Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
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worbenen Rechte (<strong>Art</strong>. 129 WRV) angeknüpft werden sollte. 12 Die<br />
Frage an der sich <strong>die</strong> Diskussion entzündete war, in welcher Weise<br />
<strong>die</strong>s geschehen sollte. Während es bei Verfolgung der geführten Diskussionen<br />
in Bezug auf <strong>die</strong> Fassung <strong>des</strong> heutigen <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> IV, gerade<br />
zu dem auch heute noch strittigen Thema der „hoheitlichen Tätigkeiten“,<br />
sehr schwierig war, eine passende Formulierung zu finden, hat<br />
<strong>die</strong> Fassung <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V a. F. <strong>die</strong> Diskussion erst sehr spät geprägt.<br />
Erste Fassungen enthielten Formulierungsvorschläge wie, dass den<br />
„Grundsätzen … Rechung zu tragen“ 13 ist oder dass <strong>die</strong> Grundsätze<br />
„verpflichten<strong>des</strong> und beschränken<strong>des</strong> Richtmaß“ 14 sind. Es bestand<br />
insoweit <strong>die</strong> Befürchtung, dass durch eine zu enge Formulierung eine<br />
Festschreibung <strong>des</strong> gegebenen Zustands in der Verfassung erfolgt,<br />
was einer möglichen Reduzierung von Beamtenstellen aufgrund <strong>des</strong><br />
Funktionsvorbehalts entgegengewirkt hätte. 15 Letztlich war auch <strong>die</strong><br />
Frage, wo Grundsätze <strong>des</strong> Beamtenrechts beginnen und wo sie aufhören,<br />
schon damals nicht unproblematisch. 16 Die endgültige Fassung<br />
<strong>des</strong> bis z<strong>um</strong> 01.09.2006 unverändert gebliebenen <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V wurde<br />
letztlich auf Vorschlag <strong>des</strong> allgemeinen Redaktionsausschusses 17 getroffen.<br />
b) Zwischenergebnis<br />
Aus den Beratungen <strong>des</strong> Parlamentarischen Rates zu <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V a. F.<br />
lassen sich folgende Schlüsse ziehen: Es war klar, dass es auch in Zukunft<br />
ein Berufsbeamtent<strong>um</strong> geben sollte, weil sich <strong>die</strong>s in der Vergangenheit<br />
bewährt hatte. 18 Man wollte auch sicherstellen, dass <strong>die</strong><br />
traditionellen und institutionellen Grundzüge <strong>des</strong> bisherigen Beamtenrechts<br />
erhalten bleiben. 19 Auch sollte eine starke Bindung an den Gesetzgeber<br />
verhindert werden, <strong>um</strong> <strong>die</strong>sen nicht zu sehr einzuschränken.<br />
____________________________________________________________________________________<br />
12 so: Kollmann, Sten. Prot. der 2. Sitzung <strong>des</strong> Unterausschusses II <strong>des</strong> Verfassungskonvents<br />
Herrenchiemsee, abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 395.<br />
13 Drs. 12.48 -344 Vorschlag <strong>des</strong> Grundsatzausschusses am 06.12.1948, abgedruckt<br />
in Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 472.<br />
14 Drs. 12.48 -<strong>33</strong>6, beschlossen in der 28. Sitzung <strong>des</strong> Grundsatzausschusses am<br />
03.12.1948, abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 466.<br />
15 Reif, in Parl. Rat V/2, S. 796, zitiert nach: Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Fn 16.<br />
16 Kanka, Sten. Prot. der 2. Sitzung <strong>des</strong> Unterausschusses II <strong>des</strong> Verfassungskonvents<br />
Herrenchiemsee, abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 396; Hoch,<br />
Sten. Prot. der 22. Sitzung <strong>des</strong> Hauptausschusses am 08.12.1948, abgedruckt in :<br />
Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 474.<br />
17 Drs. PR 1.49 -543 Stellungnahme <strong>des</strong> Allgemeinen Redaktionsausschusses vom<br />
25.01.1949, abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 487.<br />
18 So auch: Merten, ZBR 1999, 1 (3).<br />
19 So der Allgemeine Redaktionsausschuss zur Endfassung <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V, zitiert in:<br />
Dreier-Masing, <strong>Art</strong>. <strong>33</strong>, Rn. 18.<br />
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