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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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hat deutlich gemacht, dass hierbei niedrige Löhne eine wichtige Rolle spielen: Knapp<br />

30% <strong>der</strong> westdeutschen <strong>und</strong> knapp 40% <strong>der</strong> ostdeutschen Aufstocker/innen ver<strong>die</strong>nten<br />

weniger als 5 € brutto pro St<strong>und</strong>e. Weniger als 7,50 € pro St<strong>und</strong>e erhielten sogar<br />

knapp 58% <strong>der</strong> westdeutschen <strong>und</strong> deutlich mehr als drei Viertel <strong>der</strong> ostdeutschen<br />

erwerbstätigen Hilfebedürftigen. <strong>Die</strong> durchschnittlichen St<strong>und</strong>enlöhne <strong>der</strong> Aufstocker-<br />

/innen lagen bei etwa 7 € in West- bzw. 6 € in Ostdeutschland (Deutschland gesamt:<br />

6,60 € – jeweils brutto) (<strong>Die</strong>tz u.a. 2009: 3).<br />

2.2.5 Arbeitsmarktpolitische Instrumente<br />

Im Zuge <strong>der</strong> vier <strong>Gesetze</strong> für mo<strong>der</strong>ne <strong>Die</strong>nstleistungen am Arbeitsmarkt wurde eine<br />

Reihe arbeitsmarktpolitscher Instrumente neu eingeführt <strong>und</strong> bei zahlreichen an<strong>der</strong>en<br />

Maßnahmen <strong>die</strong> Rahmenbedingungen <strong>und</strong> För<strong>der</strong>regelungen verän<strong>der</strong>t. Auch in<br />

<strong>der</strong> Folge wurden zahlreiche weitere Verän<strong>der</strong>ungen vorgenommen – u.a. im Rahmen<br />

des <strong>Gesetze</strong>s zur Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das<br />

überwiegend seit Anfang 2009 in Kraft getreten ist. Manche <strong>der</strong> neuen Instrumente<br />

sind zwischenzeitlich auch bereits wie<strong>der</strong> abgeschafft worden. Im Folgenden wird<br />

kein Überblick zu allen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten gegeben, son<strong>der</strong>n vor<br />

allem auf neu eingeführte Instrumente – insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> sogenannte „Ich-AG“ <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> Personal-Service-Agenturen – sowie auf <strong>die</strong> Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich<br />

Bildungsgutscheine) eingegangen.<br />

Mit <strong>der</strong> „Ich-AG“ bzw. dem „Existenzgründungszuschuss“, wie das För<strong>der</strong>instrument<br />

im SGB III bezeichnet wurde, sollten insbeson<strong>der</strong>e „kleine“ Existenzgründungen im<br />

eher gering qualifizierten Bereich zusätzlich zu <strong>der</strong> bereits bestehenden För<strong>der</strong>möglichkeit<br />

durch das Überbrückungsgeld geför<strong>der</strong>t werden. <strong>Die</strong>se För<strong>der</strong>ung, auf <strong>die</strong> ein<br />

Rechtsanspruch bestand, stieß auf sehr großes Interesse. Zwischen Anfang 2003<br />

<strong>und</strong> Mitte 2006 wurden mit dem Existenzgründungszuschuss mehr als 400.000 vormals<br />

Arbeitslose bei <strong>der</strong> Gründung eines Unternehmens geför<strong>der</strong>t. <strong>Die</strong> Evaluation<br />

hat gezeigt, dass damit insbeson<strong>der</strong>e auch Zielgruppen erreicht wurden, <strong>die</strong> im<br />

Gründungsgeschehen zuvor unterrepräsentiert waren. Vor allem <strong>der</strong> Frauenanteil<br />

war hier deutlich höher, was damit zusammenhängen dürfte, dass auch <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

von Existenzgründungen in Teilzeit möglich war (Caliendo u.a. 2009). Trotz <strong>der</strong><br />

hohen Inanspruchnahme des Existenzgründungszuschusses o<strong>der</strong> vielleicht auch<br />

gerade deswegen (Missbrauchsverdacht <strong>und</strong> hohe Kosten) 11 ist <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung seit<br />

August 2006 zusammen mit dem Überbrückungsgeld abgeschafft <strong>und</strong> durch den<br />

Gründungszuschuss ersetzt worden. <strong>Die</strong>se Entscheidung wurde vielfach kritisiert. So<br />

sprechen z.B. <strong>die</strong> an <strong>der</strong> Evaluation Beteiligten bezogen auf Existenzgründungszu-<br />

11) <strong>Die</strong>s bezieht sich vor allem auf Arbeitslose, <strong>die</strong> beim Übergang zum SGB II aufgr<strong>und</strong> des Haushaltseinkommens<br />

keinen Anspruch mehr auf <strong>die</strong> vorherige Arbeitslosenhilfe hatten <strong>und</strong> durch Gründung<br />

einer Ich-AG den Anspruch auf materielle Leistungen verlängern konnten (vgl. z.B. CDU/CSU-<br />

B<strong>und</strong>estagsfraktion 2006).

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