Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof
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Ergebnisse und Analysen<br />
PensionistInnen<br />
Einfach-PensionistInnen<br />
beträgt 17.083 Euro und ist gleichzusetzen mit der waagerechten Linie innerhalb <strong>des</strong> Rechtecks.<br />
Die äußeren Begrenzungen („Whiskers“) werden durch das 5%-Perzentil (den Wert,<br />
unter dem die 5% niedrigsten Einkommen liegen; für das Beispiel der AlterspensionistInnen<br />
4.465 Euro) und das 95%-Perzentil (den Wert, über dem die 5% höchsten Einkommen liegen;<br />
hier 39.654 Euro) gebildet.<br />
Es ist klar ersichtlich, dass BezieherInnen von Waisenpensionen die niedrigsten Einkommen<br />
mit der geringsten Streuung aufweisen. Im Gegensatz dazu sieht man, dass, wie bereits erwähnt,<br />
die Einkommen der großen Gruppe der AlterspensionistInnen relativ stark streuen.<br />
Deutlich wird daneben, dass die mittleren 50% der Einkommen der Witwen- bzw. WitwerpensionsbezieherInnen<br />
im Gegensatz zu den anderen Pensionsarten wenig streuen. Dies zeigt<br />
sich durch die verhältnismäßig kleine „Box“ in der Grafik.<br />
In der Gegenüberstellung der mittleren Pensionseinkommen nach Pensionsversicherungsträgern<br />
werden alle Einfach-PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich, die eine Alters-, Invaliditäts-<br />
bzw. Erwerbsunfähigkeitspension 21 oder eine Witwen-/Witwerpension bezogen (keine<br />
Personen mit zusätzlichen Bezügen aufgrund einer ehemaligen Tätigkeit als Be amtInnen),<br />
nach den folgenden vier auszahlenden Pensionsversicherungsträgern gegliedert: Pensionsversicherungsanstalt<br />
(PVA), Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und Sozialversicherungsanstalt<br />
der Bauern (SVB). Unter den PensionsbezieherInnen der PVA kann zwischen (ehemaligen)<br />
ArbeiterInnen und Angestellten differenziert werden, für die VAEB können Versicherte der<br />
Eisenbahnen und <strong>des</strong> Bergbaus getrennt ausgewiesen werden. Die SVA umfasst neben den<br />
Versicherten nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) auch Personen, die<br />
unter das Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG) fallen.<br />
Das sind beispielsweise ÄrztInnen, ApothekerInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und<br />
RechtsanwältInnen. Auf die Darstellung von Mehrfach-PensionistInnen nach Pensionsversicherungsträgern<br />
wurde verzichtet, da verschiedene Bezüge einer Person von unterschiedlichen<br />
Versicherungsträgern ausbezahlt werden können und Doppelzählungen dieser Personen<br />
vermieden werden sollten.<br />
Die meisten der oben genannten Einfach-PensionistInnen bezogen ihre Pensionen von der<br />
PVA, wobei sich darunter 619.141 PensionistInnen finden, die als ArbeiterInnen tätig waren,<br />
und 547.987 ehemalige Angestellte. Deutlich weniger PensionistInnen bezogen ihre Pension<br />
von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (128.020 Personen) und von der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen Wirtschaft (109.658 Personen). Eine vergleichsweise geringe<br />
Rolle spielt die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die an insgesamt<br />
26.450 Einfach-PensionistInnen eine der genannten Pensionsarten ausbezahlte, wovon etwa<br />
44% der Personen den Eisenbahnen zuzuordnen sind und 56% dem Bergbau.<br />
21<br />
Im Unterschied zur allgemeinen Darstellung der Pensionsarten werden hier und in der Beschreibung der Mehrfach-PensionistInnen<br />
Invaliditäts- und ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen zusammengefasst.<br />
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