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Download - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

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tige und gleichzeitig überaus wettbewerbsfähige<br />

Pflanzenzüchtung verfügt. Die klare Wegweisung<br />

des EuGH und die von ihm aufgezeigten Argumente<br />

für die amtliche Sortenzulassung haben<br />

zu Recht Eingang in die Entwürfe der EU-Kommission<br />

für das neue EU-Saatgutrecht gefunden.<br />

Medien sorgen für Verwirrung<br />

Einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt die<br />

Presseberichterstattung zu Kokopelli. Die Berichterstattung<br />

erweckte durchgängig den Anschein,<br />

in dem Verfahren sei es um die Frage<br />

gegangen, ob alte Sorten überhaupt vertrieben<br />

werden dürfen und dass der EuGH dies nun<br />

durch seine Entscheidung erstmals möglich gemacht<br />

habe. Besonders beunruhigend ist, dass<br />

das vermeintliche Ende des Saatgutrechts in<br />

der Presse geradezu überschwänglich bejubelt<br />

wurde, ohne zu erkennen, dass dies – hätte der<br />

EuGH wirklich so entschieden – einen unweigerlichen<br />

und gravierenden Verlust für die Vielfalt<br />

in der Pflanzenzüchtung und damit für die Wahlfreiheit<br />

und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft<br />

in Europa zur Folge gehabt hätte.<br />

Nachweispflichten über Nutzung<br />

pflanzengenetischer Ressourcen<br />

werden aufwendiger<br />

Wenngleich die Kokopelli-Entscheidung und die<br />

Herangehensweise der EU-Kommission bei der<br />

Überarbeitung des EU-Saatgutrechts grundsätzlich<br />

zu begrüßen sind, kommen über die Internationale<br />

Konvention zum Schutz der biologischen<br />

Vielfalt (CBD) neue Bürden auf die Züchter<br />

zu. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag<br />

zur Umsetzung des sogenannten Nagoya-Protokolls<br />

vorgelegt, mit dem Durchführungsbestimmungen<br />

zur CBD über den Zugang<br />

zu genetischen Ressourcen und den Ausgleich<br />

der sich daraus ergebenden Vorteile in EU-Recht<br />

umgesetzt werden sollen.<br />

Zwar ist die Möglichkeit der züchterischen Bearbeitung<br />

der wichtigsten landwirtschaftlichen<br />

Kulturarten zu Zwecken der Landwirtschaft und<br />

der Ernährung über den Internationalen Vertrag<br />

der Welternährungsorganisation FAO weitgehend<br />

gesichert. Alle anderen Pflanzenarten und<br />

alle anderen Verwendungen hingegen fallen<br />

unter die sogenannte CBD. In der CBD unterliegt<br />

die Entscheidung über die Erlaubnis zur Verwendung<br />

von Pflanzenmaterial zu Züchtungszwecken<br />

dem jeweiligen Herkunftsland. Die dadurch<br />

herrschende Rechtsunsicherheit hat in der Praxis<br />

zu Blockaden beim Zugang zu pflanzengenetischen<br />

Ressourcen geführt. Das Zusatzprotokoll<br />

von Nagoya will diese Hürden durch die Einführung<br />

von Grundregeln für den Zugang und den<br />

aus der Nutzung resultierenden finanziellen<br />

Vorteilen abbauen. Die Europäische Union ist als<br />

Unterzeichner des Nagoya Protokolls zur Umsetzung<br />

verpflichtet und hat 2012 einen ersten Verordnungsentwurf<br />

vorgelegt. Kernelemente des<br />

Entwurfes sind Dokumentationspflichten für die<br />

Nutzung, um jederzeit den Nachweis über die<br />

Verwendung und die Einhaltung dafür bestehender<br />

Reglungen zu erbringen.<br />

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass der Entwurf<br />

auf die weitgehend eigenverantwortliche Einhaltung<br />

der Vorgaben des Nagoya Protokolls durch<br />

die Wirtschaft setzt. Allerdings sieht er auch die<br />

Pflicht zu Angaben bei der Anmeldung von Produkten<br />

vor, die mit pflanzengenetischen Ressourcen<br />

hergestellt wurden. Das Verfahren der<br />

Sortenzulassung droht damit bürokratischer zu<br />

werden. Darüber hinaus ist noch nicht mit letzter<br />

Klarheit festgeschrieben, dass nach der Sortenzulassung<br />

die Dokumentationspflichten auch<br />

wirklich enden. Jede andere Handhabung wäre<br />

eine deutliche Beeinträchtigung des Züchtungsvorbehalts<br />

und der Arbeit insbesondere der kleinen<br />

und mittelständischen Züchter.<br />

Auch sollten die Vollzugsregelungen im Sinne<br />

der Rechtseinheit nicht den Mitgliedstaaten<br />

überlassen werden.<br />

Der Verordnungsentwurf wird derzeit im Europäischen<br />

Parlament und im Rat diskutiert. Der BDP<br />

fordert eine möglichst schlanke und eigenverantwortliche<br />

Umsetzung mit Anerkennung bereits<br />

bestehender Dokumentationssysteme. Er setzt<br />

sich weiterhin dafür ein, dass maßgeschneiderte<br />

und gut funktionierende Instrumente wie der Internationale<br />

Vertrag der FAO anerkannt bleiben<br />

und ihr Anwendungsbereich auf zusätzliche Arten<br />

und Verwendungszwecke erweitert wird.<br />

BDP Geschäftsbericht 2012/13 · 41

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