Geschäftsbericht 2005 - Kuehne + Nagel
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Konsolidierter Jahresabschluss: Anhang<br />
125<br />
16 STEUERN Sämtliche geschuldeten Steuern auf dem Ertrag, dem Gewinn, dem Kapital und den Grundstücken<br />
sind zurückgestellt. Die Höhe der Rückstellung bemisst sich nach den jeweiligen<br />
Steuergesetzen und -sätzen der einzelnen Länder.<br />
Die Rückstellungen für laufende und latente Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
verbucht, mit Ausnahme der Posten, die sich direkt aufs Eigenkapital beziehen; diese<br />
werden gegen das Eigenkapital gebucht.<br />
Die Rückstellungen für latente Steuern werden nach der Comprehensive Liability-Methode<br />
erfasst. Dabei werden zeitliche Differenzen (temporary differences) zwischen der konsolidierten<br />
und steuerrechtlichen Bilanz in den Jahresabschlüssen unter Anwendung des erwarteten<br />
Steuersatzes berücksichtigt.<br />
Der Betrag der Rückstellung für latente Steuern errechnet sich auf Basis der erwarteten<br />
Realisierung oder Zahlungsausgleich der Marktwerte von Aktiven und Passiven unter<br />
Anwendung zum Bilanzstichtag bestehender oder kurz vor Einführung stehenden Steuersätze.<br />
Nicht rückforderbare Quellensteuern auf im Folgejahr vorzunehmenden bzw. möglichen Gewinnausschüttungen<br />
sind ebenfalls als latente Steuerverbindlichkeiten erfasst.<br />
Latente Steuerguthaben aus Verlustvorträgen sowie aus zeitlichen Bewertungsdifferenzen werden<br />
nur aktiviert, falls eine Realisierung in absehbarer Zeit erwartet wird. Falls mit der Realisierung<br />
nicht mehr gerechnet werden kann, werden die entsprechenden Steuerguthaben reduziert.<br />
17 LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE ALS ZUR<br />
VERÄUSSERUNG GEHALTEN<br />
UND AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE<br />
Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräusserungsgruppe) ist als zur Veräusserung<br />
gehalten zu klassifizieren, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräusserungsgeschäft<br />
und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist,<br />
muss der Vermögenswert (oder die Veräusserungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu<br />
Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen)<br />
gängig und üblich sind, sofort veräusserbar und eine solche Veräusserung höchstwahrscheinlich<br />
sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung eines Vermögenswertes (oder einer<br />
Veräusserungsgruppe) als zur Veräusserung gehalten, sind die Buchwerte des Vermögenswertes<br />
(bzw. alle Vermögenswerte und Schulden der Gruppe) gemäss der einschlägigen IFRS<br />
Bestimmungen zu bewerten. Die langfristigen Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen),<br />
die als zur Veräusserung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert<br />
und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungkosten anzusetzen. Eine allfällige<br />
Wertberichtigung bei der erstmaligen Klassifizierung von langfristigen Vermögenswerten als<br />
zur Veräusserung gehalten wird der Gewinn- und Verlustrechnung belastet.<br />
Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensbestandteil, der veräussert wurde<br />
oder als zur Veräusserung gehalten klassifiziert wird und der einen gesonderten, wesentlichen<br />
Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt oder ein konsolidiertes Unternehmen<br />
darstellt, das ausschliesslich mit der Absicht einer Weiterveräusserung erworben<br />
wurde. Die Klassifizierung als aufgegebenen Geschäftsbereich erfolgt nach Veräusserung<br />
oder zum Zeitpunkt, bei dem der Geschäftsbereich die Bedingungen als zum Verkauf gehalten,<br />
erfüllt.