Download - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
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tige und gleichzeitig überaus wettbewerbsfähige<br />
Pflanzenzüchtung verfügt. Die klare Wegweisung<br />
des EuGH und die von ihm aufgezeigten Argumente<br />
für die amtliche Sortenzulassung haben<br />
zu Recht Eingang in die Entwürfe der EU-Kommission<br />
für das neue EU-Saatgutrecht gefunden.<br />
Medien sorgen für Verwirrung<br />
Einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt die<br />
Presseberichterstattung zu Kokopelli. Die Berichterstattung<br />
erweckte durchgängig den Anschein,<br />
in dem Verfahren sei es um die Frage<br />
gegangen, ob alte Sorten überhaupt vertrieben<br />
werden dürfen und dass der EuGH dies nun<br />
durch seine Entscheidung erstmals möglich gemacht<br />
habe. Besonders beunruhigend ist, dass<br />
das vermeintliche Ende des Saatgutrechts in<br />
der Presse geradezu überschwänglich bejubelt<br />
wurde, ohne zu erkennen, dass dies – hätte der<br />
EuGH wirklich so entschieden – einen unweigerlichen<br />
und gravierenden Verlust für die Vielfalt<br />
in der Pflanzenzüchtung und damit für die Wahlfreiheit<br />
und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft<br />
in Europa zur Folge gehabt hätte.<br />
Nachweispflichten über Nutzung<br />
pflanzengenetischer Ressourcen<br />
werden aufwendiger<br />
Wenngleich die Kokopelli-Entscheidung und die<br />
Herangehensweise der EU-Kommission bei der<br />
Überarbeitung des EU-Saatgutrechts grundsätzlich<br />
zu begrüßen sind, kommen über die Internationale<br />
Konvention zum Schutz der biologischen<br />
Vielfalt (CBD) neue Bürden auf die Züchter<br />
zu. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag<br />
zur Umsetzung des sogenannten Nagoya-Protokolls<br />
vorgelegt, mit dem Durchführungsbestimmungen<br />
zur CBD über den Zugang<br />
zu genetischen Ressourcen und den Ausgleich<br />
der sich daraus ergebenden Vorteile in EU-Recht<br />
umgesetzt werden sollen.<br />
Zwar ist die Möglichkeit der züchterischen Bearbeitung<br />
der wichtigsten landwirtschaftlichen<br />
Kulturarten zu Zwecken der Landwirtschaft und<br />
der Ernährung über den Internationalen Vertrag<br />
der Welternährungsorganisation FAO weitgehend<br />
gesichert. Alle anderen Pflanzenarten und<br />
alle anderen Verwendungen hingegen fallen<br />
unter die sogenannte CBD. In der CBD unterliegt<br />
die Entscheidung über die Erlaubnis zur Verwendung<br />
von Pflanzenmaterial zu Züchtungszwecken<br />
dem jeweiligen Herkunftsland. Die dadurch<br />
herrschende Rechtsunsicherheit hat in der Praxis<br />
zu Blockaden beim Zugang zu pflanzengenetischen<br />
Ressourcen geführt. Das Zusatzprotokoll<br />
von Nagoya will diese Hürden durch die Einführung<br />
von Grundregeln für den Zugang und den<br />
aus der Nutzung resultierenden finanziellen<br />
Vorteilen abbauen. Die Europäische Union ist als<br />
Unterzeichner des Nagoya Protokolls zur Umsetzung<br />
verpflichtet und hat 2012 einen ersten Verordnungsentwurf<br />
vorgelegt. Kernelemente des<br />
Entwurfes sind Dokumentationspflichten für die<br />
Nutzung, um jederzeit den Nachweis über die<br />
Verwendung und die Einhaltung dafür bestehender<br />
Reglungen zu erbringen.<br />
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Entwurf<br />
auf die weitgehend eigenverantwortliche Einhaltung<br />
der Vorgaben des Nagoya Protokolls durch<br />
die Wirtschaft setzt. Allerdings sieht er auch die<br />
Pflicht zu Angaben bei der Anmeldung von Produkten<br />
vor, die mit pflanzengenetischen Ressourcen<br />
hergestellt wurden. Das Verfahren der<br />
Sortenzulassung droht damit bürokratischer zu<br />
werden. Darüber hinaus ist noch nicht mit letzter<br />
Klarheit festgeschrieben, dass nach der Sortenzulassung<br />
die Dokumentationspflichten auch<br />
wirklich enden. Jede andere Handhabung wäre<br />
eine deutliche Beeinträchtigung des Züchtungsvorbehalts<br />
und der Arbeit insbesondere der kleinen<br />
und mittelständischen Züchter.<br />
Auch sollten die Vollzugsregelungen im Sinne<br />
der Rechtseinheit nicht den Mitgliedstaaten<br />
überlassen werden.<br />
Der Verordnungsentwurf wird derzeit im Europäischen<br />
Parlament und im Rat diskutiert. Der BDP<br />
fordert eine möglichst schlanke und eigenverantwortliche<br />
Umsetzung mit Anerkennung bereits<br />
bestehender Dokumentationssysteme. Er setzt<br />
sich weiterhin dafür ein, dass maßgeschneiderte<br />
und gut funktionierende Instrumente wie der Internationale<br />
Vertrag der FAO anerkannt bleiben<br />
und ihr Anwendungsbereich auf zusätzliche Arten<br />
und Verwendungszwecke erweitert wird.<br />
BDP Geschäftsbericht 2012/13 · 41