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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- XXV -<br />

Faction dürch kaiserlicher Majestät Landvo g t <strong>und</strong> andern Kommissarien,<br />

<strong>und</strong> der dazu crimen Inese maiestatis, Verletzung kaiserlicher<br />

Majestät Hoheit, begangen <strong>und</strong> demnach der Verwaltung s<strong>ein</strong>er<br />

Habe <strong>und</strong> Güter verwirkt erf<strong>und</strong>en, öffentlich ausgerufen <strong>und</strong> angezeigt,<br />

auch flüchtig worden, <strong>und</strong> darum <strong>von</strong> kaiserlicher Majestät in<br />

des heiligen Reichs Acht <strong>und</strong> Aheracht erkannt <strong>und</strong> erklärt. »<br />

- Diesen Menschen nun, so hören wir, hat <strong>Franz</strong> <strong>von</strong> Sickingen<br />

«.ins eigenem vorgesetzten, unverursachten Unwillen», damit er<br />

<strong>ein</strong>en Sch<strong>ein</strong> <strong>ein</strong>er Forderung oder Ansprach an uns, s<strong>ein</strong>en' fürgenomen<br />

arglistigen Anschlag der Anführe erlangen niöcht,» als s<strong>ein</strong>en<br />

Diener angenommen, <strong>und</strong> «kaiserlicher Majestät <strong>und</strong> der ausgangen<br />

Acht zuwider unterstanden zu veriheidingen. » Zu den Helfershelfern-<br />

<strong>Sickingens</strong> gehörten «viel derjenigen, die vormals der bösen Conspiration,<br />

Sedition, Empörung <strong>und</strong> Auflauf halben, durch sie in unser<br />

Shidt voll begangen Majestät. ‚ Befehl <strong>ein</strong>es i'heils gestraft,<br />

<strong>ein</strong>es, Theils der Stadt -Wurms verwiesen, <strong>ein</strong>es Tlteils m<strong>ein</strong>eidig <strong>und</strong><br />

ehrlos entlaufen <strong>und</strong> darum <strong>von</strong> lCaiserh Majestät in des Reichs Acht<br />

erkanntt <strong>und</strong> erklärt seien, die <strong>Franz</strong>iskus noch «in s<strong>ein</strong>em Haus<br />

zu Ebernburg enthält <strong>und</strong> fürschu bt. »<br />

Das Alles gerciche « zu merklicher Schmach, Verachtung <strong>und</strong><br />

Ueberführung Röm. Kais. Majestät <strong>und</strong> des heiligen Reichs ufgerichten<br />

Ordnungen, Landfrieden, guld in 1JulI, Reformation <strong>und</strong> des heiligen<br />

• Reichs Gericht <strong>und</strong> gem<strong>ein</strong> Recht, <strong>und</strong> auch zu sonderlicher Verachtung<br />

unser gnüdigsten Herren, der vier Kurfürsten, Freiheiten <strong>und</strong><br />

sonderlich unsers gnädigsten Herrn Pfaltzgrafen Ludwig Kurfürsten,<br />

duich dess Ftirstenthum, Landschaft <strong>und</strong> Gebiet er die Gefangenen<br />

hei hellem lichten Tag geführt, dess Lehnsmann, Diener <strong>und</strong> Pflichtverwandter<br />

er doch ist,. »<br />

Nun folgt die Schilderung der dem Ka.mmergericht zugefügten<br />

Schmach. Sickingen habe das Begehren gestellt; (las Kammcrgerlcht.<br />

an <strong>ein</strong>e andere Stadt zu verrücken « wo das nit hescliäh <strong>und</strong><br />

dann ihnen, des Kammergerichts Verwandten, darüber Etwas <strong>von</strong><br />

s<strong>ein</strong>en Helfern, der er nit aller mächtig <strong>und</strong> <strong>ein</strong>stheits auch nit kennet,<br />

Etwas widerführe, wöllt er sich dess entschuldigt <strong>und</strong> freigestellt<br />

haben 20». Sickingen selbst behauptete, er habe dem Kammergericht «nit<br />

ungeschickts » geschrieben <strong>und</strong> 'berief sich auf s<strong>ein</strong> eigenes Schreiben<br />

<strong>und</strong> auf die Antwort, welche er voll Majestiit KainmergerichI<br />

empfangen 21 Billig, so fflhrt das Ausschreiben fort., hätte Sickinfln<br />

vor Augen haben sollen «die schwere Straf der Recht <strong>von</strong> denen,<br />

so kaiserl. Majestät Hoheit verletzen <strong>und</strong> Aufruhr im Volk <strong>und</strong><br />

20 Münc]i a. a,. 0. II. 5, 20 f.<br />

21 Mtinc'h 11, S. 30.

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