Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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Rechtsbeistand und Nebenklage<br />
<strong>Polizei</strong>, Staatsanwaltschaft und Gerichte achten<br />
darauf, daß Ihre Vernehmung als Zeugin rücksichtsvoll<br />
und schonend verläuft. Sie haben das<br />
Recht, dabei unsachgemäße Fragen zu beanstanden.<br />
Es empfiehlt sich jedoch, eine Rechtsanwaltin<br />
oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.<br />
Diese können<br />
• Einsicht in die Akten nehmen,<br />
• darauf achten, daß das Strafverfahren sachgemäß<br />
betrieben wird,<br />
• bei Ihrer Zeugenvernehmung vor Gericht anwesend<br />
sein und unsachgemäße Fragen beanstanden,<br />
• Ihre Zulassung als Nebenkläger^ beantragen.<br />
Nach derzeitiger Rechtslage haben Sie die Kosten<br />
für die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt - abgesehen<br />
vom Fall der Nebenklage - selbst zu tragen.<br />
Die Nebenklage gibt Ihnen und Ihrer Rechtsanwaltin/Ihrem<br />
Rechtsanwalt das Recht,<br />
• während des ganzen Strafprozesses im<br />
Gerichtssaal anwesend zu sein,<br />
• Fragen an den Angeklagten und die Zeugen zu<br />
richten,<br />
• ein Plädoyer zu halten.<br />
Die Ihnen in diesem Falle entstehenden Kosten,<br />
einschließlich der Gebühren für den Rechtsbeistand,<br />
hat der Angeklagte zu tragen, sofem er verurteilt<br />
wird.<br />
Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen,<br />
besteht die Möglichkeit zur kostenlosen<br />
Rechtsberatung und Prozeßkostenhilfe. Nähere<br />
Auskünfte darüber erteilen die Amtsgerichte.<br />
Beratung kann helfen<br />
Eine Vergewaltigung kann langdauemde psychische<br />
Schaden verursachen. Eine sachkundige<br />
Beratung kann helfen, das Erlebte zu verarbeiten.<br />
Die Adressen geeigneter Beratungsstellen finden<br />
Sie im Telefonbuch, oder Sie können sie bei den<br />
auf S. 6 genannten Ansprechpartnem erfragen.<br />
Opferentschädigung<br />
Nach dem Gesetz über die Entschädigung für<br />
Opfer <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>taten können Sie einen Antrag auf<br />
Versorgung stellen, vorausgesetzt Sie haben<br />
unverzüglich nach der Tat Anzeige erstattet. Die<br />
Versorgung umfaßt neben Rentenleistungen auch<br />
Maßnahmen der Heilbehandlung und Rehabilitation.<br />
In Baden-Württemberg sind dafür die Versorgungsämter<br />
in Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und<br />
Ulm zuständig.<br />
Stand: Juni 1986