Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze
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lem zwischen 2003 <strong>und</strong> 2006 ein beson<strong>der</strong>s deutlicher Anstieg des Niedriglohnanteils<br />
zu verzeichnen (vgl. Abbildung 1). Zum an<strong>der</strong>en ist bemerkenswert, dass selbst<br />
in den <strong>Jahre</strong>n des wirtschaftlichen Aufschwungs zwischen 2004 <strong>und</strong> 2008 we<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />
Niedriglohnschwellen noch <strong>die</strong> durchschnittlichen Löhne <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten<br />
in Deutschland gestiegen sind. Im Gegenteil: <strong>Die</strong> Niedriglohnschwellen haben<br />
sich in <strong>die</strong>sem Zeitraum kaum verän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> <strong>die</strong> durchschnittlichen Löhne im Niedriglohnsektor<br />
lagen 2008 in West- <strong>und</strong> Ostdeutschland nominal noch unter dem Wert<br />
von 2004. Inflationsbereinigt lagen <strong>die</strong> durchschnittlichen St<strong>und</strong>enlöhne im Niedriglohnsektor<br />
2008 in beiden Landesteilen sogar deutlich niedriger (um r<strong>und</strong> 0,40 €) als<br />
noch 1995 (Kalina/Weinkopf 2010).<br />
Abbildung 3:<br />
Anteil <strong>der</strong> Niedriglohnbeschäftigten unter abhängig Beschäftigten – differenzierte<br />
Niedriglohnschwellen für Ost- <strong>und</strong> Westdeutschland (inklusive Teilzeit<br />
<strong>und</strong> Minijobs, in %)<br />
Quelle: Kalina/Weinkopf 2010 (SOEP 2008, IAQ-Berechnungen).<br />
Während in den meisten EU-Län<strong>der</strong>n gesetzliche Mindestlöhne <strong>der</strong> Ausdifferenzierung<br />
des Lohnspektrums nach unten Grenzen setzen, ist <strong>die</strong>s in Deutschland (abgesehen<br />
von den wenigen Branchen, in denen branchenbezogene Mindestlöhne gelten)<br />
bislang nicht <strong>der</strong> Fall. Daher können hierzulande Niedrigstlöhne auch weit unterhalb<br />
<strong>der</strong> Niedriglohnschwellen gezahlt werden, <strong>die</strong> in vielen an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n unzulässig<br />
sind, weil es durch gesetzliche Mindestlöhne verbindliche Lohnuntergrenzen<br />
gibt, <strong>die</strong> legal nicht unterschritten werden dürfen.