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Download - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.

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Die deutschen <strong>Pflanzenzüchter</strong> fordern daher<br />

gemeinsam mit ihren Kollegen aus ganz Europa<br />

die Einführung der Züchtungsausnahme<br />

in das EU-Patent. Der Deutsche Bundestag und<br />

das EU-Parlament haben in einer gemeinsamen<br />

Entschließung gefordert, sich bei der Schaffung<br />

eines einheitlichen europäischen Patents dafür<br />

einzusetzen, dass die Züchtungsausnahme auch<br />

für das europäische Patent gilt.<br />

Nachdem die Einführung der Züchtungsausnahme<br />

in den Verordnungsentwurf für das Gemeinschaftspatent<br />

im Sommer scheiterte, weil<br />

Großbritannien formale Einwände bezüglich der<br />

Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs erhob,<br />

wird die Züchtungsausnahme nun in einem<br />

überstaatlichen Übereinkommen über das neue<br />

zentrale Patentgericht europaweit eingeführt<br />

werden. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag<br />

liegt bereits vor, muss allerdings noch<br />

durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden.<br />

Im Dezember haben EU-Parlament und Rat der<br />

EU alle erforderlichen Regelungen verabschiedet,<br />

sodass das Gemeinschaftspatent 2014 in 25<br />

Ländern in Kraft treten kann.<br />

Nächster Schritt zur Klärung der<br />

Patentierbarkeit konventionell<br />

gezüchteter Pflanzen steht bevor<br />

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen<br />

Patentamtes wird sich im „Schrumpeltomatenfall“<br />

mit der Frage befassen, ob durch Kreuzung<br />

und Selektion gezüchtete Pflanzen patentierbar<br />

sind.<br />

Nachdem das Europäische Patentamt Ende 2010<br />

im Brokkoli- und im Tomatenfall entschieden<br />

hatte, dass Verfahren der Kreuzung und Selektion<br />

„im Wesentlichen biologisch“ und damit<br />

nicht patentierbar sind, liegt der Tomatenfall<br />

nun erneut bei der Großen Beschwerdekammer<br />

des Europäischen Patentamtes. Die Kammer<br />

wird sich nun mit der Frage befassen, ob auch<br />

die Pflanzen, die aus Kreuzung und Selektion<br />

hervorgehen, unter das Patentverbot fallen.<br />

Klare BDP-Position<br />

Der BDP hatte sich in seiner 2010 verabschiedeten<br />

Position klar gegen die Patentierbarkeit<br />

von Pflanzen ausgesprochen, die durch Kreuzung<br />

und Selektion gezüchtet wurden. Nur so kann<br />

eine deutlichere Abgrenzung von Sorten- und<br />

Patentschutz erreicht werden. Der vorliegende<br />

Fall bietet nun die Möglichkeit, die BDP-Position<br />

durch Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens<br />

und der Biopatentrichtlinie zu implementieren.<br />

Der BDP hat das neue Verfahren daher zum Anlass<br />

genommen, diese rechtlich begründete Auffassung<br />

im Rahmen eines sogenannten amicus<br />

curiae-Briefes vor der Großen Beschwerdekammer<br />

zum Ausdruck zu bringen. Gleichlautend hat<br />

sich die European Seed Association (ESA) positioniert.<br />

Folgt die Große Beschwerdekammer der<br />

Züchterauffassung, so ist eine weitere wichtige<br />

Forderung der BDP-Position umgesetzt, ohne ein<br />

langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit ungewissem<br />

Ausgang durchlaufen zu müssen.<br />

Parteiübergreifende Einigkeit zur<br />

Abgrenzung von Sorten- und Patentschutz<br />

Auch die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und<br />

Bündnis 90/Die Grünen haben im Januar 2012 einen<br />

gemeinsamen Antrag verabschiedet, in dem<br />

Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen<br />

abgelehnt und die Bedeutung des Sortenschutzes<br />

für Innovationen in der Pflanzenzüchtung<br />

hervorgehoben werden.<br />

Der BDP begrüßt diesen gemeinsamen Antrag,<br />

in dem die vier Fraktionen die richtige Grenze<br />

für die Patentierung von Pflanzen ziehen: Einerseits<br />

Anerkennung des Patentes für technische<br />

Erfindungen bei Pflanzen. Andererseits Ablehnung<br />

des Patentes für Pflanzen, die aus Kreuzung<br />

und Selektion hervorgehen und für die der<br />

Sortenschutz als das primäre und mit seinem<br />

Züchtervorbehalt maßgeschneiderte Schutzrecht<br />

zur Verfügung steht. Auf internationaler Ebene<br />

haben sich die Züchter sehr ähnlich positioniert<br />

(siehe dazu S. 42).<br />

BDP Geschäftsbericht 2012/13 · 19

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