Download - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
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Schutz geistigen Eigentums<br />
Umsetzung der BDP-Forderungen schreitet voran<br />
Nach den wichtigen Klarstellungen im vielbeachteten Brokkoli-Fall zur Patentausnahme auf im Wesentlichen<br />
biologische Züchtungsverfahren wird nun eine weitere Forderung der BDP-Position umgesetzt: Die Züchtung<br />
mit patentgeschützten Pflanzen wird zukünftig europaweit möglich sein. So sieht es das neue Gemeinschaftspatent<br />
der EU vor. Darüber hinaus steht mit dem sogenannten Schrumpeltomatenfall die Klärung der Patentierbarkeit<br />
konventionell gezüchteter Pflanzen bevor.<br />
Das Patentrecht ist in der EU nur teilweise harmonisiert.<br />
Seit Langem arbeitet der Staatenverbund<br />
deshalb an einem Vorschlag für ein echtes<br />
EU-Patent mit einheitlicher Wirkung in der<br />
gesamten Gemeinschaft. Somit sollen die Patentkosten<br />
insbesondere durch weniger Übersetzungsaufwand<br />
drastisch reduziert werden. Dies<br />
eröffnet auch kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />
neue Möglichkeiten, ihre Innovationen<br />
zu schützen. Ein neues gemeinsames Gericht<br />
wird zudem mehr Rechtssicherheit schaffen, da<br />
die richterlichen Entscheidungen zukünftig für<br />
alle beteiligten Staaten Gültigkeit haben. Grundsätzlich<br />
begrüßen die <strong>Pflanzenzüchter</strong> diese Entwicklung,<br />
setzen sich aber für die Festschreibung<br />
einer Züchtungsausnahme analog bereits bestehender<br />
Regelungen in Deutschland, Frankreich<br />
und der Schweiz ein.<br />
Rechtssicherheit bei<br />
Züchtungsausnahme<br />
Der Sortenschutz schützt neue Pflanzensorten<br />
gegen Nachahmung, erlaubt aber gleichzeitig<br />
jedermann die Nutzung der geschützten Sorten<br />
für die Weiterzüchtung und die unabhängige<br />
Vermarktung der auf diese Weise neu gezüchteten<br />
Sorten (Züchtungsvorbehalt). Das Patentrecht<br />
ist hier strikter. Es beinhaltet zwar eine Forschungsausnahme;<br />
ob diese allerdings Züchtung<br />
umfasst, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.<br />
Dadurch besteht erhebliche Rechtsunsicherheit,<br />
und der Zugang zu patentiertem Material und<br />
damit zu genetischer Variation ist eingeschränkt.<br />
Damit die Grundsätze des Züchtungsvorbehalts<br />
nicht vollständig ausgehebelt werden, wurde im<br />
deutschen Patentgesetz eine Regelung eingeführt,<br />
nach der die Nutzung patentierten biologischen<br />
Materials für die Züchtung neuer Pflanzensorten<br />
erlaubt ist.<br />
Harmonisierung durch EU-Patent<br />
Für das geplante EU-Patent spielen die nationalen<br />
Patentgesetze jedoch keine Rolle mehr.<br />
Das EU-Patent wird auf Grundlage einer in allen<br />
Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbaren<br />
EU-Verordnung erteilt, und auch die Wirkungen<br />
bestimmen sich ausschließlich nach dieser EU-<br />
Verordnung.<br />
Das Patentrecht<br />
ist in der EU nur<br />
teilweise harmonisiert.<br />
Seit<br />
Langem arbeitet<br />
der Staatenverbund<br />
deshalb an einem<br />
Vorschlag für ein<br />
echtes EU-Patent<br />
mit einheitlicher<br />
Wirkung in der<br />
gesamten Gemeinschaft.<br />
18 · BDP Geschäftsbericht 2012/13