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Download - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

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Schutz geistigen Eigentums<br />

Umsetzung der BDP-Forderungen schreitet voran<br />

Nach den wichtigen Klarstellungen im vielbeachteten Brokkoli-Fall zur Patentausnahme auf im Wesentlichen<br />

biologische Züchtungsverfahren wird nun eine weitere Forderung der BDP-Position umgesetzt: Die Züchtung<br />

mit patentgeschützten Pflanzen wird zukünftig europaweit möglich sein. So sieht es das neue Gemeinschaftspatent<br />

der EU vor. Darüber hinaus steht mit dem sogenannten Schrumpeltomatenfall die Klärung der Patentierbarkeit<br />

konventionell gezüchteter Pflanzen bevor.<br />

Das Patentrecht ist in der EU nur teilweise harmonisiert.<br />

Seit Langem arbeitet der Staatenverbund<br />

deshalb an einem Vorschlag für ein echtes<br />

EU-Patent mit einheitlicher Wirkung in der<br />

gesamten Gemeinschaft. Somit sollen die Patentkosten<br />

insbesondere durch weniger Übersetzungsaufwand<br />

drastisch reduziert werden. Dies<br />

eröffnet auch kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />

neue Möglichkeiten, ihre Innovationen<br />

zu schützen. Ein neues gemeinsames Gericht<br />

wird zudem mehr Rechtssicherheit schaffen, da<br />

die richterlichen Entscheidungen zukünftig für<br />

alle beteiligten Staaten Gültigkeit haben. Grundsätzlich<br />

begrüßen die <strong>Pflanzenzüchter</strong> diese Entwicklung,<br />

setzen sich aber für die Festschreibung<br />

einer Züchtungsausnahme analog bereits bestehender<br />

Regelungen in Deutschland, Frankreich<br />

und der Schweiz ein.<br />

Rechtssicherheit bei<br />

Züchtungsausnahme<br />

Der Sortenschutz schützt neue Pflanzensorten<br />

gegen Nachahmung, erlaubt aber gleichzeitig<br />

jedermann die Nutzung der geschützten Sorten<br />

für die Weiterzüchtung und die unabhängige<br />

Vermarktung der auf diese Weise neu gezüchteten<br />

Sorten (Züchtungsvorbehalt). Das Patentrecht<br />

ist hier strikter. Es beinhaltet zwar eine Forschungsausnahme;<br />

ob diese allerdings Züchtung<br />

umfasst, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.<br />

Dadurch besteht erhebliche Rechtsunsicherheit,<br />

und der Zugang zu patentiertem Material und<br />

damit zu genetischer Variation ist eingeschränkt.<br />

Damit die Grundsätze des Züchtungsvorbehalts<br />

nicht vollständig ausgehebelt werden, wurde im<br />

deutschen Patentgesetz eine Regelung eingeführt,<br />

nach der die Nutzung patentierten biologischen<br />

Materials für die Züchtung neuer Pflanzensorten<br />

erlaubt ist.<br />

Harmonisierung durch EU-Patent<br />

Für das geplante EU-Patent spielen die nationalen<br />

Patentgesetze jedoch keine Rolle mehr.<br />

Das EU-Patent wird auf Grundlage einer in allen<br />

Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbaren<br />

EU-Verordnung erteilt, und auch die Wirkungen<br />

bestimmen sich ausschließlich nach dieser EU-<br />

Verordnung.<br />

Das Patentrecht<br />

ist in der EU nur<br />

teilweise harmonisiert.<br />

Seit<br />

Langem arbeitet<br />

der Staatenverbund<br />

deshalb an einem<br />

Vorschlag für ein<br />

echtes EU-Patent<br />

mit einheitlicher<br />

Wirkung in der<br />

gesamten Gemeinschaft.<br />

18 · BDP Geschäftsbericht 2012/13

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