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Jahresbericht 2009

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werden, sich bei Schwierigkeiten mit jemandem zu bereden. Da es nur wenige<br />

stationäre Aufenthalte gab und die Begleiteten zumeist über Handy erreichbar sind,<br />

fielen im Berichtsjahr in diesem Bereich keine Ausgaben an.<br />

Für den Bereich „Knast“ haben wir in <strong>2009</strong> 464,74 € für sogenannte Knastpakete<br />

aufgewandt. Da diese nicht mehr über die Deutsche AIDS-Stiftung finanziert werden,<br />

werden diese zurzeit vom Positivenfond getragen. Die Summe ist nahezu identisch<br />

mit den Vorjahreszahlen in diesem Bereich.<br />

Der Bereich „Soforthilfe“ lag mit 1.818,60 € ca. 10 vH unter den Ausgaben in 2008,<br />

stellt aber weiterhin den höchsten Ausgabenposten des Positivenfonds dar. Bei der<br />

Soforthilfe handelt es sich um eine finanzielle Hilfe am Ende des Monats, um<br />

Engpässe zu überbrücken. Diese Hilfe wird gewährt, wenn sich die Einkünfte auf<br />

dem Niveau des Arbeitslosengeldes II belaufen. Die Soforthilfe wurde im<br />

Durchschnitt von den Personen, die die Kriterien des Positivenfond erfüllen in der<br />

Regel fünfmal jährlich in Anspruch genommen.<br />

Auch die „Außergewöhnlichen Zuwendungen“ reduzierten sich im Berichtsjahr in<br />

Höhe von 983 € auf 627 € um ein Drittel. Außergewöhnliche Zuwendungen werden<br />

für den Ausgleich von Stromschulden, Telefonrechnungen, Unterstützung bei den<br />

Zuzahlungen zu Medikamenten und Praxisgebühr etc. gewährt.<br />

„Rückzahlbare Zuwendungen“ sind für Ausgaben gedacht, die die Begleiteten<br />

dringend benötigen, für die sie aber aktuell kein Geld haben. Das gewährte Darlehen<br />

muss in angemessenen Raten zurückgezahlt werden. Um den Begleiteten dies zu<br />

ermöglichen und das Begleitungsverhältnis durch offene Beträge nicht zu belasten,<br />

muss der Einkommenssatz bei diesen Zuwendungen die Sozialhilfe bzw. das<br />

Arbeitslosengeld II übersteigen.<br />

Die rückzahlbaren Zuwendungen sind im Berichtsjahr weiter gesunken. Dies<br />

geschieht aus den oben erwähnten Gründen. Es ist oft schwer für die Begleiteten,<br />

die Rückzahlungen zu leisten. Um das Begleitungsverhältnis nicht zu belasten, wird<br />

im Positivenrat sorgfältig geprüft wird, ob eine rückzahlbare Zuwendung sinnvoll und<br />

möglich ist.<br />

Rückzahlbare Zuwendungen wurden in den meisten Fällen für Zuzahlungen für<br />

Medikamente und Praxisgebühr gewährt, damit der Betroffene direkt seine<br />

Befreiungskarte erhält und die Rückzahlung an die AIDS-Hilfe vornehmen kann. Mit<br />

der Befreiungskarte ist ein regelmäßiger Arztbesuch und regelmäßiger<br />

Medikamentenbezug möglich.<br />

Die „Einnahmen“ (s. Abb. u.) des Positivenfonds resultieren aus den<br />

Rückzahlungen der rückzahlbaren Zuwendungen. Da die Darlehen nicht unbedingt in<br />

dem Jahr der Auszahlung zurückgezahlt werden, kommt es zu Differenzen in den<br />

Bereichen Auszahlung und Einnahme.<br />

Auch im Berichtsjahr konnten wir durch Anträge bei der Deutschen AIDS-Stiftung<br />

unseren Begleiteten mit größeren Beträgen aushelfen. Hier besteht weiterhin eine<br />

gute Zusammenarbeit, für die wir uns recht herzlich bedanken.<br />

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