Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Beratung und Hilfe ist nötig<br />
Zu allererst brauchen Sie Hilfe und<br />
Beratung, wenn Sie eine Vergewaltigung,<br />
sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung<br />
erlitten haben.<br />
In Hessen gibt es Notnifgruppen (s. Adressenliste),<br />
an die Sie sich wenden können.<br />
Die Notrufgruppen bieten Einzelgespräche<br />
an, in denen Sie über alles sprechen<br />
können, was Sie erlebt haben. Die Notrufgruppen<br />
sind für Sie da, wenn Sie offene<br />
Fragen haben, Beratung oder Hilfe<br />
brauchen.<br />
- Notrufgruppen besprechen mit Ihnen, ob<br />
Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.<br />
Sie gehen mit Ihnen zur <strong>Polizei</strong>, wenn Sie<br />
es wünschen oder leisten Hilfestellung<br />
bei der Suche einer Rechtsanwältin/eines<br />
Rechtsanwaltes.<br />
- Notrufgruppen können Ihnen Ärztinnen<br />
oder Therapeutinnen empfehlen und Sie<br />
zur Untersuchung begleiten.<br />
- Notrufgruppen unterstützen und helfen<br />
Ihnen in der Zeit bis zur Gerichtsverhandlung<br />
und bieten Ihnen an, Sie in die<br />
Gerichtsverhandlung zu begleiten.<br />
- Notrufgruppen führen angeleitete Selbstriilfegruppen<br />
durch, wo Sie mit Flauen<br />
sprechen können, die ähnliches erlebt<br />
haben.<br />
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen<br />
Falls Sie Anzeige erstatten wollen, sollten<br />
Sie wissen, daß die <strong>Polizei</strong> dann <strong>von</strong> Amts<br />
wegen verpflichtet ist, den Täter zu ermitteln.<br />
Sie können Ihre Strafanzeige danach<br />
nicht mehr rückgängig machen, denn Vergewaltigung<br />
ist ein Verbrechen und muß<br />
durch die <strong>Polizei</strong> verfolgt werden.<br />
Unabhängig da<strong>von</strong>, ob Sie sich sofort nach<br />
der Tat zu einer Anzeige entschließen<br />
können, sollten Sie folgendes tun:<br />
• Suchen Sie eine Ärziin/einen Arzt oder<br />
den Notdienst eines Krankenhauses auf<br />
und waschen Sie sich vor dem Arztbesuch<br />
nicht. Die ärztliche Untersuchung<br />
ist wichtig für die Sicherung <strong>von</strong> gerichtlichen<br />
Beweisen. Lassen Sie sich die<br />
Befunde der Untersuchung schriftlich<br />
attestieren.<br />
• Bewahren Sie Ihre Kleidungsstücke<br />
ungewaschen auf,<br />
• Gehen Sie zu einer Rechtsanwältin/emem<br />
Rechtsanwalt. Dort erhalten Sie rechtliche<br />
Aufklärung. Eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt<br />
kann schriftlich für Sie Anzeige<br />
erstatten und Strafantrag stellen. Die Stellung<br />
des Strafantrages muß innerhalb<br />
einer Frist <strong>von</strong> drei Monaten nach der Tat<br />
erfolgen.<br />
• Sie können eine Anzeige aber auch<br />
direkt bei der Kriminalpolizei erstatten.<br />
Dort werden Sie ausführlich nach dem<br />
Tathergang befragt, Sie können eine<br />
Person Ihres Vertrauens mit zur Kriminalpolizei<br />
nehmen oder verlangen, daß Ihre<br />
Vernehmung durch eine weibliche<br />
Beamtin durchgeführt wird.