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Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof

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Methodische Grundlagen<br />

EinkommensbezieherInnen<br />

Selbständig Erwerbstätige<br />

Grafik 38: Lohnsteuerdaten x Einkommensteuerdaten 2009<br />

Lohnsteuerdaten<br />

Unselbständig Erwerbstätige (inkl. Lehrlinge) 3.991.000<br />

PensionistInnen 2.228.000<br />

Einkommensteuerdaten<br />

Mischfälle<br />

428.000<br />

Ausschl.<br />

selbständig<br />

318.000<br />

Quelle: Statistik Austria, <strong>2012</strong>.<br />

Die Jahreseinkommen der Mischfälle setzen sich zusammen aus der Summe der Einkünfte aus<br />

Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie aus Vermietung und<br />

Verpachtung (vor Steuern) zuzüglich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Verdienste<br />

und Pensionen gemäß § 25 EStG abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge – entspricht dem<br />

„Adaptierten Bruttojahreseinkommen“ der unselbständig Erwerbstätigen). Hier werden neben<br />

den Einkommensteuerdaten für selbständige Einkünfte auch Lohnsteuerdaten herangezogen.<br />

4.2.2.2 Gliederungskriterien<br />

In den Tabellen finden sich die Jahreseinkünfte der selbständig Erwerbstätigen nach Branchen<br />

(ÖNACE 2008) gegliedert. Durch eine tief gehende Gliederung der Branchen werden näherungsweise<br />

Berufe abgebildet. Beispiel: Eine selbständig erwerbstätige Person in einer Zahnarztpraxis<br />

(ÖNACE-Klasse Q 86.23) ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Zahnarzt bzw. eine Zahnärztin.<br />

Analog zu den unselbständig Erwerbstätigen und den PensionistInnen werden auch die Einkünfte<br />

der ausschließlich selbständig Erwerbstätigen nach Bun<strong>des</strong>ländern dargestellt. Ausschlaggebend<br />

ist hierbei wiederum der Wohnsitz der Person. Selbständig Erwerbstätige, die<br />

ihren Wohnsitz im Ausland haben, werden nicht berücksichtigt.<br />

4.2.2.3 Schwerpunkt-Tabellen<br />

Die selbständig Erwerbstätigen werden einem von drei Schwerpunkten zugeordnet: Gewerbebetrieb,<br />

selbständige Arbeit oder Vermietung und Verpachtung. Die Zuordnung erfolgt nach<br />

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