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Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof

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Ergebnisse und Analysen<br />

PensionistInnen<br />

Einfach-PensionistInnen<br />

beträgt 17.083 Euro und ist gleichzusetzen mit der waagerechten Linie innerhalb <strong>des</strong> Rechtecks.<br />

Die äußeren Begrenzungen („Whiskers“) werden durch das 5%-Perzentil (den Wert,<br />

unter dem die 5% niedrigsten Einkommen liegen; für das Beispiel der AlterspensionistInnen<br />

4.465 Euro) und das 95%-Perzentil (den Wert, über dem die 5% höchsten Einkommen liegen;<br />

hier 39.654 Euro) gebildet.<br />

Es ist klar ersichtlich, dass BezieherInnen von Waisenpensionen die niedrigsten Einkommen<br />

mit der geringsten Streuung aufweisen. Im Gegensatz dazu sieht man, dass, wie bereits erwähnt,<br />

die Einkommen der großen Gruppe der AlterspensionistInnen relativ stark streuen.<br />

Deutlich wird daneben, dass die mittleren 50% der Einkommen der Witwen- bzw. WitwerpensionsbezieherInnen<br />

im Gegensatz zu den anderen Pensionsarten wenig streuen. Dies zeigt<br />

sich durch die verhältnismäßig kleine „Box“ in der Grafik.<br />

In der Gegenüberstellung der mittleren Pensionseinkommen nach Pensionsversicherungsträgern<br />

werden alle Einfach-PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich, die eine Alters-, Invaliditäts-<br />

bzw. Erwerbsunfähigkeitspension 21 oder eine Witwen-/Witwerpension bezogen (keine<br />

Personen mit zusätzlichen Bezügen aufgrund einer ehemaligen Tätigkeit als Be amtInnen),<br />

nach den folgenden vier auszahlenden Pensionsversicherungsträgern gegliedert: Pensionsversicherungsanstalt<br />

(PVA), Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und Sozialversicherungsanstalt<br />

der Bauern (SVB). Unter den PensionsbezieherInnen der PVA kann zwischen (ehemaligen)<br />

ArbeiterInnen und Angestellten differenziert werden, für die VAEB können Versicherte der<br />

Eisenbahnen und <strong>des</strong> Bergbaus getrennt ausgewiesen werden. Die SVA umfasst neben den<br />

Versicherten nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) auch Personen, die<br />

unter das Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG) fallen.<br />

Das sind beispielsweise ÄrztInnen, ApothekerInnen, WirtschaftstreuhänderInnen und<br />

RechtsanwältInnen. Auf die Darstellung von Mehrfach-PensionistInnen nach Pensionsversicherungsträgern<br />

wurde verzichtet, da verschiedene Bezüge einer Person von unterschiedlichen<br />

Versicherungsträgern ausbezahlt werden können und Doppelzählungen dieser Personen<br />

vermieden werden sollten.<br />

Die meisten der oben genannten Einfach-PensionistInnen bezogen ihre Pensionen von der<br />

PVA, wobei sich darunter 619.141 PensionistInnen finden, die als ArbeiterInnen tätig waren,<br />

und 547.987 ehemalige Angestellte. Deutlich weniger PensionistInnen bezogen ihre Pension<br />

von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (128.020 Personen) und von der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen Wirtschaft (109.658 Personen). Eine vergleichsweise geringe<br />

Rolle spielt die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die an insgesamt<br />

26.450 Einfach-PensionistInnen eine der genannten Pensionsarten ausbezahlte, wovon etwa<br />

44% der Personen den Eisenbahnen zuzuordnen sind und 56% dem Bergbau.<br />

21<br />

Im Unterschied zur allgemeinen Darstellung der Pensionsarten werden hier und in der Beschreibung der Mehrfach-PensionistInnen<br />

Invaliditäts- und ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen zusammengefasst.<br />

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