Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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3. Vor Gericht hat eine Frau nur wenig Chancen, wenn sie<br />
als Vergewaltigungsopfer den Täter schon vorher lange<br />
gekannt hat, mit ihm vielleicht schon intimen Verkehr<br />
hatte und nun den Vorwurf der Vergewaltigung erhebt . . .<br />
Die rein verbale Ablehnung, der passive Widerstand, ohne<br />
daß der Partner sichtbare <strong>Gewalt</strong> angewendet hat, reichen<br />
hier kaum aus. Dies sollten <strong>Frauen</strong> wissen, um in einer<br />
solchen Situation entscheiden zu können, ob sie sich<br />
körperlich wehren wollen oder nicht.<br />
Her vorsätzlich oder fahrlässig gegen solche Grundregeln<br />
verstößt, darf sich nicht wundern, wenn andere sich<br />
wundern. "<br />
Frage: "Aber gerade diese Punkte sind es doch, die <strong>von</strong> den<br />
<strong>Frauen</strong> als Vorwurf gegenüber der <strong>Polizei</strong> und dem Gericht<br />
erhoben werden."<br />
Antwort: "Ich weiß das, aber gerade darin argumenti eren <strong>Frauen</strong><br />
meines Erachtens falsch. Gerade wer seine Glaubwürdigkeit<br />
bewahrt wissen will, darf sie nicht durch sein eigenes<br />
Verhalten gefährden."<br />
Befragung <strong>von</strong> höheren <strong>Polizei</strong>beamten (Ratnanwärtern) zur<br />
Phänomenologie der Sexualdelikte (Baurmann 1983, 294ff. und<br />
Anhang Nr.49):<br />
Ratsanwärter verschiedener Lehrgänge wurden gebeten,<br />
phänomenologisehe Daten zur Sexual kriminalitat einzuschätzen,<br />
wobei Fehleinschätzungen durch ganze Gruppen (aus den<br />
Einzelschätzungen wurden Durchschnittsschatzungen ermittelt)<br />
"mit Vorurteilen und fehlerhaften Alltagstheorien<br />
zusammenhängen t dürften), die zu bestimmten Problembereichen<br />
bestehen".<br />
Ergebnisse:<br />
Einige Durchschnittsschätzungen lagen recht nahe an der<br />
Realität, andere hatten wenig mit der Realität zu tun und<br />
manche Einschätzungen standen sogar im Widerspruch zu anderen.<br />
Auffallend sind bei einigen Fragen die stark <strong>von</strong>einander<br />
abweichenden extremen Schätzwerte, z.B.:<br />
Anteil der Sexualtaten zwischen bekannten Tätern und<br />
Opfern: 5 - 70X<br />
Anteil der in der Wohnung begangenen Sexualtaten: 5<br />
- 50*<br />
Anteil der drohende n/gewalttäti gen Täter: 5 - 9 03t<br />
Anteil sich nicht wehrender Opfer: 10 - 90X<br />
Anteil <strong>von</strong> Falschanschuldigungen bei<br />
Vergewaltigungen: 5 - 90%.