Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof
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Ergebnisse und Analysen<br />
PensionistInnen<br />
1.5 PensionistInnen<br />
Das vorliegende Kapitel umfasst eine Darstellung der Einkommenssituation der PensionistInnen,<br />
wobei zunächst auf die PensionistInnen insgesamt und anschließend auf die Einkommen<br />
in einzelnen Untergruppen eingegangen wird. Zuvor erfolgt ein kurzer Überblick<br />
über die den Analysen zugrunde liegende Datenbasis und die darauf beruhenden Möglichkeiten<br />
zur Hervorhebung einzelner Personengruppen.<br />
Die Gruppe der PensionistInnen schließt in diesem Bericht alle Personen ein, die in den Lohnsteuerdaten<br />
als PensionistInnen identifiziert werden können. Dadurch sind prinzipiell auch<br />
alle BeamtInnen in Ruhe berücksichtigt. Als PensionistInnen gelten jene Personen, die im<br />
Bezugsjahr 2011 zumin<strong>des</strong>t einen Pensionsbezug bzw. einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss<br />
hatten und deren (Neben-)Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit – falls zutreffend – die<br />
Höhe <strong>des</strong> Pensionseinkommens nicht übersteigt. Für die weiterführenden Auswertungen erfolgt<br />
eine Einschränkung auf PensionistInnen mit Wohnsitz in Österreich, um jene Personen<br />
auszuklammern, die zwar eine österreichische Pension beziehen, aber ihren Wohnsitz im Ausland<br />
haben. Letztgenannte Gruppe – im Jahr 2011 waren es 261.415 Personen, was einem Anteil<br />
von 11% aller PensionistInnen entspricht – umfasst zum Großteil Personen mit Anspruch<br />
auf eine (Teil-)Pension aufgrund einiger Jahre Erwerbsarbeit in Österreich. Da die Bezüge dieser<br />
Gruppe sehr niedrig sind, verzerren sie die mittleren Einkommen der PensionistInnen insgesamt<br />
nach unten und werden daher in den detaillierten Darstellungen nicht berücksichtigt.<br />
Daten <strong>des</strong> Hauptverban<strong>des</strong> der österreichischen Sozialversicherungsträger ermöglichen es,<br />
Personen nach ihrer Pensionsart zu klassifizieren. In diesem Bericht wird hier zwischen AlterspensionistInnen,<br />
InvaliditätspensionistInnen, ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen, Witwen-<br />
bzw. WitwerpensionistInnen und BezieherInnen von Waisenpensionen unterschieden.<br />
Andere Pensionsarten wie Knappschaftssold oder Sonderruhegeld betreffen nur sehr wenige<br />
Personen und sind daher inhaltlich nicht relevant. Ab dem Jahr 2010 werden BezieherInnen<br />
von Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen mit dem Erreichen <strong>des</strong> Regelpensionsalters<br />
(für Frauen 60 Jahre, für Männer 65 Jahre) zu den AlterspensionistInnen gezählt. In<br />
den Jahren davor wurden diese unabhängig vom Alter als Invaliditäts- und ErwerbsunfähigkeitspensionistInnen<br />
geführt. Ein Vergleich mit den Werten aus den Vorberichten ist daher<br />
nicht möglich.<br />
BeamtInnen (in Ruhe) können in drei Gruppen gegliedert werden: RuhegenussbezieherInnen<br />
und BezieherInnen eines Versorgungsgenusses für Witwen/Witwer oder Waisen. Darüber hinaus<br />
ermöglichen die Daten eine Aufgliederung der Einkommen von BezieherInnen versicherungsrechtlicher<br />
Pensionen in vier Pensionsversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt,<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Sozialversicherungsanstalt der<br />
gewerblichen Wirtschaft und Sozialversicherungsanstalt der Bauern).<br />
Die Beschreibung der mittleren Einkommen bezieht sich, falls nicht anders erwähnt, immer<br />
auf den Median (mittlerer Wert) der Jahreseinkommen in der jeweiligen Personengruppe. Die<br />
Tatsache, dass es einige Personengruppen mit gleichem Medianeinkommen gibt, ist auf die<br />
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