Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Bremen: Arbeitsgruppe institutioneller Umgang mit Vergewaltigungsopfern<br />
| OV 2.1.3<br />
MERKBLATT<br />
Anlage 4<br />
Erste Maßnahmen der Kriminalbereitschaft bei Vergewaltigung<br />
u.a. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />
1 . Grundsatze<br />
Die nachfolgenden Merkpunkte sollen sicherstellen * daß<br />
bei den ersten Ermittlungs- und Beweissicherungsh'andlungen<br />
kein grundsatzlich wichtiger Punkt unberücksichtigt<br />
bleibt. Sie können nur ein Anhalt sein.Jeder Einzelfall<br />
kann darüberhinaus Maßnahmen erforderlich machen.<br />
Es ist normalkritisch vorzugehen .Soweit nicht ganz konkrete<br />
Anhaltspunkte für eine Vortäuschung vorhanden sind, ist den<br />
Angaben des Opfers Glauben zu schenken,Die ermittelnden<br />
Beamten dürfen sich nicht <strong>von</strong> subjektiven Eindrücken<br />
leiten lassen.Auch wenn Angaben zweifelhaft erscheinen,<br />
was aus der psychischen Verfassunq des Opfers nach einer<br />
solchen Tat resultieren kann, sind alle beweiserheblichen<br />
Maßnahmen durchzuführen.<br />
Das Opfer einer Vergewaltigung ist gerade nach der Tat<br />
auf eine höfliche und freundliche Behandlung angewiesen.<br />
Unnötige Befragungen und Doppelvernehmungen sind zu vermelden.<br />
Zunächst ist nur das zu erfragen, was zur Durchführung<br />
der ersten Maßnahmen erforderlich Ist. Diq ausführliche,<br />
gründliche Vernehmung ist Sache dea Fachkommtssariats(2./6.<br />
K.).<br />
2. Checkliste —Geschä'dlgte--<br />
2.1Vernehmung<br />
- nur soweit für erste Maßnahmen<br />
erforderlich/soweit^<br />
möglich Protokollaufnahme