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Franz von Sickingens Fehde gegen Trier und ein Gutachten ...

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- XII -<br />

Vasallenpllie.h t, welche ihn für den Bischof <strong>und</strong> s<strong>ein</strong>e Beamten <strong>ein</strong>treten<br />

liess, wie wir des Nähern darlegen werden.<br />

Schon diese Beispiele genügen, umaiicji hei der Beurtheiliung der<br />

<strong>Fehde</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Trier</strong> vorsichti ger zu machen. Riet handelte es sich um die<br />

Züchligung <strong>ein</strong>es Fürsten, der zu nächst hei der Kaiserwahl <strong>ein</strong>e vom<br />

deutschen Standpunkte aus höchst verächtliche Rolle gespielt hatte, der<br />

ferner Luther verfolgte, den endlich Sickingen deriustizverweigerung beschuldigte.<br />

Wegen selbst erliiluencr Kränkungen hat Sickingön am \'e<br />

nigsten <strong>Fehde</strong> geführt; <strong>ein</strong> Fall wie bei s<strong>ein</strong>em Vater. der die Stadt Köln<br />

in Brand zu stecken beabsichtigte, weil ihm der Dolch, den er statutenwidrig<br />

mi Gürtel getragen, confisöirt worden, ist bei <strong>Franz</strong> unerhört<br />

K<strong>ein</strong> W<strong>und</strong>ei, dass hei d<strong>ein</strong> ]‚ald begründetem Ruf <strong>und</strong> den<br />

glücklichen Erfolgen des tapfern .Ritters sich auch Fremde um s<strong>ein</strong>en<br />

Beistand bewarben. Als z B. der Ei! urter Elans <strong>von</strong> Gotha angeblich<br />

ohne geiichtliches Verfahren aus der Stadt <strong>und</strong> <strong>ein</strong>em Umkreis <strong>von</strong><br />

drei Meilen verbannt worden war <strong>und</strong> auf s<strong>ein</strong>e Klage auch hei den<br />

sächsischen Herzögen k<strong>ein</strong>e Hilfe fand, da wandte er sich demüthig<br />

an SickJngen, der denn auch für ihn <strong>ein</strong>trat. Ein Anderer, der mit<br />

den Städten Danzig <strong>und</strong> Elhing in Prozess stand, richtete gleichfalls<br />

all <strong>ein</strong> dringendes Hilfsgesuch. Selbst <strong>ein</strong> Graf <strong>von</strong> ),ei-<br />

Hingen, der sich für vergewaltigt hielt., wandte sich an unsern Ritter.<br />

Dass Sicicingen, je mehr s<strong>ein</strong> Fürwoit an Bedeutung gewann,<br />

Um So weniger äng<br />

s tlich hei den ihn umdrängenden Klienten die<br />

Güte ihrer Forderungen geprüft habe, wie (1 mann sagt, finde ich<br />

nicht. In manchen Fallen, wo Sickingen ifir Andere auftrat, liess<br />

er sich wohl die Ansprüche (leiselhen cedieren; Gewiss war diese<br />

Abtretung der I{echlobjeeie in der flegel nur <strong>ein</strong>e sch<strong>ein</strong>bare; aber<br />

daraus folgt nichts <strong>gegen</strong> die ritterliche Art der Schulzgewälnung die<br />

Cessionwardie rechtlich erforderliche oder doch die zweck-<br />

In k s s i gsi.e Art, um <strong>ein</strong>e Vertretnngshefugniss xii e:ilangen. Dieselhe<br />

Bedeutung hat ohne Zweifel, wenn Sickingen den zit<br />

Sehü tzen den in s<strong>ein</strong>e Dienste nahm <strong>und</strong> dann für den Diener auftrat..<br />

So hielt er es Z. 13. in • der \ ormser <strong>Fehde</strong>.<br />

Wald nun s<strong>ein</strong>em Anspruehe nicht genügt, so ward der Rnl.li<br />

der Stadt, welcher der Schuldner angehörte, zur Erzwingung der<br />

schuldigen Leistung angehalten. So geschah es z.13., als <strong>ein</strong> Deposilar<br />

<strong>Sickingens</strong> aus Kreuznach <strong>ein</strong>ige hinterlegte Sachen heimlich all<br />

Frankfurter luden versetzt, hatte. Hier verlangte Sickingen vom Rath,<br />

(lass derselbe die Herausgabe der Güter an ihn vermitt.leZi. Eben so<br />

verfuhr er in der <strong>Trier</strong>er <strong>Fehde</strong> <strong>und</strong> sonst. Wenn auch die Stadt<br />

21<br />

Von -erbeuteten, Kaufmannsgütern darf man eigentlich nicht reden<br />

es handelt sieh vielmehr um <strong>ein</strong>e Art Pfändung ans <strong>ein</strong>er verm<strong>ein</strong>tlichen<br />

solidarischen Haft.

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