Unfallbericht 2012.pdf - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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UM:<br />
Unfallart:<br />
Unfallfolgen:<br />
UK | Unfallkategorie:<br />
Landkreis Uckermark (Verwaltungssitz: Prenzlau)<br />
Beschreibung der Art <strong>und</strong> Weise des Unfallereignisses<br />
Verletzungen, die ein Beteiligter bei einem Unfall erleidet, unterschieden nach unverletzt,<br />
leicht verletzt, schwer verletzt oder getötet<br />
Es werden, nach schwerster Unfallfolge, sechs Unfallkategorien unterschieden:<br />
UK 1:<br />
UK 2:<br />
UK 3:<br />
UK 4:<br />
UK 5:<br />
UK 6:<br />
Unfall mit Getöteten<br />
Unfall mit Schwerverletzten<br />
Unfall mit Leichtverletzten<br />
Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden<br />
Sonstiger Sachschadensunfall<br />
Sonstiger Sachschadensunfall unter Alkoholeinwirkung<br />
Unfallkosten:<br />
Volkswirtschaftliche Verluste durch Straßenverkehrsunfälle (Gr<strong>und</strong>lage der Berechnung<br />
sind festgelegte Beträge in Euro, die <strong>für</strong> Personen- <strong>und</strong> Sachschäden pauschal angenommen<br />
werden):<br />
Kostensätze <strong>für</strong> Personenschäden (je verunglückte Person)<br />
Getötete: 996.412 €<br />
Schwerverletzte: 110.571 €<br />
Leichtverletzte: 4.416 €<br />
Kostensätze <strong>für</strong> Sachschäden (je Unfall)<br />
Unfall mit Getöteten: 40.108 €<br />
Unfall mit Schwerverletzten: 19.215 €<br />
Unfall mit Leichtverletzten: 13.036 €<br />
Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden: 19.365 €<br />
Übriger Sachschadensunfall (einschließlich Alkoholunfall): 5.643 €<br />
Quelle:<br />
BASt, Bericht M 208 „Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle<br />
in Deutschland“, 2009<br />
UR | Unfallrate:<br />
Unfallschwere:<br />
Verletzte:<br />
Verunglückte:<br />
Verursacher:<br />
Unfälle bezogen auf Anzahl Kraftfahrzeuge<br />
Errechnete Häufigkeit besonders gravierender Unfallfolgen im Verhältnis zu allen Unfällen,<br />
zum Beispiel „Verletzte pro 1.000 Unfälle“ oder „Getötete pro 1.000 Unfälle mit Personenschaden“<br />
Durch Unfalleinwirkung Leichtverletzte <strong>und</strong> Schwerverletzte, die 30 Tage nach dem Unfall<br />
noch am Leben waren<br />
Personen (auch Mitfahrer), die beim Unfall verletzt oder getötet wurden<br />
Der Beteiligte, der vom aufnehmenden Polizeibeamten als mutmaßlicher Hauptverursacher<br />
als 1. Beteiligter in den Unfallerfassungsbogen eingetragen wurde (Diese Einordnung trifft<br />
keine Aussage über eine spätere gerichtliche Klärung der Schuldfrage). Beteiligte an Alleinunfällen<br />
gelten immer als Hauptverursacher.<br />
66 Fachbegriffe <strong>und</strong> Abkürzungen