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Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte

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in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auch auf niedrigerem Niveau zu regeln,<br />

wird z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t inzident mit den Beschwerden über <strong>die</strong> klammen<br />

Haushalte und gerade auch in Bezug auf <strong>die</strong> steigenden Versorgungslasten<br />

ausgedrückt. Auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis, wie <strong>die</strong><br />

<strong>Abs</strong>chaffung <strong>des</strong> 13. Monatsgehaltes, Arbeitszeitverlängerungen etc.<br />

lassen <strong>die</strong>sen Willen deutlich zu Tage treten.<br />

3. Exkurs - Verwaltungsorganisation<br />

In Anbetracht der im Rahmen der Entstehung der Fortentwicklungsklausel<br />

geäußerten „Wünsche“ zur Modernisierung <strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s,<br />

z.B. in Bezug auf Leistungszulagen, scheint es z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t im<br />

Rahmen eines Exkurses zu dem zu behandelnden Thema angebracht,<br />

auf einen anderen Aspekt der Problematik hinzuweisen. Denn der<br />

„Reformwille“ in Bezug auf das Berufsbeamtent<strong>um</strong> wird nicht nur<br />

durch das Arg<strong>um</strong>ent der sich verringernden Geldmittel von Bund und<br />

Ländern gespeist, sondern auch durch <strong>die</strong> Stellung, <strong>die</strong> das Berufsbeamtent<strong>um</strong><br />

heutzutage in den Köpfen vieler Menschen hat.<br />

Beamte werden oft als träge, unbeweglich, motivationslos, überprivilegiert<br />

und bürgerunfreundlich beschrieben. Das <strong>die</strong>s nicht nur <strong>die</strong> Beamten,<br />

sondern auch <strong>die</strong> Angestellten betrifft, wird in der Regel übersehen.<br />

Für den Bürger sind Beamte und Angestellte ohnehin nicht voneinander<br />

zu unterscheiden. 44 Die Diskussion <strong>um</strong> <strong>die</strong> Rechte der Beamten<br />

mutet oftmals sehr populistisch an. Für Erneuerungen werden<br />

häufig Regelungsauftrag und vorhandener Regelungsspielra<strong>um</strong> <strong>des</strong><br />

Gesetzgebers nicht zur Kenntnis genommen. 45<br />

Unabhängig von der besonderen Stellung der Mitarbeiter, <strong>die</strong> sie auch<br />

aufgrund der besonderen Aufgaben, <strong>die</strong> <strong>die</strong> öffentliche Verwaltung zu<br />

erfüllen hat, innehaben, werden sie Opfer einer Kritik, für <strong>die</strong> sie oftmals<br />

gar nichts können. Es sind nämlich teilweise <strong>die</strong> Strukturen in<br />

der deutschen Verwaltung selbst, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Kritik provozieren, weil sie<br />

überholt und dem heutigen Dienstleistungscharakter, dem sich auch<br />

<strong>die</strong> öffentliche Verwaltung z<strong>um</strong>in<strong>des</strong>t nicht völlig verschließen kann,<br />

nicht mehr angemessen sind. 46 In der Verwaltung haben sich <strong>die</strong><br />

Strukturen seit dem letzten Jahrhundert bis heute nicht wesentlich verändert.<br />

Dem wird aber meines Erachtens zu wenig Bedeutung zuge-<br />

____________________________________________________________________________________<br />

44 Jachmann, ZBR 2000, 181.<br />

45 Nicksch, ZBR 2005, 285 (286).<br />

46 So auch: Bericht der der von der Lan<strong>des</strong>regierung Nordrhein-Westphalen eingesetzten<br />

Kommission „Zukunft <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes – Öffentlicher Dienst der<br />

Zukunft“, S. 37 f., zitiert in: Remmert, JZ 2005, 53 (54), Fn. 9.<br />

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