Hat die Ergänzung des Art. 33 Abs. 5 GG um die Worte
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I. Historische und genetische Auslegung<br />
Zunächst soll ein Blick auf <strong>die</strong> Schaffung <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V a. F.geworfen<br />
werden, <strong>um</strong> <strong>die</strong> Beweggründe <strong>des</strong> Verfassungsgebers für <strong>die</strong> Verankerung<br />
<strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s im Grundgesetz nachvollziehen zu können.<br />
Hieran anschließend soll der Entwicklungsprozess zur Einfügung<br />
der Fortentwicklungsklausel in das Grundgesetz selbst näher dargestellt<br />
werden, <strong>um</strong> <strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> V a. F. <strong>des</strong><br />
verfassungsändernden Gesetzgebers zu verstehen.<br />
1. Der <strong>Art</strong>ikel <strong>33</strong> V a.F.<br />
a) Die Beratungen <strong>des</strong> Parlamentarischen Rates<br />
Im Rahmen der Debatten im Parlamentarischen Rat und seinen verschiedenen<br />
Kommissionen und Arbeitsgruppen, <strong>die</strong> über den Entwurf<br />
<strong>des</strong> Grundgesetzes berieten, waren schon damals <strong>die</strong> Aufnahme von<br />
Regelungen z<strong>um</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong> sehr ausführlich, aber auch kontrovers<br />
diskutiert worden.<br />
Dabei lässt sich aus den Äußerungen der Mitglieder schließen, dass<br />
von vorneherein klar war, dass insoweit das Berufsbeamtent<strong>um</strong> im<br />
Hinblick auf <strong>die</strong> „Stabilisierung <strong>des</strong> Staates“ 6 von Bedeutung ist.<br />
Ebenso wurde gesehen, dass <strong>die</strong> Legalität der Verwaltung von Personen,<br />
<strong>die</strong> hauptberuflich arbeiten und eine gewisse innere Sicherheit<br />
und Unabhängigkeit besitzen, abhängt. 7 Auch Punkte wie <strong>die</strong> „Neutralität<br />
gegenüber den widerstreitenden Interessen“ 8 und <strong>die</strong> Verhinderung<br />
von „Parteipolitik“ in der Verwaltung 9 waren ausschlaggebende<br />
Punkte. Folgt man der Diskussion, 10 war es übereinstimmender Wille,<br />
dass es auch im neuen Staat ein Berufsbeamtent<strong>um</strong> geben und <strong>die</strong>ses<br />
durch eine institutionelle Garantie gesichert werden sollte. 11 Man war<br />
sich von Anfang an einig, <strong>die</strong> Grundlagen <strong>des</strong> Berufsbeamtent<strong>um</strong>s fest<br />
im Grundgesetz zu verankern, wobei aber gerade nicht an <strong>die</strong> wohler-<br />
____________________________________________________________________________________<br />
6 Wagner, Sten. Prot. der 12. Sitzung <strong>des</strong> Zuständigkeitsausschusses am 14.10.1948,<br />
abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 410.<br />
7 Strauß, Sten. Prot. der 12. Sitzung <strong>des</strong> Zuständigkeitsausschusses am 14.10.1948,<br />
abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 410.<br />
8 Reif, Sten. Prot. der 12. Sitzung <strong>des</strong> Zuständigkeitsausschusses am 14.10.1948,<br />
abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 413.<br />
9 Strauß, Sten. Prot. der 12. Sitzung <strong>des</strong> Zuständigkeitsausschusses am 14.10.1948,<br />
abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 410.<br />
10 Sten. Prot. der 12. und 13. Sitzung <strong>des</strong> Zuständigkeitsausschusses vom 14.10.1948<br />
/ 15.10.1948, abgedruckt in: Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 408 ff.<br />
11 Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, Vorb. zu <strong>Art</strong>. <strong>33</strong> <strong>Abs</strong>. 4 und 5, S. 374; Strauß, Sten.<br />
Prot. der 13. Sitzung <strong>des</strong> Zuständigkeitsausschusses am 15.10.1948, abgedruckt in:<br />
Schneider, Dok<strong>um</strong>entation, S. 425.<br />
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