Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
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in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auch auf niedrigerem Niveau zu regeln,<br />
wird z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t inzident mit den Beschwerden über <strong>die</strong> klammen<br />
Haushalte und gerade auch in Bezug auf <strong>die</strong> steigenden Versorgungslasten<br />
ausgedrückt. Auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis, wie <strong>die</strong><br />
<strong>Abs</strong>chaffung <strong>des</strong> 13. Monatsgehaltes, Arbeitszeitverlängerungen etc.<br />
lassen <strong>die</strong>sen Willen deutlich zu Tage treten.<br />
3. Exkurs - Verwaltungsorganisation<br />
In Anbetracht der im Rahmen der Entstehung der Fortentwicklungsklausel<br />
geäußerten „Wünsche“ zur Modernisierung <strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s,<br />
z.B. in Bezug auf Leistungszulagen, scheint es z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t im<br />
Rahmen eines Exkurses zu dem zu behandelnden Thema angebracht,<br />
auf einen anderen Aspekt der Problematik hinzuweisen. Denn der<br />
„Reformwille“ in Bezug auf das Berufsbeamtent<strong>um</strong> wird nicht nur<br />
durch das Arg<strong>um</strong>ent der sich verringernden Geldmittel von Bund und<br />
Ländern gespeist, sondern auch durch <strong>die</strong> Stellung, <strong>die</strong> das Berufsbeamtent<strong>um</strong><br />
heutzutage in den Köpfen vieler Menschen hat.<br />
Beamte werden oft als träge, unbeweglich, motivationslos, überprivilegiert<br />
und bürgerunfreundlich beschrieben. Das <strong>die</strong>s nicht nur <strong>die</strong> Beamten,<br />
sondern auch <strong>die</strong> Angestellten betrifft, wird in der Regel übersehen.<br />
Für den Bürger sind Beamte und Angestellte ohnehin nicht voneinander<br />
zu unterscheiden. 44 Die Diskussion <strong>um</strong> <strong>die</strong> Rechte der Beamten<br />
mutet oftmals sehr populistisch an. Für Erneuerungen werden<br />
häufig Regelungsauftrag und vorhandener Regelungsspielra<strong>um</strong> <strong>des</strong><br />
Gesetzgebers nicht zur Kenntnis genommen. 45<br />
Unabhängig von der besonderen Stellung der Mitarbeiter, <strong>die</strong> sie auch<br />
aufgrund der besonderen Aufgaben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> öffentliche Verwaltung zu<br />
erfüllen hat, innehaben, werden sie Opfer einer Kritik, für <strong>die</strong> sie oftmals<br />
gar nichts können. Es sind nämlich teilweise <strong>die</strong> Strukturen in<br />
der deutschen Verwaltung selbst, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Kritik provozieren, weil sie<br />
überholt und dem heutigen Dienstleistungscharakter, dem sich auch<br />
<strong>die</strong> öffentliche Verwaltung z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t nicht völlig verschließen kann,<br />
nicht mehr angemessen sind. 46 In der Verwaltung haben sich <strong>die</strong><br />
Strukturen seit dem letzten Jahrhundert bis heute nicht wesentlich verändert.<br />
Dem wird aber meines Erachtens zu wenig Bedeutung zuge-<br />
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44 Jachmann, ZBR 2000, 181.<br />
45 Nicksch, ZBR 2005, 285 (286).<br />
46 So auch: Bericht der der von der Lan<strong>des</strong>regierung Nordrhein-Westphalen eingesetzten<br />
Kommission „Zukunft <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes – Öffentlicher Dienst der<br />
Zukunft“, S. 37 f., zitiert in: Remmert, JZ 2005, 53 (54), Fn. 9.<br />
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