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Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof

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Ergebnisse und Analysen<br />

Einfach-PensionistInnen<br />

träge geringer wird. Verantwortlich dafür sind die unterschiedlichen Progressionsstufen <strong>des</strong><br />

österreichischen Steuersystems.<br />

Nachdem bisher die Einkommensverhältnisse der gesamten Gruppe der PensionistInnen beschrieben<br />

wurden, geht der nachstehende Abschnitt auf Unterschiede zwischen verschiedenen<br />

Arten von Pensionsbezügen ein. Auch hier werden nur PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich<br />

berücksichtigt. Da sich das Einkommensniveau von Einfach-PensionistInnen grundlegend<br />

von dem der BezieherInnen von mehr als einer Pension unterscheidet, werden die beiden<br />

Gruppen getrennt dargestellt.<br />

1.5.2 Einfach-PensionistInnen<br />

<strong>Der</strong> Bezug einer Pension kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen, die sich in der Art <strong>des</strong><br />

daraus entstehenden Pensionsanspruchs widerspiegeln. Die häufigsten Pensionsarten unter den<br />

versicherungsrechtlichen Pensionen sind Alters-, Invaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwenbzw.<br />

Witwer- und Waisenpensionen. Daneben sollen auch die Einkommen der BeamtInnen in<br />

Ruhe dargestellt werden. Diese Gruppe kann in RuhegenussbezieherInnen und BezieherInnen<br />

von Versorgungsgenüssen (Witwen/Witwer, Waisen) gegliedert werden. Weniger als ein Prozent<br />

der Einfach-PensionistInnen beziehen eine andere Pensionsart als die eben genannten.<br />

Wegen der geringen Bedeutung wird auf eine genaue Darstellung dieser Gruppe verzichtet.<br />

Insgesamt beträgt der Anteil der Personen, deren Einkommen sich aus einem einzelnen Pensionsanspruch<br />

ergibt, 85%. Im Folgenden werden die mittleren Einkommen dieser Einfach-<br />

PensionistInnen beschrieben. Auf Einkommen derjenigen, die mehr als eine Pension erhalten,<br />

wird weiter unten eingegangen.<br />

1.5.2.1 Versicherungsrechtliche Einfach-PensionistInnen<br />

Die größte Gruppe stellen die AlterspensionistInnen dar, die mit einer absoluten Anzahl<br />

von 1.067.003 Personen rund drei Viertel aller versicherungsrechtlichen Einfach-PensionistInnen<br />

in Österreich ausmachen. Die zweitgrößte Gruppe bilden InvaliditätspensionistInnen<br />

mit 168.128 Personen. Weiters gibt es unter den EinfachpensionistInnen mit versicherungsrechtlichem<br />

Pensionsanspruch 138.424 Personen, die eine Witwen-/Witwerpension<br />

beziehen, und 34.330 Personen mit Anspruch auf eine Waisenpension. Die kleinste Gruppe<br />

unten den versicherungsrechtlichen Einfach-PensionistInnen stellen mit 23.371 Personen die<br />

ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen.<br />

Wenig überraschend ist, dass BezieherInnen von Waisenpensionen sowohl die jüngste Gruppe<br />

darstellen als auch mit 4.812 Euro die niedrigsten mittleren Bruttojahreseinkommen bezogen<br />

(vgl. Grafik 27). Die zahlenmäßig überwiegenden AlterspensionistInnen verfügten mit<br />

17.083 Euro auch mit Abstand über die höchsten mittleren Bruttojahreseinkommen. Die personenmäßig<br />

zweitgrößte Gruppe der InvaliditätspensionistInnen hatte im Jahr 2011 nach den<br />

AlterspensionistInnen auch die zweithöchsten mittleren Einkommen (13.367 Euro). Bezie-<br />

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