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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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2.2.4.2 Leiharbeit<br />

<strong>Die</strong> gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz folgten im Wesentlichen<br />

den langjährigen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Branche nach rechtlichen Lockerungen.<br />

Abgeschafft wurden das Wie<strong>der</strong>einstellungs- <strong>und</strong> Synchronisationsverbot 9 sowie<br />

<strong>die</strong> zeitliche Begrenzung von Verleiheinsätzen im selben Entleihbetrieb, <strong>die</strong> bis<br />

1982 drei <strong>und</strong> zuletzt 24 Monate umfasst hatte. Als eine Art Kompensation für <strong>die</strong>se<br />

Lockerungen wurden <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>sätze des „Equal Pay“ <strong>und</strong> „Equal Treatment“ für<br />

Leiharbeitskräfte gesetzlich verankert. Allerdings räumt das Gesetz <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

ein, durch Anwendung von für <strong>die</strong> Zeitarbeitsbranche abgeschlossenen Tarifverträgen<br />

vom Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz abzuweichen. <strong>Die</strong>se Ausnahmeklausel hat<br />

dazu geführt, dass im Jahr 2003 mehrere Tarifverträge für <strong>die</strong> Branche abgeschlossen<br />

wurden <strong>und</strong> Leiharbeitskräfte in <strong>der</strong> Praxis i.d.R. in Anlehnung an eine <strong>die</strong>ser<br />

Tarifvereinbarungen entlohnt werden.<br />

<strong>Die</strong> DGB-Gewerkschaften stimmten <strong>die</strong>ser Regelung in <strong>der</strong> Annahme zu, dass sie in<br />

<strong>der</strong> Lage wären, angemessene Tariflöhne auszuhandeln. Nachdem eine Christliche<br />

Gewerkschaft <strong>und</strong> ein kleiner Arbeitgeberverband rasch einen ersten Tarifvertrag mit<br />

sehr niedrigen Löhnen abgeschlossen hatten, waren <strong>die</strong> Chancen <strong>der</strong> DGB-<br />

Gewerkschaften, mit den Arbeitgeberverbänden BZA <strong>und</strong> iGZ Tariflöhne zu vereinbaren,<br />

<strong>die</strong> dem Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>satz eher entsprochen hätten, jedoch gering.<br />

Entsprechend lagen <strong>die</strong> Einstiegslöhne auch in den mit den DGB-Gewerkschaften<br />

verhandelten Tarifverträgen auf einem sehr niedrigen Niveau (wenn auch über dem<br />

Niveau <strong>der</strong> „Christen-Tarifverträge“). Erst im Jahr 2010 wurde eine Annäherung <strong>der</strong><br />

Tariflöhne in den verschiedenen Tarifverträgen für <strong>die</strong> Leiharbeitsbranche erreicht.<br />

Mit aktuellen tariflichen Einstiegslöhnen von 7,60 € pro St<strong>und</strong>e in Westdeutschland<br />

<strong>und</strong> 6,65 € in Ostdeutschland liegen sie aber nach wie vor deutlich unter den tariflichen<br />

Löhnen in Branchen des Produzierenden Gewerbes, <strong>die</strong> Leiharbeit beson<strong>der</strong>s<br />

stark nutzen.<br />

Erfahrungen/Bewertung<br />

Leiharbeit hat sich in den vergangenen <strong>Jahre</strong>n beson<strong>der</strong>s dynamisch entwickelt. Vor<br />

<strong>der</strong> Krise wurde mit 823.101 Zeitarbeitskräften im Juli 2008 b<strong>und</strong>esweit <strong>der</strong> bisherige<br />

Höchststand erreicht. <strong>Die</strong>s waren weit mehr als doppelt so viele wie noch Mitte 2003<br />

(327.331) (B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit 2009). Gemessen am Anteil <strong>der</strong> Leiharbeitskräfte<br />

an <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insgesamt wies Thüringen<br />

im Jahr 2008 im Vergleich zum b<strong>und</strong>esdeutschen Durchschnitt (2,5%) mit 3,5% eine<br />

beson<strong>der</strong>s hohe Leiharbeitsquote auf. Nur in Bremen lag <strong>die</strong>se Quote noch etwas<br />

9) Das Synchronisationsverbot besagte, dass ein Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen<br />

nicht auf <strong>die</strong> Dauer eines betrieblichen Einsatzes befristet werden durfte.

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