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Unfallbericht 2012.pdf - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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UM:<br />

Unfallart:<br />

Unfallfolgen:<br />

UK | Unfallkategorie:<br />

Landkreis Uckermark (Verwaltungssitz: Prenzlau)<br />

Beschreibung der Art <strong>und</strong> Weise des Unfallereignisses<br />

Verletzungen, die ein Beteiligter bei einem Unfall erleidet, unterschieden nach unverletzt,<br />

leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet<br />

Es werden, nach schwerster Unfallfolge, sechs Unfallkategorien unterschieden:<br />

UK 1:<br />

UK 2:<br />

UK 3:<br />

UK 4:<br />

UK 5:<br />

UK 6:<br />

Unfall mit Getöteten<br />

Unfall mit Schwerverletzten<br />

Unfall mit Leichtverletzten<br />

Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden<br />

Sonstiger Sachschadensunfall<br />

Sonstiger Sachschadensunfall unter Alkoholeinwirkung<br />

Unfallkosten:<br />

Volkswirtschaftliche Verluste durch Straßenverkehrsunfälle (Gr<strong>und</strong>lage der Berechnung<br />

sind festgelegte Beträge in Euro, die <strong>für</strong> Personen- <strong>und</strong> Sachschäden pauschal angenommen<br />

werden):<br />

Kostensätze <strong>für</strong> Personenschäden (je verunglückte Person)<br />

Getötete: 996.412 €<br />

Schwerverletzte: 110.571 €<br />

Leichtverletzte: 4.416 €<br />

Kostensätze <strong>für</strong> Sachschäden (je Unfall)<br />

Unfall mit Getöteten: 40.108 €<br />

Unfall mit Schwerverletzten: 19.215 €<br />

Unfall mit Leichtverletzten: 13.036 €<br />

Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden: 19.365 €<br />

Übriger Sachschadensunfall (einschließlich Alkoholunfall): 5.643 €<br />

Quelle:<br />

BASt, Bericht M 208 „Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle<br />

in Deutschland“, 2009<br />

UR | Unfallrate:<br />

Unfallschwere:<br />

Verletzte:<br />

Verunglückte:<br />

Verursacher:<br />

Unfälle bezogen auf Anzahl Kraftfahrzeuge<br />

Errechnete Häufigkeit besonders gravierender Unfallfolgen im Verhältnis zu allen Unfällen,<br />

zum Beispiel „Verletzte pro 1.000 Unfälle“ oder „Getötete pro 1.000 Unfälle mit Personenschaden“<br />

Durch Unfalleinwirkung Leichtverletzte <strong>und</strong> Schwerverletzte, die 30 Tage nach dem Unfall<br />

noch am Leben waren<br />

Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet wurden<br />

Der Beteiligte, der vom aufnehmenden Polizeibeamten als mutmaßlicher Hauptverursacher<br />

als 1. Beteiligter in den Unfallerfassungsbogen eingetragen wurde (Diese Einordnung trifft<br />

keine Aussage über eine spätere gerichtliche Klärung der Schuldfrage). Beteiligte an Alleinunfällen<br />

gelten immer als Hauptverursacher.<br />

66 Fachbegriffe <strong>und</strong> Abkürzungen

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