Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof
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Ergebnisse und Analysen<br />
Ausschließlich selbständig Erwerbstätige<br />
und Männer 14.503 Euro. Das mittlere Einkommen der Frauen betrug somit rund 58% <strong>des</strong><br />
mittleren Einkommens der Männer. Nach Abzug der Steuern blieben den ausschließlich selbständig<br />
Erwerbstätigen im Mittel 11.339 Euro übrig, wobei die Nettoeinkünfte der Frauen mit<br />
8.375 Euro relativ zu den Einkünften der Männer (13.531 Euro) 62% betrugen.<br />
Insgesamt weisen Einkünfte der selbständig Erwerbstätigen eine deutlich höhere Streuung auf<br />
als die Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen. <strong>Der</strong> relative Interquartilsabstand zum<br />
Median, der eine Maßzahl für die Streuung der Einkommensverteilung darstellt und der Division<br />
der Differenz <strong>des</strong> 3. und 1. Quartils durch den Median entspricht, betrug im Jahr 2009<br />
bei ausschließlich selbständig Erwerbstätigen 201%, während der vergleichbare Wert der ausschließlich<br />
unselbständig Erwerbstätigen bei 105% lag. Ersichtlich wird die höhere Streuung<br />
der Selbständigeneinkommen ebenfalls, wenn man neben dem Mittelwert auch Verteilungsmaßzahlen<br />
heranzieht: Beziffert sich der Median der ausschließlich unselbständig Erwerbstätigen<br />
im Jahr 2009 mit 19.799 Euro auf das beinahe Zweifache <strong>des</strong> Medians der ausschließlich<br />
selbständig Erwerbstätigen (11.415 Euro), so liegt das 9. Dezil, das die Grenze zu den einkommensstärksten<br />
10% der Erwerbstätigen darstellt, bei den Selbständigen deutlich über dem Vergleichswert<br />
der Unselbständigen (57.972 Euro bzw. 44.142 Euro). Bei der Gegenüberstellung<br />
der Spitzenverdienste steigen ausschließlich selbständig Erwerbstätige eindeutig besser aus als<br />
ausschließlich unselbständig Erwerbstätige. Das 99%-Perzentil, das die Grenze <strong>des</strong> Prozents mit<br />
den höchsten Einkommen markiert, liegt bei ausschließlich Selbständigen mit 228.442 Euro<br />
mehr als doppelt so hoch wie bei den unselbständig Erwerbstätigen (97.787 Euro).<br />
Auch der Gini-Koeffizient als statistisches Maß zur Darstellung von Ungleichverteilungen<br />
nimmt bei ausschließlich selbständig Erwerbstätigen den sehr hohen Wert von 0,66 an. 18 Im<br />
Vergleich dazu weisen die Einkommen der ausschließlich unselbständig Erwerbstätigen einen<br />
Gini-Koeffizienten von 0,44 aus.<br />
1.3.2.1 Branchen<br />
Die höchsten Medianeinkommen werden im ÖNACE-Abschnitt M, der Erbringung von freiberuflichen<br />
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, erreicht (vgl. Tabelle 58).<br />
Darin finden sich neben Unternehmens-, Rechts- und SteuerberaterInnen beispielsweise auch<br />
ArchitektInnen und WerbegestalterInnen. Die mittleren Jahreseinkünfte (vor Steuern) erreichten<br />
hier 19.915 Euro (nach Steuern: 16.892 Euro). Damit sind die Einkommen vor Steuern in<br />
diesem Abschnitt um rund 75% höher als die mittleren Jahreseinkünfte der ausschließlich selbständig<br />
Erwerbstätigen insgesamt (11.415 Euro). Mit einer Zahl von 52.469 Personen ist dieser<br />
Wirtschaftsabschnitt auch der größte unter den ausschließlich selbständig Erwerbstätigen.<br />
18 <strong>Der</strong> Gini-Koeffizient kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, wobei 0 völlige Gleichverteilung der Einkommen<br />
bedeuten würde (das Einkommen jeder Person in der untersuchten Gruppe ist gleich hoch). Ein Gini-Koeffizient<br />
von 1 spiegelt den (theoretischen) Monopolfall (eine Person bezieht das gesamte Einkommen) wider. Bei<br />
Selbständigen können auch negative Einkommen auftreten, z.B. wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.<br />
Diese wurden für die Berechnung <strong>des</strong> Gini-Koeffizienten auf 0 gesetzt, da sonst dass theoretische Maximum<br />
von 1 überschritten werden könnte.<br />
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