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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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lem zwischen 2003 <strong>und</strong> 2006 ein beson<strong>der</strong>s deutlicher Anstieg des Niedriglohnanteils<br />

zu verzeichnen (vgl. Abbildung 1). Zum an<strong>der</strong>en ist bemerkenswert, dass selbst<br />

in den <strong>Jahre</strong>n des wirtschaftlichen Aufschwungs zwischen 2004 <strong>und</strong> 2008 we<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Niedriglohnschwellen noch <strong>die</strong> durchschnittlichen Löhne <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten<br />

in Deutschland gestiegen sind. Im Gegenteil: <strong>Die</strong> Niedriglohnschwellen haben<br />

sich in <strong>die</strong>sem Zeitraum kaum verän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> <strong>die</strong> durchschnittlichen Löhne im Niedriglohnsektor<br />

lagen 2008 in West- <strong>und</strong> Ostdeutschland nominal noch unter dem Wert<br />

von 2004. Inflationsbereinigt lagen <strong>die</strong> durchschnittlichen St<strong>und</strong>enlöhne im Niedriglohnsektor<br />

2008 in beiden Landesteilen sogar deutlich niedriger (um r<strong>und</strong> 0,40 €) als<br />

noch 1995 (Kalina/Weinkopf 2010).<br />

Abbildung 3:<br />

Anteil <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten unter abhängig Beschäftigten – differenzierte<br />

Niedriglohnschwellen für Ost- <strong>und</strong> Westdeutschland (inklusive Teilzeit<br />

<strong>und</strong> Minijobs, in %)<br />

Quelle: Kalina/Weinkopf 2010 (SOEP 2008, IAQ-Berechnungen).<br />

Während in den meisten EU-Län<strong>der</strong>n gesetzliche Mindestlöhne <strong>der</strong> Ausdifferenzierung<br />

des Lohnspektrums nach unten Grenzen setzen, ist <strong>die</strong>s in Deutschland (abgesehen<br />

von den wenigen Branchen, in denen branchenbezogene Mindestlöhne gelten)<br />

bislang nicht <strong>der</strong> Fall. Daher können hierzulande Niedrigstlöhne auch weit unterhalb<br />

<strong>der</strong> Niedriglohnschwellen gezahlt werden, <strong>die</strong> in vielen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n unzulässig<br />

sind, weil es durch gesetzliche Mindestlöhne verbindliche Lohnuntergrenzen<br />

gibt, <strong>die</strong> legal nicht unterschritten werden dürfen.

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