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Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof

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Ergebnisse und Analysen<br />

PensionistInnen<br />

1.5 PensionistInnen<br />

Das vorliegende Kapitel umfasst eine Darstellung der Einkommenssituation der PensionistInnen,<br />

wobei zunächst auf die PensionistInnen insgesamt und anschließend auf die Einkommen<br />

in einzelnen Untergruppen eingegangen wird. Zuvor erfolgt ein kurzer Überblick<br />

über die den Analysen zugrunde liegende Datenbasis und die darauf beruhenden Möglichkeiten<br />

zur Hervorhebung einzelner Personengruppen.<br />

Die Gruppe der PensionistInnen schließt in diesem Bericht alle Personen ein, die in den Lohnsteuerdaten<br />

als PensionistInnen identifiziert werden können. Dadurch sind prinzipiell auch<br />

alle BeamtInnen in Ruhe berücksichtigt. Als PensionistInnen gelten jene Personen, die im<br />

Bezugsjahr 2011 zumin<strong>des</strong>t einen Pensionsbezug bzw. einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss<br />

hatten und deren (Neben-)Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit – falls zutreffend – die<br />

Höhe <strong>des</strong> Pensionseinkommens nicht übersteigt. Für die weiterführenden Auswertungen erfolgt<br />

eine Einschränkung auf PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich, um jene Personen<br />

auszuklammern, die zwar eine österreichische Pension beziehen, aber ihren Wohnsitz im Ausland<br />

haben. Letztgenannte Gruppe – im Jahr 2011 waren es 261.415 Personen, was einem Anteil<br />

von 11% aller PensionistInnen entspricht – umfasst zum Großteil Personen mit Anspruch<br />

auf eine (Teil-)Pension aufgrund einiger Jahre Erwerbsarbeit in Österreich. Da die Bezüge dieser<br />

Gruppe sehr niedrig sind, verzerren sie die mittleren Einkommen der PensionistInnen insgesamt<br />

nach unten und werden daher in den detaillierten Darstellungen nicht berücksichtigt.<br />

Daten <strong>des</strong> Hauptverban<strong>des</strong> der österreichischen Sozialversicherungsträger ermöglichen es,<br />

Personen nach ihrer Pensionsart zu klassifizieren. In diesem Bericht wird hier zwischen AlterspensionistInnen,<br />

InvaliditätspensionistInnen, ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen, Witwen-<br />

bzw. WitwerpensionistInnen und BezieherInnen von Waisenpensionen unterschieden.<br />

Andere Pensionsarten wie Knappschaftssold oder Sonderruhegeld betreffen nur sehr wenige<br />

Personen und sind daher inhaltlich nicht relevant. Ab dem Jahr 2010 werden BezieherInnen<br />

von Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen mit dem Erreichen <strong>des</strong> Regelpensionsalters<br />

(für Frauen 60 Jahre, für Männer 65 Jahre) zu den AlterspensionistInnen gezählt. In<br />

den Jahren davor wurden diese unabhängig vom Alter als Invaliditäts- und ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen<br />

geführt. Ein Vergleich mit den Werten aus den Vorberichten ist daher<br />

nicht möglich.<br />

BeamtInnen (in Ruhe) können in drei Gruppen gegliedert werden: RuhegenussbezieherInnen<br />

und BezieherInnen eines Versorgungsgenusses für Witwen/Witwer oder Waisen. Darüber hinaus<br />

ermöglichen die Daten eine Aufgliederung der Einkommen von BezieherInnen versicherungsrechtlicher<br />

Pensionen in vier Pensionsversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt,<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Sozialversicherungsanstalt der<br />

gewerblichen Wirtschaft und Sozialversicherungsanstalt der Bauern).<br />

Die Beschreibung der mittleren Einkommen bezieht sich, falls nicht anders erwähnt, immer<br />

auf den Median (mittlerer Wert) der Jahreseinkommen in der jeweiligen Personengruppe. Die<br />

Tatsache, dass es einige Personengruppen mit gleichem Medianeinkommen gibt, ist auf die<br />

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