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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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destag <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat bzw. zwischen Regierungs- <strong>und</strong> Oppositionsparteien beitragen<br />

hat. Dabei sind abweichend von <strong>der</strong> ursprünglichen Orientierung, <strong>die</strong> Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Hartz</strong>-Kommission „eins zu eins“ umzusetzen, mehrere Vorschläge nicht<br />

nur o<strong>der</strong> erheblich verän<strong>der</strong>t umgesetzt worden. Zugleich hat es im Verlauf <strong>der</strong> <strong>Jahre</strong><br />

nach 2005 mehrfache Revisionen <strong>der</strong> ursprünglichen Regelungen gegeben, durch<br />

<strong>die</strong> auch von <strong>der</strong> <strong>Hartz</strong>-Kommission als beson<strong>der</strong>s wichtig bezeichnete Instrumente<br />

wie<strong>der</strong> abgeschafft worden sind.<br />

In unserer Darstellung <strong>und</strong> Bewertung beziehen wir uns im Folgenden auf<br />

(1) <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitsuchende (<strong>Hartz</strong> IV/SGB II),<br />

(2) <strong>die</strong> leistungsrechtlichen Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung,<br />

(3) <strong>die</strong> Verän<strong>der</strong>ungen insbeson<strong>der</strong>e im Rentenrecht hinsichtlich des Übergangs vom<br />

Arbeitsleben in den Ruhestand,<br />

(4) <strong>die</strong> Deregulierung atypischer Beschäftigungsverhältnisse im Bereich <strong>der</strong> Mini- <strong>und</strong><br />

Midijobs sowie <strong>der</strong> Leiharbeit,<br />

(5) den Einsatz neuer Instrumente bzw. <strong>die</strong> Prioritätensetzungen in <strong>der</strong> Arbeitsför<strong>der</strong>ung.<br />

In Abstimmung mit dem Auftraggeber behandeln wir im Rahmen <strong>die</strong>ses Gutachtens<br />

nicht <strong>die</strong> Neuberechnung von Niveau <strong>und</strong> Struktur <strong>der</strong> Bedarfssätze im SGB II <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Organisationsreform im SGB II, <strong>die</strong> beide durch Entscheidungen des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

angestoßen worden sind. <strong>Die</strong> Organisationsreform wurde mittlerweile<br />

auf eine verfassungsgemäße Basis gestellt <strong>und</strong> über <strong>die</strong> Neubemessung <strong>der</strong><br />

Regelsätze muss noch im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden.<br />

2.2.1 Zusammenführung von Arbeitslosen- <strong>und</strong> Sozialhilfe: Gr<strong>und</strong>sicherung für<br />

Arbeitsuchende<br />

<strong>Die</strong> Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe <strong>und</strong> Sozialhilfe im SGB II kann zweifelsohne<br />

als eine <strong>der</strong> größten Sozialreformen in <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik bezeichnet<br />

werden. In kürzester Zeit wurden zwei historisch gewachsene, getrennte<br />

Sozialsysteme mit Zuständigkeit <strong>und</strong> Finanzverantwortung jeweils des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Kommunen in ein neues, einheitliches Organisations-, Leistungs- <strong>und</strong> Finanzierungssystem<br />

überführt werden. Unmittelbar betroffen waren über 6 Millionen Leistungsbeziehende<br />

(das sind mehr als 10% <strong>der</strong> Bevölkerung unter 65 <strong>Jahre</strong>n), sämtliche<br />

Kommunen <strong>und</strong> Landkreise sowie <strong>die</strong> Arbeitsagenturen auf <strong>der</strong> kommunalen,<br />

regionalen <strong>und</strong> zentralen Ebene. Auf <strong>der</strong> finanziellen Ebene ging es um ein Ausgabevolumen<br />

(direkte Kosten des Leistungsrechts) von etwa 40 Milliarden €.

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