Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
82<br />
gem. § 240 StGB - so "konturenlos weit" angewandt wird, hier so<br />
"konturenlos restriktiv" (Oäubler-Gmelin 1985,73) ausgelegt<br />
wird: Die für die Rechtsprechung ansonsten bestehende Tendenz<br />
zur Auflösung oder Erweiterung des <strong>Gewalt</strong>begriffes (vgl. dazu<br />
auch Krey/Neidhardt 1986), ist jedenfalls für die sexuelle<br />
<strong>Gewalt</strong> nicht festzustellen. Hier setzt der <strong>Gewalt</strong>begriff noch<br />
immer ein "körperlich spürbares Einwirken" voraus, die<br />
(tatsächlichen oder zu erwartenden) Verletzungen müssen<br />
erheblich sein: "Offensichtlich ist: Hur diejenige <strong>Gewalt</strong> ist<br />
tatbestandsmäßig, die geeignet ist, einen erheblichen<br />
Widerstand der Frau zu überwinden" (Schapira 1977,234f. mi t<br />
Beispielen aus der Rechtsprechung).<br />
Da sich diese tatbestandsmäßige <strong>Gewalt</strong> erst durch erhebliche<br />
Gegenwehr der Frau konstituiert, wird hier nicht nur das eine<br />
<strong>Gewalt</strong>eskalation vermeidend« Opfer anders als bei anderen<br />
Delikten benachteiligt, sondern auch dasjenige Opfer, das sich<br />
an Ratschläge der <strong>Polizei</strong> hält, in aussichtslosen Situationen<br />
keinen Widerstand zu leisten - wobei die Entscheidung, was eine<br />
aussichtslose Situation ist, allerdings der Frau überlassen<br />
bleibt und <strong>von</strong> den Ermittlungsbehörden selbstverständlich nicht<br />
geteilt werden muß t vgl dazu Schäfer 1982, 364; Ludwig<br />
1984,64ff.).<br />
Denn die Definitionsmacht über das notwendige Haß an Widerstand<br />
liegt nicht beim Opfer, sondern bei den Instanzen - womit<br />
wieder die gängigen "Theorien" über weibliches Rollen- und<br />
Sexual verhalten Eingang auch in das polizeiliche<br />
Ermittlungsverfahren und in das (Frage)verhalten des<br />
vernehmenden <strong>Polizei</strong>beamten finden; "Theorien", nach denen z.B.<br />
der Mann ein Nein einer Frau zum Geschlechtsverkehr nicht ernst<br />
zu nehmen braucht, da sie ohnehin Ja meint, wenn sie Nein sagt<br />
und nach denen ein gewisses Maß an Aggression in jeder<br />
sexuellen Interaktion zu finden ist, da <strong>Frauen</strong> erobert und<br />
Überwunden sein wollen.