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Einkommensbericht des Rechnungshofes 2012 - Der Rechnungshof

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Methodische Grundlagen<br />

EinkommensbezieherInnen<br />

Unselbständig Erwerbstätige<br />

4.1.6 „Grüner Bericht“<br />

Grundlage für die Darstellung der Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft bildet der<br />

„Grüne Bericht“, der jährlich vom Bun<strong>des</strong>ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt<br />

und Wasserwirtschaft erstellt wird. Für den Allgemeinen <strong>Einkommensbericht</strong> werden dabei<br />

keine Einzeldaten verwendet, es wird ausschließlich auf Tabellen <strong>des</strong> „Grünen Berichts“<br />

zurückgegriffen.<br />

4.2 EinkommensbezieherInnen<br />

Im folgenden Abschnitt werden die unterschiedlichen Gruppen der für diesen Bericht relevanten<br />

EinkommensbezieherInnen näher behandelt.<br />

4.2.1 Unselbständig Erwerbstätige<br />

Um die Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen nach den gesetzlich vorgegebenen Gliederungskriterien<br />

ausweisen zu können, wurden die Lohnsteuerdaten (LSt) mit den Daten <strong>des</strong><br />

Hauptverban<strong>des</strong> der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) und <strong>des</strong> Mikrozensus<br />

(MZ) herangezogen. Die Daten werden auf Personenebene verknüpft. Auf die unterschiedlichen<br />

Quellen wurde bereits eingegangen.<br />

Beim Verdienstvergleich nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen tritt ein gewisser<br />

statistischer „Verschmutzungseffekt“ auf: Es werden nämlich alle Einkommen (Verdienste,<br />

Pensionen) einer Person der Branche/Berufsgruppe/Funktion zugeordnet, in der diese Person<br />

hauptsächlich beschäftigt ist. <strong>Der</strong> Effekt kann allerdings als gering veranschlagt werden.<br />

4.2.1.1 Einkommensdefinitionen<br />

Im gesamten Bericht werden Jahreseinkommen dargestellt (Ausnahme: Stundenverdienste im<br />

Textteil). <strong>Der</strong> Begriff „Einkommen“ kann je nach Gruppe (unselbständig Erwerbstätige, selbständig<br />

Erwerbstätige, PensionistInnen etc.) nach unterschiedlichen Gesichtspunkten betrachtet<br />

werden. Für die Gruppe der unselbständig Erwerbstätigen werden folgende Einkommensdefinitionen<br />

verwendet:<br />

Das Bruttojahreseinkommen ist die Summe aller Bruttojahresbezüge gemäß § 25 EStG (Lohnzettel-Kennziffer<br />

210) und umfasst im Wesentlichen Verdienste (Löhne, Gehälter, andere Aktivbezüge)<br />

und Pensionen.<br />

Das Nettojahreseinkommen ergibt sich aus der Summe aller Bruttojahresbezüge gemäß<br />

§ 25 EStG abzüglich der insgesamt einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der insgesamt<br />

einbehaltenen Lohnsteuer.<br />

Im Textteil dieses Berichts werden auch Einkommensverteilungen nach Bruttostundenverdiensten<br />

dargestellt. <strong>Der</strong> Stundenverdienst wird dabei auf Basis <strong>des</strong> Bruttojahreseinkom-<br />

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