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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- Lxiv -<br />

<strong>und</strong> ob er zu Verhör verstattet werden solle oder. nicht. in diesem<br />

aus elf Männern gebildeten Ausschuss waren zwei. Personen vom<br />

Regiment, zwei vorn Kammergericht, die übrigen <strong>von</strong> den Ständen,<br />

unter den letztern der Mainzische Kanzler. Als die Kommission am<br />

3. Dezember ihr <strong>Gutachten</strong> erstattete, ward verlangt, dass <strong>Sickingens</strong><br />

Schreiben vorgelegt werde, um beurlheilen zu können, in wie fern<br />

der Ritter sich der Reichsordnung gemäss zu Güte <strong>und</strong> Recht<br />

erboten habe. Aber Statthalter <strong>und</strong> Regiment liessen durch Dr.<br />

Lamparter erwidern ‚ das Schreiben enthalte mehrere Punkte, die<br />

so gestellt seien, dass daraus mehr Widerwillen als Frieden hervorgehen<br />

würde. Schliesslich ward ver<strong>ein</strong>bart, dass- am 29. Dezember<br />

in Heidelberg <strong>ein</strong>e Besprechung- mit den Fürsten stattfinden <strong>und</strong>,<br />

falls man hier zum Ziele gelange ‚ <strong>ein</strong>er <strong>von</strong> der Botschaft zu<br />

Sickingen reiten solle, um sich auch mit ihm zu verständigen.<br />

in Aussicht genommen war <strong>ein</strong> \Vaflbnstillstand <strong>und</strong> Verhör vor<br />

Statthalter <strong>und</strong> Regiment. Ein Ausschuss zur Prüfung der Schriften<br />

<strong>und</strong> Instruktionen <strong>und</strong> zur Bestimmung der Botschafter ward <strong>ein</strong>gesetz(,<br />

aber <strong>von</strong> den in Betracht gezogenen wollte k&ner den Auftrag<br />

annehmen. Später liessen sich Graf Ulrich <strong>von</strong> Helfenst<strong>ein</strong> <strong>und</strong><br />

Freiherr Friedrich <strong>von</strong> He ydeck dazu bestimmen. An Sickingen<br />

sandte Erzherzog Ferdinand mit Wissen- der Stände besondere Boten,<br />

die mit ihm nach Heidelberg kommen sollten. Wem dieser Auftrag gegeben<br />

ward, erfahren wir nicht. Sickingen erklärte sich schriftlich<br />

zu gütlicher Handlung bereit unter dci- Bedingung, dass die Edelleute,<br />

denen um s<strong>ein</strong>etwillen ihr Gut genommen, restituirt würden.<br />

Auf <strong>ein</strong>en Waffenstillstand <strong>ein</strong>zugehen, lehnte er ab.<br />

Die Fürsten suchten inzwischen Sickingen alle I-Iülfsquellen<br />

zu nehmen. Am 40 Dezember sandte der Kurfürst <strong>von</strong> der Pfalz<br />

<strong>ein</strong>en eigenen Rechenmeister nach Frankfurt, um etliches Silber,<br />

das Sickingen b<strong>ein</strong>) ?dünzmeister stehen habe, als verfallenes<br />

Gut abzufordemuss, <strong>und</strong> den folgenden Tag verlangte der Kurfürst. <strong>von</strong><br />

<strong>Trier</strong> sogar die Herausgabe der 60000 Gulden, welche der Kaiser<br />

noch Sickingen schulde, oder wenigstens ihre Auszahlung an den<br />

Fiseal. So entnehmen wir aus den Antwortschreiben des Begimenis<br />

an den Kurfürsten vom 9. Oktober. Trotz <strong>ein</strong>iger <strong>gegen</strong> den<br />

Antrag des Kurfürsten erhobenen Bedenken heisst es zum Schluss<br />

«Doch wollen wir d<strong>ein</strong> F.iseal neben Euer Lieb <strong>und</strong> Kurfürstlichen<br />

-Gnaden Anwalt, was sicl1 in shlchen Sachen gebülu-t zu handeln,<br />

auch befehlen <strong>und</strong> gestatten 80 .» Am 40. Oktober erfolgte dann die<br />

längst beschlossene Achterklärung.<br />

5 Ulmann, S. 337 Anm. 2.<br />

39 Notizenblatt. II. S. 52.

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