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Internationale Politik/Europapolitik<br />

Der BDP in Brüssel und international<br />

Saatgutthemen dominieren die europäische Bühne. Mitglieder aus ganz Europa wählen neuen ESA-Präsidenten.<br />

Die internationale Position zu Schutz geistigen Eigentums wird verabschiedet.<br />

Der Europäische<br />

Gerichtshof stellte<br />

klar: Die amtliche<br />

Sortenzulassung ist<br />

mit dem EU-Vertrag<br />

vereinbar.<br />

Mitte des Jahres 2012 hat der Europäische Gerichtshof<br />

(EuGH) in der sogenannten „Kokopelli“-<br />

Entscheidung die Vereinbarkeit des Europäischen<br />

Saatgutrechts mit den Grundfreiheiten<br />

des EU-Vertrages eindrucksvoll bestätigt und<br />

dabei den besonderen Nutzen des Saatgutrechts<br />

für eine wettbewerbsfähige und zugleich<br />

ressourcenschonende Landwirtschaft in der EU<br />

unterstrichen. Diese Kernaussagen haben Umsetzung<br />

im Kommissionsentwurf für das neue<br />

Saatgutrecht gefunden. Dennoch kommen auf<br />

die Pflanzenzüchtung neue Erschwernisse zu.<br />

Vorgaben zur Dokumentation der Verwendung<br />

genetischer Ressourcen sind in Vorbereitung.<br />

Auch nach der Übergabe der ESA-Präsidentschaft<br />

von Dr. Christoph Amberger an Gerard Backx im<br />

Herbst 2012 bleiben die Herausforderungen an<br />

die europäische Saatgutwirtschaft also hoch. Auf<br />

der internationalen Ebene wurde eine gemeinsame<br />

Position zum Schutz geistigen Eigentums<br />

verabschiedet, die die BDP-Position zu diesem<br />

Thema unterstützt.<br />

Europäischer Gerichtshof bestätigt<br />

Erforderlichkeit und Zulässigkeit der<br />

amtlichen Sortenprüfung<br />

Viel Verwirrung hatte Mitte des Jahres 2012 die<br />

Presseberichterstattung zur Entscheidung des<br />

EuGH im Kokopelli-Fall verursacht. Von einem<br />

Sieg „Davids gegen Goliath“ und einer „verheerenden<br />

Niederlage der internationalen Saatgutkonzerne“<br />

war die Rede. Die Realität sah indessen<br />

anders aus.<br />

In dem Gerichtsverfahren ging es um die Frage,<br />

unter welchen Voraussetzungen Saatgut alter<br />

Sorten vertrieben werden darf. Obwohl dafür bereits<br />

seit mehreren Jahren eine Sonderregelung<br />

mit stark erleichterten Bedingungen besteht,<br />

hatte eine französische Organisation namens<br />

Kokopelli die Auffassung vertreten, dass selbst<br />

diese geringen Anforderungen noch unverhältnismäßig<br />

und damit unwirksam seien. Die<br />

Generalanwältin beim EuGH hatte daher empfohlen,<br />

die amtliche Sortenzulassung ersatzlos<br />

abzuschaffen, und zwar nicht nur für alte Sorten,<br />

sondern auch für neu gezüchtete Sorten. Die Europäische<br />

Kommission, der Europäische Rat und<br />

mehrere Mitgliedstaaten hingegen hatten zuvor<br />

die Vorzüge und die Notwendigkeit des Saatgutrechts<br />

deutlich unterstrichen.<br />

Zu Recht ist der EuGH der Empfehlung der Generalanwältin<br />

nicht gefolgt. Der EuGH hat in<br />

seiner Entscheidung ausdrücklich bestätigt, dass<br />

die amtliche Sortenzulassung in vollem Umfang<br />

mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrages vereinbar<br />

ist, weil sie zur Sicherung der landwirtschaftlichen<br />

Produktion und zum Schutze des<br />

Verbrauchers erforderlich ist und die Interessen<br />

der Vermarkter von alten Sorten über die bereits<br />

seit einigen Jahren bestehende Ausnahmeregelung<br />

ausreichend gewahrt bleiben. Der EuGH hat<br />

damit wegweisend geurteilt. Die amtliche Sortenzulassung<br />

als Voraussetzung für den Saatgutvertrieb<br />

gewährleistet Züchtungsfortschritt und<br />

vor allem objektive Information über die besten<br />

Sorten. Das Saatgutrecht stellt somit sicher, dass<br />

sich große wie kleine Züchtungsunternehmen<br />

im Wettstreit um die beste Sorte auf Augenhöhe<br />

begegnen. Gerade dem Saatgutrecht und der<br />

amtlichen Sortenzulassung ist es zu verdanken,<br />

dass Europa und insbesondere Deutschland über<br />

eine weiterhin mittelständisch geprägte, vielfäl-<br />

40 · BDP Geschäftsbericht 2012/13

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