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Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre und die Hartz-Gesetze

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dings nicht (Neubauer/Bäcker 2003). Darüber hinaus ging es darüber hinaus auch<br />

um <strong>die</strong> Flankierung <strong>der</strong> Absicht, <strong>die</strong> Frühausglie<strong>der</strong>ungspraxis älterer Arbeitnehmer/innen<br />

in den Unternehmen zu beenden.<br />

Erfahrungen/Bewertung<br />

<strong>Die</strong> Ausdünnung <strong>der</strong> Schutzwirkung <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung lässt sich in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitsuchende als ein Paradigmenwechsel<br />

<strong>der</strong> <strong>Arbeitsmarktpolitik</strong> bezeichnen: Für <strong>die</strong> überwiegende Mehrzahl <strong>der</strong><br />

Arbeitslosen, nämlich für fast 70%, ist von vornherein (ab Eintritt <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit)<br />

o<strong>der</strong> aber im Anschluss an einen Bezug <strong>der</strong> Versicherungsleistung Arbeitslosengeld<br />

<strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>sicherung zuständig. <strong>Die</strong> Arbeitslosenversicherung begrenzt sich damit auf<br />

den besser gestellten, anteilig aber immer kleiner werdenden Kreis <strong>der</strong> Arbeitslosen,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Anwartschaftszeit <strong>und</strong> Rahmenfrist erfüllen <strong>und</strong> <strong>die</strong> ihre Arbeitslosigkeit zügig<br />

beenden. Das Versicherungsprinzip verliert an Bedeutung, das Fürsorge- <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>en auch das Kommunalisierungsprinzip gewinnen an Gewicht (Neubauer/Bäcker<br />

2008).<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen <strong>die</strong>ses Umbruchs lassen sich nicht übersehen: Das deutsche Sozialstaatsmodell,<br />

das durch den Gr<strong>und</strong>satz des Einkommens- <strong>und</strong> Statusschutzes bis<br />

weit in <strong>die</strong> Mittelschichten <strong>der</strong> Gesellschaft hinein Akzeptanz gef<strong>und</strong>en hat, weil es –<br />

wenn auch im begrenzten Maße – für Beschäftigte im Normalarbeitsverhältnis soziale<br />

Sicherheit im Lebensverlauf gewährleistete <strong>und</strong> eine längerfristige Lebensplanung<br />

ermöglichte, wird schrittweise durch ein Fürsorgemodell abgelöst, das demjenigen in<br />

den marktliberalen angelsächsischen Län<strong>der</strong>n ähnelt. Für Arbeitnehmer/innen bedeutet<br />

<strong>die</strong>s, dass bei längerer Arbeitslosigkeit <strong>der</strong> Absturz auf das Existenzminimum<br />

droht: Unabhängig von <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> vorherigen Beschäftigung <strong>und</strong> Beitragszahlung<br />

müssen <strong>die</strong> Betroffenen (mit Ausnahme <strong>der</strong> Älteren) bereits nach 12 Monaten erfolgloser<br />

Arbeitsplatzsuche damit rechnen, ihren erarbeiteten Lebenszuschnitt aufzugeben<br />

sowie Bedürftigkeitsprüfungen <strong>und</strong> strengen Zumutbarkeitskriterien sowie Sanktionsnormen<br />

zu unterliegen. Arbeitnehmer/innen, <strong>die</strong> nach langer vorheriger Beschäftigung<br />

<strong>und</strong> Beitragszahlung ihren Arbeitsplatz verlieren <strong>und</strong> keinen neuen finden,<br />

werden mit jenen gleichgestellt, <strong>die</strong> bereits vor Berufseintritt arbeitslos werden <strong>und</strong><br />

überhaupt noch keine Beiträge gezahlt haben. <strong>Die</strong> befristeten Zuschläge nach dem<br />

SGB II konnten <strong>die</strong>sen Absturz etwas abmil<strong>der</strong>n. Sie sind durch das Haushausbegleitgesetz<br />

2011 ersatzlos abgeschafft worden, so dass sich zukünftig <strong>die</strong> Situation<br />

<strong>der</strong> Betroffenen als noch schlechter darstellt.

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