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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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xi -<br />

Wenn 1-lullen mit tierRechts vi .s sen s c haft s<strong>ein</strong>er Zeit auf<br />

subleclilem Fusse shrid, da<strong>gegen</strong> Sickingeif sich hier, soviel wir wissen,<br />

jedes ijrtheils enthielt., so war (las nur sachgemäss, da er ins<br />

Gegensatz zu ,*<strong>ein</strong>em Fre<strong>und</strong>e k<strong>ein</strong> Gelehrter war. Um so entschiedener<br />

stand er dafür im Kampf <strong>gegen</strong> die damalige Reclsis p fI eg e<br />

<strong>und</strong> die dem Volksgeist entfremdeten Richter; nicht als ob er etwa <strong>gegen</strong><br />

die Wohithaten <strong>ein</strong>er geordneten llechtspilege ungerecht gewesen<br />

wäre ‚ wie TJlinann seltsamer Weise <strong>von</strong> Hullen sagt ‚ sondern<br />

weil die sog. geordnete Rechtspflege selbst die organisirte Unordnung<br />

<strong>und</strong> Willkflr wai Anderseits aber 'vor Sickingen -nicht der phanlastrsehe<br />

Don Quixote, der bIos ans Begeisterung für s<strong>ein</strong> ideal der<br />

Gerechtigkeit dr<strong>ein</strong> geschlagen hätte ; vielmehr trat es' immer nur<br />

für Männer auf, die sonst k<strong>ein</strong> Recht zu finden vermochten <strong>und</strong><br />

durch ihn zu Recht zu kommen hofften.<br />

Was Sich i ngen xii <strong>Fehde</strong>n veranlasste, war in der '[hat in erster<br />

Linie « gerechte Theilnaisine für die Vergewaltigten>. TJlmann selbst<br />

(ionstZitirt gelegentlich, (lass es Ic ei ne ver<strong>ein</strong>zelte Thatsache in dem<br />

Leben <strong>Sickingens</strong> war, wenn er unschuldig Verfolgten s<strong>ein</strong>e uneigennätzige<br />

Tlteilnahine zuwandte (5. 121). Doch auch dieser Gesichtspunkt<br />

der blossen Theilnalime ist nicht der richtige vielmehr haben wiees<br />

hier mit der Uehüng <strong>ein</strong>er wirklichen Pflicht zu thun, die der<br />

Ritter sich auferlegt sah <strong>und</strong> der sich zu entziehen er für ehrlos<br />

erachtete. Die älteste <strong>Fehde</strong>, <strong>von</strong> der wir erfahren, ist im Interesse<br />

<strong>ein</strong>es s<strong>ein</strong>er Diener unternommen, der <strong>ein</strong>e Forderung <strong>von</strong> 33 Gulden<br />

<strong>gegen</strong> den Grafen R<strong>ein</strong>hard <strong>von</strong> Zweibrücken hatte, aber nicht zu<br />

s<strong>ein</strong>em Rechte kam 17 Die Metzer <strong>Fehde</strong> erfolgte zur Züchtigung der<br />

Stadt, weil sie <strong>ein</strong>en Meuchelmord an s<strong>ein</strong>em Velter Philipp<br />

Schluchterer angestiftet hajt8. Die <strong>Fehde</strong> <strong>gegen</strong> die Doini<br />

nikaner, welche zu Reuehlins Niichtheil, erlangleni Recht zum Trotz,<br />

den Prozess in die Länge zogen, erfolgte, weil Reuclilin s<strong>ein</strong>en Eltern<br />

oftmals gefällige Dienste - ei-zeigt <strong>und</strong> ihn selbst in s<strong>ein</strong>er Jugend zu<br />

sittlicher Tugend unterwiesen lsatt.e 19. - Die <strong>Fehde</strong> <strong>gegen</strong> die Stadt.<br />

Frankfurt unternahm er mit Rücksicht auf s<strong>ein</strong>en daselbst wohnenden<br />

Tochleijuann, vor dessen Haus man <strong>ein</strong>en Saustall errichtet hatte 2O<br />

in der <strong>Fehde</strong> <strong>gegen</strong> \Vorms endlich war es <strong>Sickingens</strong> direkte<br />

Ulinann S. '20. -<br />

18 Ulinaitn S. 94 f.<br />

19 Ulinann S. 9 <strong>und</strong> 160.<br />

20 IJI,naiiis 8. 125. Worin die .Komik> liegt., dass ciii Artikel des<br />

Friedensvertrags die sofortige Niederreissung . des Stalles vorschrieb, ist<br />

mir nicht fasslich. Wie U Ima.nn sonst selbst hervorhebt, ist hier nicht der<br />

Masstab der Poesie, sondern der der praktischen Interessen zu Gr<strong>und</strong>e zu<br />

legen. Vgl. für diesen Fall den Code civil Art. 674.

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