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Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof

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son definiert. Eine Person kann dabei nur teilzeitbeschäftigt sein,<br />

wenn die normalerweise pro Woche geleistete Arbeitszeit weniger<br />

als 36 Stunden beträgt.<br />

Im übrigen Bericht werden an einigen Stellen aus inhaltlichen Gründen<br />

Teilzeitbeschäftigte aus der Darstellung der Einkommenssituation<br />

ausgenommen. Die Information darüber stammt aus den Lohnsteuerdaten<br />

und geht somit auf die Angaben <strong>des</strong> Arbeitgebers zurück.<br />

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