31.10.2012 Aufrufe

Konfliktfähiges Zusammenleben in Familien ... - Familienbildung

Konfliktfähiges Zusammenleben in Familien ... - Familienbildung

Konfliktfähiges Zusammenleben in Familien ... - Familienbildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bundesverband e.V., Projekt „<strong>Konfliktfähiges</strong> <strong>Zusammenleben</strong> <strong>in</strong> <strong>Familien</strong>“ von 1999 bis 2001<br />

______________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Mit dem gesetzlichen Verbot von Gewalt und Körperstrafen folgte nun Deutschland e<strong>in</strong>erseits den<br />

Vorreitern Schweden, Norwegen, F<strong>in</strong>nland, Dänemark und Österreich. Andererseits verwirklichte der<br />

Bundestag – endlich - e<strong>in</strong>e mehr als 20 Jahre alte Forderung zahlreicher deutscher Verbände.<br />

Mit dieser Gesetzesänderung reagierte die Bundesregierung auf die immer noch weite Verbreitung<br />

körperlicher Züchtigung als Erziehungsmittel. Nach Angaben des Deutschen K<strong>in</strong>derschutzbundes<br />

halten auch heute noch mehr als 70 % der Eltern Körperstrafen (<strong>in</strong> besonderen Fällen) für angemessen,<br />

wenngleich <strong>in</strong> zunehmendem Maße Schläge das Gefühl des Versagens und der Ohnmacht bei den<br />

Eltern hervorrufen.<br />

Das Gesetz drängt Eltern und Erziehungsverantwortliche zum Umdenken und zu e<strong>in</strong>er grundlegenden<br />

Haltungsänderung <strong>in</strong> Bezug auf ihr Erziehungsverhalten. Um diesen Prozess zu beschleunigen und<br />

Eltern dabei wirkungsvoll zu unterstützen, wurde zugleich auch die gesetzliche <strong>Familien</strong>förderung um<br />

e<strong>in</strong>en wesentlichen, gewaltpräventiven Zusatz ergänzt. §16 KJHG, der Eltern den Anspruch auf Förderung,<br />

Beratung und <strong>Familien</strong>bildung sichert, wurde erweitert um den konkreten Zusatzauftrag,<br />

<strong>Familien</strong>förderungsmaßnahmen „sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen<br />

<strong>in</strong> der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“<br />

Mit der Gesetzesänderung alle<strong>in</strong> war noch weder e<strong>in</strong> Bewusstse<strong>in</strong>swandel noch e<strong>in</strong>e Veränderung der<br />

Erziehungspraxis erreicht. Um das Gesetz auf möglichst breiter Ebene öffentlich bekannt zu machen,<br />

um der hohen Bewertung Ausdruck zu geben, die der Gesetzgeber ihm beimisst, und um Eltern praktische<br />

Hilfestellungen anzubieten, startete das BMFSFJ im Jahr 2000 die bundesweit angelegte Begleitkampagne<br />

„Mehr Respekt vor K<strong>in</strong>dern!“.<br />

Neben zahlreichen Trägern, Verbänden und E<strong>in</strong>richtungen bundesweit beteiligte sich auch der Arbeiterwohlfahrt<br />

Bundesverband mit se<strong>in</strong>er Mobilen Elternschule (MES) daran, Gewaltfreiheit <strong>in</strong> der Erziehung<br />

zum Gesprächsthema zu machen und das Recht der K<strong>in</strong>der auf gewaltfreie Erziehung <strong>in</strong>s<br />

öffentliche Bewusstse<strong>in</strong> zu heben.<br />

2 Maßnahmeträger<strong>in</strong> Mobile Elternschule der AWO<br />

Die Mobile Elternschule (MES) ist für e<strong>in</strong>e solche Projektaufgabe <strong>in</strong> besonderer Weise prädest<strong>in</strong>iert.<br />

Die MES ist e<strong>in</strong>e vom BMFSFJ geförderte familienpädagogische E<strong>in</strong>richtung, die seit über 40 Jahren<br />

praktische Anregungen für <strong>Familien</strong>bildung <strong>in</strong> ländlichen Regionen gibt (Aufbau dezentraler <strong>Familien</strong>bildungsstrukturen)<br />

und gezielt familienpädagogische Aufbau- und Starthilfe leistet.<br />

Im Vordergrund stehen die Kontaktaufnahme zu den Eltern und <strong>Familien</strong> sowie das Bekanntmachen<br />

mit und Motivieren für Begegnungen, Gespräche und Lernen <strong>in</strong> Eltern- und <strong>Familien</strong>gruppen. Sie will<br />

beispielsweise<br />

• e<strong>in</strong>e Vielzahl von Bildungsangeboten für <strong>Familien</strong> entwickeln und bedarfsgerecht durchführen.<br />

So vermittelt sie z.B. Informationen zu Fragen der Entwicklung des K<strong>in</strong>des, der Kommunikation<br />

<strong>in</strong> der Familie und des <strong>Zusammenleben</strong>s von Erwachsenen und<br />

• Die MES will anregen und unterstützen, dass Eltern mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong>s Gespräch kommen, sich<br />

austauschen über die D<strong>in</strong>ge des <strong>Familien</strong>alltags und sich so Unterstützung holen und geben.<br />

• Sie will Hilfen zur konfliktfähigen Alltagsbewältigung von <strong>Familien</strong> vermitteln sowie dazu,<br />

die gesellschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen, die familiäre Situationen bee<strong>in</strong>flussen, besser zu verstehen<br />

und damit <strong>Familien</strong>(-mitglieder) zu e<strong>in</strong>er organisierten Vertretung ihrer Interessen auffordern<br />

und befähigen.<br />

Die besonderen Möglichkeiten und Chancen der MES zum Vergleich von Sem<strong>in</strong>arkonzepten<br />

und –methoden<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!