und IAS 27 (überarbeitet) führte zu einer unterschiedlichen<br />
Darstellung der Minderheitsanteile in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
und des Eigenkapitalnachweises. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.<br />
Sonstige Richtlinien<br />
Die Anwendung der überarbeiteten IAS 32 und 39, Finanzinstrumente betreffend, hatte<br />
keinen wesentlichen Einfluss auf den konsolidierten Jahresabschluss. Die Einführung<br />
von IFRS 5, zum Verkauf gehaltene langfristige Vermögenswerte und nicht weitergeführte<br />
Unternehmensbereiche hatte keinen Einfluss auf den konsolidierten Jahresabschluss <strong>2005</strong>.