Download - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
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Internationale Politik/Europapolitik<br />
Der BDP in Brüssel und international<br />
Saatgutthemen dominieren die europäische Bühne. Mitglieder aus ganz Europa wählen neuen ESA-Präsidenten.<br />
Die internationale Position zu Schutz geistigen Eigentums wird verabschiedet.<br />
Der Europäische<br />
Gerichtshof stellte<br />
klar: Die amtliche<br />
Sortenzulassung ist<br />
mit dem EU-Vertrag<br />
vereinbar.<br />
Mitte des Jahres 2012 hat der Europäische Gerichtshof<br />
(EuGH) in der sogenannten „Kokopelli“-<br />
Entscheidung die Vereinbarkeit des Europäischen<br />
Saatgutrechts mit den Grundfreiheiten<br />
des EU-Vertrages eindrucksvoll bestätigt und<br />
dabei den besonderen Nutzen des Saatgutrechts<br />
für eine wettbewerbsfähige und zugleich<br />
ressourcenschonende Landwirtschaft in der EU<br />
unterstrichen. Diese Kernaussagen haben Umsetzung<br />
im Kommissionsentwurf für das neue<br />
Saatgutrecht gefunden. Dennoch kommen auf<br />
die Pflanzenzüchtung neue Erschwernisse zu.<br />
Vorgaben zur Dokumentation der Verwendung<br />
genetischer Ressourcen sind in Vorbereitung.<br />
Auch nach der Übergabe der ESA-Präsidentschaft<br />
von Dr. Christoph Amberger an Gerard Backx im<br />
Herbst 2012 bleiben die Herausforderungen an<br />
die europäische Saatgutwirtschaft also hoch. Auf<br />
der internationalen Ebene wurde eine gemeinsame<br />
Position zum Schutz geistigen Eigentums<br />
verabschiedet, die die BDP-Position zu diesem<br />
Thema unterstützt.<br />
Europäischer Gerichtshof bestätigt<br />
Erforderlichkeit und Zulässigkeit der<br />
amtlichen Sortenprüfung<br />
Viel Verwirrung hatte Mitte des Jahres 2012 die<br />
Presseberichterstattung zur Entscheidung des<br />
EuGH im Kokopelli-Fall verursacht. Von einem<br />
Sieg „Davids gegen Goliath“ und einer „verheerenden<br />
Niederlage der internationalen Saatgutkonzerne“<br />
war die Rede. Die Realität sah indessen<br />
anders aus.<br />
In dem Gerichtsverfahren ging es um die Frage,<br />
unter welchen Voraussetzungen Saatgut alter<br />
Sorten vertrieben werden darf. Obwohl dafür bereits<br />
seit mehreren Jahren eine Sonderregelung<br />
mit stark erleichterten Bedingungen besteht,<br />
hatte eine französische Organisation namens<br />
Kokopelli die Auffassung vertreten, dass selbst<br />
diese geringen Anforderungen noch unverhältnismäßig<br />
und damit unwirksam seien. Die<br />
Generalanwältin beim EuGH hatte daher empfohlen,<br />
die amtliche Sortenzulassung ersatzlos<br />
abzuschaffen, und zwar nicht nur für alte Sorten,<br />
sondern auch für neu gezüchtete Sorten. Die Europäische<br />
Kommission, der Europäische Rat und<br />
mehrere Mitgliedstaaten hingegen hatten zuvor<br />
die Vorzüge und die Notwendigkeit des Saatgutrechts<br />
deutlich unterstrichen.<br />
Zu Recht ist der EuGH der Empfehlung der Generalanwältin<br />
nicht gefolgt. Der EuGH hat in<br />
seiner Entscheidung ausdrücklich bestätigt, dass<br />
die amtliche Sortenzulassung in vollem Umfang<br />
mit den Grundfreiheiten des EU-Vertrages vereinbar<br />
ist, weil sie zur Sicherung der landwirtschaftlichen<br />
Produktion und zum Schutze des<br />
Verbrauchers erforderlich ist und die Interessen<br />
der Vermarkter von alten Sorten über die bereits<br />
seit einigen Jahren bestehende Ausnahmeregelung<br />
ausreichend gewahrt bleiben. Der EuGH hat<br />
damit wegweisend geurteilt. Die amtliche Sortenzulassung<br />
als Voraussetzung für den Saatgutvertrieb<br />
gewährleistet Züchtungsfortschritt und<br />
vor allem objektive Information über die besten<br />
Sorten. Das Saatgutrecht stellt somit sicher, dass<br />
sich große wie kleine Züchtungsunternehmen<br />
im Wettstreit um die beste Sorte auf Augenhöhe<br />
begegnen. Gerade dem Saatgutrecht und der<br />
amtlichen Sortenzulassung ist es zu verdanken,<br />
dass Europa und insbesondere Deutschland über<br />
eine weiterhin mittelständisch geprägte, vielfäl-<br />
40 · BDP Geschäftsbericht 2012/13