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Geschäftsbericht 2005 - Kuehne + Nagel

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Konsolidierter Jahresabschluss: Anhang<br />

125<br />

16 STEUERN Sämtliche geschuldeten Steuern auf dem Ertrag, dem Gewinn, dem Kapital und den Grundstücken<br />

sind zurückgestellt. Die Höhe der Rückstellung bemisst sich nach den jeweiligen<br />

Steuergesetzen und -sätzen der einzelnen Länder.<br />

Die Rückstellungen für laufende und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

verbucht, mit Ausnahme der Posten, die sich direkt aufs Eigenkapital beziehen; diese<br />

werden gegen das Eigenkapital gebucht.<br />

Die Rückstellungen für latente Steuern werden nach der Comprehensive Liability-Methode<br />

erfasst. Dabei werden zeitliche Differenzen (temporary differences) zwischen der konsolidierten<br />

und steuerrechtlichen Bilanz in den Jahresabschlüssen unter Anwendung des erwarteten<br />

Steuersatzes berücksichtigt.<br />

Der Betrag der Rückstellung für latente Steuern errechnet sich auf Basis der erwarteten<br />

Realisierung oder Zahlungsausgleich der Marktwerte von Aktiven und Passiven unter<br />

Anwendung zum Bilanzstichtag bestehender oder kurz vor Einführung stehenden Steuersätze.<br />

Nicht rückforderbare Quellensteuern auf im Folgejahr vorzunehmenden bzw. möglichen Gewinnausschüttungen<br />

sind ebenfalls als latente Steuerverbindlichkeiten erfasst.<br />

Latente Steuerguthaben aus Verlustvorträgen sowie aus zeitlichen Bewertungsdifferenzen werden<br />

nur aktiviert, falls eine Realisierung in absehbarer Zeit erwartet wird. Falls mit der Realisierung<br />

nicht mehr gerechnet werden kann, werden die entsprechenden Steuerguthaben reduziert.<br />

17 LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ALS ZUR<br />

VERÄUSSERUNG GEHALTEN<br />

UND AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE<br />

Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräusserungsgruppe) ist als zur Veräusserung<br />

gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräusserungsgeschäft<br />

und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist,<br />

muss der Vermögenswert (oder die Veräusserungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu<br />

Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen)<br />

gängig und üblich sind, sofort veräusserbar und eine solche Veräusserung höchstwahrscheinlich<br />

sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung eines Vermögenswertes (oder einer<br />

Veräusserungsgruppe) als zur Veräusserung gehalten, sind die Buchwerte des Vermögenswertes<br />

(bzw. alle Vermögenswerte und Schulden der Gruppe) gemäss der einschlägigen IFRS<br />

Bestimmungen zu bewerten. Die langfristigen Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen),<br />

die als zur Veräusserung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert<br />

und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungkosten anzusetzen. Eine allfällige<br />

Wertberichtigung bei der erstmaligen Klassifizierung von langfristigen Vermögenswerten als<br />

zur Veräusserung gehalten wird der Gewinn- und Verlustrechnung belastet.<br />

Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensbestandteil, der veräussert wurde<br />

oder als zur Veräusserung gehalten klassifiziert wird und der einen gesonderten, wesentlichen<br />

Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt oder ein konsolidiertes Unternehmen<br />

darstellt, das ausschliesslich mit der Absicht einer Weiterveräusserung erworben<br />

wurde. Die Klassifizierung als aufgegebenen Geschäftsbereich erfolgt nach Veräusserung<br />

oder zum Zeitpunkt, bei dem der Geschäftsbereich die Bedingungen als zum Verkauf gehalten,<br />

erfüllt.

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