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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- CYLL -<br />

ins -Auge gefasst war, die a •diese \Weise gedeckt werden sollte.<br />

Jedenfalls aber war die Stadt Strassburg an d<strong>ein</strong> der<br />

Sache wesentlich interessirt, weil ihr <strong>ein</strong>e Schuldverschreibun g des<br />

- Kaisers zu Gunsten <strong>Sickingens</strong> <strong>von</strong> diesem verpfändet wordeh.<br />

War aber diese Forderung «todt <strong>und</strong> ab», so war natürlich auch<br />

jene Sicherheit dahin, <strong>und</strong> so mochte man auf den Gedanken<br />

gekommen. s<strong>ein</strong>, d& Stadt die erbrechtlichen Ansprüche der Kinder<br />

zu überweisen 27<br />

• Die Frage, 01) nicht auch <strong>Sickingens</strong> beide Söhne als Theil-<br />

- nehmer s<strong>ein</strong>er <strong>Fehde</strong> in die Acht gefallen seien, diese Frage wird<br />

in d<strong>ein</strong> <strong>Gutachten</strong> gleichfalls berührt <strong>und</strong> ohne Unffichweif bejaht 29•<br />

Sonach 'war das <strong>Gutachten</strong>, wenn Wir <strong>von</strong> den Schwestern absehen,<br />

wesentlich im Interesse desjüngMen Sohnes <strong>Franz</strong> Conrad veranlasst.<br />

Wie das frtiher 29' mitgetheilte SchreibenVerdinarids ((die Söhn<br />

<strong>und</strong> Kinder» <strong>Sickingens</strong> unterscheidet, so auch (las <strong>Gutachten</strong>, das<br />

zwar meist <strong>von</strong> den lilii, aber auch allgem<strong>ein</strong> <strong>von</strong> den hberi -redet 89<br />

Als im Jahre 1542 der Vergleich geschlossen ward, erschienen als<br />

Parteien auf der <strong>ein</strong>en Seite zunächst die drei Brüder, «welche den<br />

Vertrag «hy .Edelmanns Treu <strong>und</strong> Glauben» zu halten verspraclxen<br />

während am Schluss des Vertrags Margaretha <strong>und</strong> Magdalena <strong>von</strong><br />

Sickingen, weiland Franciscus <strong>von</strong> Sickingen, ihres lieben Vaters<br />

selig «ehlichc liebe Töchter» bekannten, dass dieser Vertrag mit<br />

ihrem «guten Wissen <strong>und</strong>' Willen beschehen » sei <strong>und</strong> «bei wahren<br />

guten Treuen» versprachen, «das Alles genehm zu halten <strong>und</strong> dawidet<br />

nil zu s<strong>ein</strong> noch zu thun, k<strong>ein</strong>eswegs $1.» - -<br />

Was die Fortsetzung <strong>und</strong> Vollendung •des <strong>Gutachten</strong>s verhinderte,<br />

ist zwar nicht mit Sicherheit zu sagen, aber [loch auch nicht schwer<br />

• zu errathen die Arbeit musste schliesslich auf <strong>ein</strong>e Kritik des<br />

IIeichsreginient.s hinauslaufen, die zu nichts Gutem führei konnte.<br />

So ward denn wohl <strong>ein</strong> vertraulicher Bericht erstattet <strong>und</strong> die angefangene<br />

Arbeit blieb liegön, aber nicht unbeachtet. -<br />

In formeller Hinsicht zeigt unser <strong>Gutachten</strong> ganz den Charakter<br />

des Verfassers ‚ <strong>ein</strong>erseits s<strong>ein</strong>e gewählte ‚ mit <strong>ein</strong>er umfassen-<br />

(lern Kenntniss des Altertliums etwas prunkende Ausdrucksweise,<br />

insbesondere <strong>ein</strong>e Fülle griechischer Kunstausdrücke, anderseits s<strong>ein</strong>e<br />

27 Vgl. die Verhandlungen oben S. LXVII <strong>und</strong> LXXVII.<br />

28 Schon in der speeies fach heisst es p.5 fihi .. proponunt, se<br />

flicinoris paterni neque fuisse autores neque adiutores 8010 rel niteto fi2io<br />

excepto, ferner p. 13 F. Sicinii unus aut alter filius, giti socii fucri,tt<br />

f4cinw-is. patetni.<br />

Oben S. LXXII.<br />

° Die filii verden genannt p. 5. 41, 42, 47, die liberi p. 7 5 41 2 49.<br />

31 Münch II, S. 283, 284:

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