Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
Gewalt von Männern gegenüber Frauen - Polizei Bayern
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nehmen Skepsis, Mißtrauen und Verdächtigungen gegenüber dem<br />
Opfer zu (Teubner 1985,80), muß in einer ganz spezifischen "Art<br />
und Heise das Opfer erst als Opfer anerkannt werden . . , bevor<br />
sich die Instanzen den Personen zuwenden, die als Täter<br />
bezeichnet werden" l Henry/Beyer 1985,340).<br />
Und da schon die angezeigten Taten, wie wir zeigen konnten,<br />
regelmäßig <strong>von</strong> diesem Bild abweichen, können Opfer auch<br />
regelmäßig diesem Hißtrauen ausgesetzt sein, das bewirkt, daß<br />
im Hittelpunkt der Ermittlungen nicht die Schuld des Täters,<br />
sondern die Glaubwürdigkeit des Opfers steht: Nährend die<br />
Ermittlungen der <strong>Polizei</strong> bei anderen Straftaten - etwa bei<br />
Eigentumsdelikten - primär daran orientiert sind, zu<br />
überprüfen, ob der Beschuldigte lügt, sind sie bei sexuellen<br />
<strong>Gewalt</strong>taten primär daran orientiert, zu überprüfen, ob das<br />
Opfer lügt, wenn es einen Mann einer Vergewaltigung oder<br />
sexuellen Nötigung beschuldigt 131 .<br />
3) Und diese ohnehin schon täterentlastendc und opferbelastende<br />
Ausrichtung der polizeili chen Ermi ttlungen wird für das Opfer<br />
auch dadurch noch problematischer, daß Dritte ("Zeugen") nur<br />
ganz ausnahmsweise bei der Tat zugegen sind (s.o.) und der<br />
Täter regelmäßig die <strong>Gewalt</strong>tat bestreitet bzw. als frei willigen<br />
Geschlechtsverkehr darstellt: Nach den Untersuchungscrgebnissen<br />
<strong>von</strong> Steinhilper (1986) legen die Beschuldigten nur zu 193! ein<br />
volles Geständnis ab, zu 32X ein TeiIgesfcändnis<br />
(Unfreiwilligkeit bzw. <strong>Gewalt</strong>samkeit wird beatritten) und zu<br />
492 leugneten sie die Tat grundsätzlich und vollständig; zu<br />
ähnlichen Ergebnissen kommen Teubner u.a. (1983).