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Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern

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Rechtsbeistand und Nebenklage<br />

<strong>Polizei</strong>, Staatsanwaltschaft und Gerichte achten<br />

darauf, daß Ihre Vernehmung als Zeugin rücksichtsvoll<br />

und schonend verläuft. Sie haben das<br />

Recht, dabei unsachgemäße Fragen zu beanstanden.<br />

Es empfiehlt sich jedoch, eine Rechtsanwaltin<br />

oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.<br />

Diese können<br />

• Einsicht in die Akten nehmen,<br />

• darauf achten, daß das Strafverfahren sachgemäß<br />

betrieben wird,<br />

• bei Ihrer Zeugenvernehmung vor Gericht anwesend<br />

sein und unsachgemäße Fragen beanstanden,<br />

• Ihre Zulassung als Nebenkläger^ beantragen.<br />

Nach derzeitiger Rechtslage haben Sie die Kosten<br />

für die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt - abgesehen<br />

vom Fall der Nebenklage - selbst zu tragen.<br />

Die Nebenklage gibt Ihnen und Ihrer Rechtsanwaltin/Ihrem<br />

Rechtsanwalt das Recht,<br />

• während des ganzen Strafprozesses im<br />

Gerichtssaal anwesend zu sein,<br />

• Fragen an den Angeklagten und die Zeugen zu<br />

richten,<br />

• ein Plädoyer zu halten.<br />

Die Ihnen in diesem Falle entstehenden Kosten,<br />

einschließlich der Gebühren für den Rechtsbeistand,<br />

hat der Angeklagte zu tragen, sofem er verurteilt<br />

wird.<br />

Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen,<br />

besteht die Möglichkeit zur kostenlosen<br />

Rechtsberatung und Prozeßkostenhilfe. Nähere<br />

Auskünfte darüber erteilen die Amtsgerichte.<br />

Beratung kann helfen<br />

Eine Vergewaltigung kann langdauemde psychische<br />

Schaden verursachen. Eine sachkundige<br />

Beratung kann helfen, das Erlebte zu verarbeiten.<br />

Die Adressen geeigneter Beratungsstellen finden<br />

Sie im Telefonbuch, oder Sie können sie bei den<br />

auf S. 6 genannten Ansprechpartnem erfragen.<br />

Opferentschädigung<br />

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für<br />

Opfer <strong>von</strong> <strong>Gewalt</strong>taten können Sie einen Antrag auf<br />

Versorgung stellen, vorausgesetzt Sie haben<br />

unverzüglich nach der Tat Anzeige erstattet. Die<br />

Versorgung umfaßt neben Rentenleistungen auch<br />

Maßnahmen der Heilbehandlung und Rehabilitation.<br />

In Baden-Württemberg sind dafür die Versorgungsämter<br />

in Freiburg, Heidelberg, Stuttgart und<br />

Ulm zuständig.<br />

Stand: Juni 1986

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